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Wissenschaftlicher Mitarbeiter
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MichaelBerhinger:
Hi an alle, meine Tätigkeit als hauptberuflicher wissenschaftlicher Mitarbeiter wird leider nicht anerkannt. Dort hat ich die E13 und will mich verbeamten lassen als anderer Bewerber bei einer anderen Behörde. Kann das sein, gibt es Ausnahmen? Kann mir jemand eine Info dazu geben?
clarion:
Es gibt grundsätzlich zwei Wege zur Verbeamtung.
Entweder man macht einen klassischen Vorbereitungsdienst. Oder man arbeitet als Tarifbeschäftigter und kann nach zwei, drei Jahren verbeamtet werden. Die Details musst Du in der Laufbahnverordnung nachlesen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass überhaupt ein Wille des Dienstherren besteht, dich als Tarifbeschäftigter zu verbeamten.
So ganz klar ist mir Dein Anliegen aber nicht geworden???
Gibt es für Dein berufliches Fach einen klassischen Vorbereitungsdienst, wie z.B. für Vermesser, Juristen, Lehrer? Oder hast Du irgend ein Exotenfach. Willst Du in den gehobenen oder höheren Dienst?
MichaelBerhinger:
Hi, vielen Dank für deine Antwort. Ich bin seit etwa 3 Jahren im öffentlichen Dienst einer Behörde. Davon war ich zwei Jahre im gHD und seit 1 Jahr im hD als Tarifangestellter. Nun möchte ich mich Beamten lassen. Meine Dienstbehörde lehnt aber die Beschaftigungszeiten vor dem Eintritt in die Behörde ab. Davor hatte ich nach meinem Studium erst in einer Agentur und danach 3 Jahre an einer Hochschule als wiss. Mitarbeiter gearbeitet. Diese Zeiten werden mir nicht anerkannt, obwohl die Beschäftigung 1:1 dem entspricht, was ich in meiner aktuellen Stelle mache. Meine Frage ist, warum dies nicht anerkannt wird. Dort hatte ich auf einer E13 Stelle gesessen.:) Sorry, ich kriege aber irgendwie von der Personalabteilung genaue Infos.
clarion:
Fehlt vielleicht Vergleichbarkeit der Tätigkeit? Zum Beispiel, wenn Du als WiMi primär Lehre gemacht hast, diese Skills aber aktuell nicht gefragt sind? Du könntest Dich gegen die Stufenfestsetzung um die es wohl geht, mit Widerspruch wehren, wenn Du eine Vergleichbarkeit siehst.
MichaelBerhinger:
Hi, vielen Dank für die Info. Nein, eigentlich nicht. Die Vergleichbarkeit ist gegeben und nachgewiesen.
Ich werde Widerspruch einlegen.
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