Hallo Zusammen,
folgender Fall.
Kommunale Gemeindeverwaltung in Hessen.
Ein Mitarbeiter hatte zuletzt die EG 7 Stufe 6 sowie eine Facharbeiter-Zulage und eine Erschwerniszulage, die monatliche Vergütung lag dadurch in der Tarifrunde 2022/24 bei 3746,87 EUR bis 02/2024.
Seit 01.01.2024 wurde der Mitarbeiter mit einer Leitungsaufgabe übertragen und in die EG 8 Stufe 6 eingruppiert, dafür entfallen Facharbeiter- und Erschwerniszulage. Durch die Höhegruppierung in Verbindung mit der Tarifrunde liegt er sich aber durch den Wegfall der Zulagen seit 03/2024 dadurch mit 3995,85 € mtl. schlechter, als wenn er die EG 7 mit Zulagen behalten hätte (4166,70 €) - Differenz 170,85 EUR
Ist dies generell rechtens oder hat er Anspruch auf eine Besitzstandswahrung und wenn ja, in welcher Höhe.
Danke für eure Hinweise