Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Minus-Eins-Regel

(1/2) > >>

Alchemist:
Hallo liebe TV-L-Kenner,

wir möchten eine neue Mitarbeiterin einstellen. Ist eine E9a-Stelle, in der Stellenausschreibung steht als Einstellungsvoraussetzung "Staatliche Anerkennung als biologisch-technische*r Assistent*in (BTA) oder Laborant*innen mit Abschlussprüfung und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen."

Nun sind am Ende keine (!) geeigneten Kandidat:innen übrig, die genau die oben genannten Qualifikationen haben - aber eine sehr gut passende Kandidatin mit Bachelorabschluss, die genau das, was wir brauchen, auch schon mehrere Jahre gemacht hat und (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht wissenschaftlich, sondern technisch arbeiten will.

Der Personalrat hat der Einstellung zugestimmt - aber will sie wegen der fehlenden Qualifikation nicht mit E9a, sondern, "Minus-Eins-Regel", als E8 einstellen lassen.

Ich verstehe, dass unqualifizierte Personen eine Klasse runterrutschen - aber die Kandidatin ist ja eher über- als unterqualifiziert. Wenn man sich das DQR-Niveau anschaut, dann ist das 6 statt den geforderten 4.

Ich verstehe auch, dass in der Entgeltordnung im Teil II die Ausbildung als Voraussetzung bei E9a genannt wird - aber kann man das nicht verstehen als Mindestanforderung, und eine "höherwertige Ausbildung" mit anschließender Erfahrung ist ebenbürtig?

Wäre echt schade, die Kandidatin wegen der E8 nicht gewinnen zu können... :-/

Danke
Alchemist

ike:
Hat der Personalrat eins an der Waffel?
Sollte er nicht eine AN- und nicht eine AG-Vertretung sein?

MoinMoin:
In diesem Fall sollte der PR darauf drängen, dass benannte
erson überhaupt nicht ohne Neuausschreibung eingestellt wird., da sie die Ausschreibungsbedingungen offenbar nicht erfüllt hat und zum Verfahren nicht zugelassen werden durfte.

Ansonsten kann man natürlich der Meinung sein, dass der PR Tarifbruch nur in einer Richtung zulassen soll.
Aber ich dachte immer, dass der PR dazu da ist, dass der AG nicht mit Nasenfaktor agieren kann.
Und hier soll sie der PR die fehlende Voraussetzung in der Person ignorieren? Dann muss er diese Haltung aber bei allen vertreten.
Und was sagen da wohl die anderen AN, die minus Eins eingruppiert sind dazu?
Sonst ist der PR ja auch nur ein Gremium, welches nach Nasenfaktor agiert.
Sauber wäre es halt hier neu Ausschreiben und nen passenden Tätigkeitszuschnitt finden.

FearOfTheDuck:
Wer sich zu enge Schuhe anzieht, muss (oftmals) aufs Tanzen verzichten. Man ist nun einmal an seine Ausschreibung gebunden und jede Überlegung "man könne ja hier eine Ausnahme machen", ist nichts anderes als die Hoffnung auf "Wo kein Kläger, da kein Richter."

Also, wie schon gesagt: Neu Ausschreiben!

Inwieweit dann -1 zur Anwendung kommen muss, wäre zu prüfen. Ist der Sonstige Beschäftigte in dem Bereich nicht vorgesehen?

GeoFen:
Neu Ausschreiben dürfte der gangbare Weg sein

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version