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Betrifft: Urkunden und Informationen aus dem Standesamt
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bakesale:
Hallo zusammen,
evtl. passt mein Thema nicht ganz in dieses Forum, aber vielleicht sind ja hier doch einige Experten zu dem Thema vertreten.
Mein Anliegen ist Folgendes: Im Rahmen meiner Ahnenforschung habe ich Interesse an dem Verbleib meines Großvaters, der, nach seiner Scheidung von meiner Großmutter, neu geheiratet hat. Auf der betreffenden Heiratsurkunde könnte möglicherweise ein Vermerk zu seinem Tod enthalten sein (alle anderen Möglichkeiten, seinen Verbleib aufzuklären, sind ausgeschöpft). Berechtigterweise darf das Standesamt mir aus Datenschutzgründen diese Urkunde nicht zur Verfügung stellen, da die neue Ehefrau meines Großvaters nicht meine Großmutter ist und die Urkunde noch einer Schutzfrist unterliegt.
Meine Frage dazu: Können/Dürfen/Müssen Standesämter eine Kopie der Urkunde ausstellen, auf der alle datenschutzrelevanten Informationen, die mir nicht zugespielt werden dürfen (z. B. zur Ehefrau und anderen Personen), geschwärzt sind? Auf diese Weise könnte ich immerhin nachvollziehen, ob hier Randvermerke getätigt wurden, die nur meinen Großvater betreffen. Es ist mir eine Person bekannt, die zumindest behauptet hat, einmal eine solche geschwärzte Urkunde aus einem Standesamt bekommen zu haben. Auf Nachfrage dazu beim betreffenden Standesamt wurde mir allerdings ein solcher Dienst verweigert. Gibt es dazu einen Gesetzesparagraphen (z. B. etwa im PStG), auf den man sich beziehen kann? Ansonsten werde ich wohl warten müssen, bis die Schutzfrist abgelaufen ist. :D
Danke im Voraus für Antworten.
Dakmer:
Hallo!
Hast du beim Standesamt nach der Geburtsturkunde mit Randbemerkungen gefragt? Da steht dann auch das Todesdatum drauf. Oder nach der Sterbeurkunde?
Hast du ein berechtigtes Interesse erwähnt für deine Familienforschung?
Einen Paragraphen kenne ich nicht, aber Standesämter sind eigentlich recht hilfsbereit und suchen Urkunden.
Frag doch nach solchen Dingen auch mal im Ahnenforschungsforum. Hast du schon?
Wenn es allerdings wirklich an der Sperrfrist liegt, dann musst du noch warten.
clarion:
Auf die Kopie der Sterbeurkunde müsstest Du doch ein berechtigtes Interesse haben. Es ist schließlich ein direkter Vorfahre
SchrödingersKatze:
Je nach Alter der Einträge beim Standesamt gelten ggf. nicht mehr die standesamtlichen Bestimmungen, sondern es sind archivrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Am besten einfach bei der konkreten Stelle anfragen.
tokli:
Hallo,
nach §62 PStG hast du als Abkömmling das Recht, eine Geburts- und Sterbeurkunde von Deinem Großvater zu erhalten bzw. sogar direkt eine Ablichtung aus dem entsprechenden Register zu bekommen.
Grüße
Thomas
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