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TV-L Lehre! - Höhergruppierung durch Master

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Wabi Sabi:
Ein erster Schritt wäre herauszufinden, ob und wenn ja welche internen Regelungen für Hochschulen in NRW im zuvor erwähnten Sinne bestehen. Hier kann man auf den Arbeitgeber oder auch die Personalvertretung zugehen. Sofern solche Regelungen bestehen und für den eigenen Fall ein höheres Entgelt rechtfertigen, kann man unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Bedarfsfalle dies arbeitsgerichtlich einklagen.

Anderenfalls ist es halt Verhandlungssache bzw. auch "good will" des Arbeitgebers.

Die folgende jedoch schon etwas ältere Fundstelle aus 2017 lässt vermuten, dass es keine hochschulübergreifende Regelung in NRW gibt (ggf. aber hochschuleigene?):

https://www.nds-zeitschrift.de/nds-1112-2016/tarifrunde-2017-hoechste-zeit-fuer-eg13

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