Hallo liebe TV-L-Kenner,
wir möchten eine neue Mitarbeiterin einstellen. Ist eine E9a-Stelle, in der Stellenausschreibung steht als Einstellungsvoraussetzung "Staatliche Anerkennung als biologisch-technische*r Assistent*in (BTA) oder Laborant*innen mit Abschlussprüfung und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen."
Nun sind am Ende keine (!) geeigneten Kandidat:innen übrig, die genau die oben genannten Qualifikationen haben - aber eine sehr gut passende Kandidatin mit Bachelorabschluss, die genau das, was wir brauchen, auch schon mehrere Jahre gemacht hat und (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht wissenschaftlich, sondern technisch arbeiten will.
Der Personalrat hat der Einstellung zugestimmt - aber will sie wegen der fehlenden Qualifikation nicht mit E9a, sondern, "Minus-Eins-Regel", als E8 einstellen lassen.
Ich verstehe, dass unqualifizierte Personen eine Klasse runterrutschen - aber die Kandidatin ist ja eher über- als unterqualifiziert. Wenn man sich das DQR-Niveau anschaut, dann ist das 6 statt den geforderten 4.
Ich verstehe auch, dass in der Entgeltordnung im Teil II die Ausbildung als Voraussetzung bei E9a genannt wird - aber kann man das nicht verstehen als Mindestanforderung, und eine "höherwertige Ausbildung" mit anschließender Erfahrung ist ebenbürtig?
Wäre echt schade, die Kandidatin wegen der E8 nicht gewinnen zu können... :-/
Danke
Alchemist