Da es außer im TV-Ü keinen Antrag auf Höhergruppierung gibt, ist Dein "Antrag" unerheblich. Entscheidend ist die Frage:
Fall 1: Sollen Dir zu diesen Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten "offiziell" übertragen werden?
Fall 2: Oder bist Du der Ansicht, dass die Dir schon jetzt übertragenen/auszuübenden Tätigkeiten (seit Beginn) einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, d.h. der Arbeitgeber irrt sich mit seiner Rechtsmeinung?
Sollte es der Fall 1 sein, wäre der Übertragungszeitpunkt entscheidend. Dann wäre tatsächlich der 01.02.2024 ungünstig für Deine Stufenlaufzeit. Da Du aber einer Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten auch zustimmen musst, wäre es eine Verhandlungssache, wann die Tätigkeiten dir offiziell übertragen würden.
Bei Fall 2 wäre es egal, dann wäre nur der Vergütungsanspruch für die Vergangenheit durch die tarifliche Ausschlussfrist verloren, aber die Stufenlaufzeit müsste bis zum Beginn der ursprünglichen Übertragung "zurück gerechnet" werden.