Autor Thema: Eingruppierung und Erschwerniszulage  (Read 2979 times)

Neuling24

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Eingruppierung und Erschwerniszulage
« am: 15.08.2024 20:34 »
Hallo, ich habe bezüglich der Eingruppierungen und der Erschwerniszulage.
Ich arbeite seit knapp 5 Jahren als Elektroniker für Betriebstechnik auf einer Kläranlage und wurde damals in die EG 5 Stufe 3 (aufgrund von Berufserfahrung) eingruppiert, ohne Erschwernis bzw. Schmutzzulage. Also in der niedrigsten EG die eigentlich möglich ist als Facharbeiter mit einer 3 1/2 jährigen Ausbildung.
Vor ca. einem halben Jahr habe ich meine Weiterbildung zum Meister abgeschlossen und müsste eigentlich aufgrund der Qualifikation mehr Geld verdienen.
Kann man in diesem Fall eine höher Gruppierung beantragen und wie sollte man das Ganze angehen?

Und dann habe ich noch eine Frage bezüglich der Erschwerniszulage. Normalerweise gibt es ja in der Regel für solche Arbeitsstellen wie z.B. auf den Kläranlagen eine Erschwerniszulage bzw. Schmutzzulage. Einige Mitarbeiter mit alten Verträgen erhalten diese Zulage auch. Die neuen Mitarbeiter bekommen diese Zulage allerdings nicht, obwohl das Aufgabengebiet das Selbe ist. Kann man in diesen Fall die Schmutzzulage beantragen?

Vielen Dank schonmal  :)


TVOEDAnwender

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Antw:Eingruppierung und Erschwerniszulage
« Antwort #1 am: 15.08.2024 23:03 »
Zitat
und müsste eigentlich aufgrund der Qualifikation mehr Geld verdienen.

Also wenn der Pförtner in seiner Freizeit Jura studiert, erfolgreich das 2. Staatsexamen absolviert hat und danach beim Arbeitgeber weiterhin als Pförtner beschäftigt ist, dann muss er trotzdem als Jurist bezahlt werden. Vollkommen logisch!

Spreche mit deinem Arbeitgeber, ob er dir Meistertätigkeiten übertragen kann (wenn er denn entsprechenden Bedarf hat) oder bewerbe dich - falls welche bei deinem AG ausgeschrieben sind - auf entsprechende Stellen.

TVOEDAnwender

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Antw:Eingruppierung und Erschwerniszulage
« Antwort #2 am: 16.08.2024 09:37 »
Hallo, ich habe bezüglich der Eingruppierungen und der Erschwerniszulage.
Ich arbeite seit knapp 5 Jahren als Elektroniker für Betriebstechnik auf einer Kläranlage und wurde damals in die EG 5 Stufe 3 (aufgrund von Berufserfahrung) eingruppiert, ohne Erschwernis bzw. Schmutzzulage. Also in der niedrigsten EG die eigentlich möglich ist als Facharbeiter mit einer 3 1/2 jährigen Ausbildung.
Vor ca. einem halben Jahr habe ich meine Weiterbildung zum Meister abgeschlossen und müsste eigentlich aufgrund der Qualifikation mehr Geld verdienen.
Kann man in diesem Fall eine höher Gruppierung beantragen und wie sollte man das Ganze angehen?

Und dann habe ich noch eine Frage bezüglich der Erschwerniszulage. Normalerweise gibt es ja in der Regel für solche Arbeitsstellen wie z.B. auf den Kläranlagen eine Erschwerniszulage bzw. Schmutzzulage. Einige Mitarbeiter mit alten Verträgen erhalten diese Zulage auch. Die neuen Mitarbeiter bekommen diese Zulage allerdings nicht, obwohl das Aufgabengebiet das Selbe ist. Kann man in diesen Fall die Schmutzzulage beantragen?

Vielen Dank schonmal  :)

Bezüglich der Erschwerniszuschläge und der Schmutzzulage:
Erschwerniszuschläge sind i.d.R. landesbezirklich geregelt, d.h. in jedem Bundesland gibt es hierfür eigenständige tarifliche Regelungen. In Bayern ist dies der Landesbezirkliche Tarifvertrag (LBzTV) handwerklicher Bereich Bayern.  Dieser ist jedoch im Internet nicht frei verfügbar. Dein Arbeitgeber hat dir diesen jedoch zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, ggfls. kannst Du (falls Du Mitglied bist) bei einer vertragsschließenden Gewerkschaften (ver.di oder dbb z.B. komba) nachfragen, ob Du den Tarifvertrag bekommen kannst.

Erschwerniszuschläge werden für zeitweilig zu leistende außergewöhnliche Arbeiten im Sinne des §
19 TVöD–AT gezahlt. Erschwerniszuschläge müssen grundsätzlich stundenweise erfasst werden (immer dann, wenn die Erschwernisse anfallen). Es besteht aber auch die Möglichkeit, einzelvertraglich (als Nebenabrede) Erschwerniszuschläge pauschaliert zu zahlen. Ggfls. haben Deine "älteren" Kolleg*innen noch eine solche pauschalierte Vereinbarung. Ob Du tatsächlich Anspruch auf die Erschwerniszuschläge hast oder nicht, ergibt sich daraus, ob für die Arbeiten die Du tatsächlich verrichtest im landesbezirklichen TV (siehe oben) auch Erschwerniszuschläge vorgesehen sind. Ein Anspruch auf Pauschalierung hast Du jedoch nicht.