Guten Abend,
im Oktober 2017 habe ich als Gesundheits- und Krankenpflegerin angefangen zu arbeiten (P7, EG2). Im August 2019 wurde ich Schichtleitung und 2 Monate vor Höhergruppierung in EG3 zurück auf Anfang der EG2 gesetzt.
Jetzt fange ich nach 1,5 Jahren in Elternzeit wieder an zu arbeiten - allerdings wieder als Gesundheits- und Krankenpflegerin und soll in P7, EG3 eingruppiert werden. Jedoch bin ich mit der Erfahrungsstufe nicht einverstanden. Ich habe seit 2017 5,5 Jahre in dem Beruf gearbeitet und mir würde normalerweise EG4 zustehen. Als Schichtleitung habe ich damals ein Addendum zum Arbeitsvertrag unterschrieben und nebenher weiterhin Tätigkeiten einer Gesundheits- und Krankenpflegerin ausgeübt, sodass die Erfahrung seit 2017 ununterbrochen besteht.
AVR Anlage 31
Besteht hier die Möglichkeit, doch in P7, EG4 eingruppiert zu werden?
Viele Grüße