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Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen

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SchrödingersKatze:
Die BVS bietet auch einen sachgebietsbezogenen Lehrgang von 3 Wochen an, der die selben rechtlichen Voraussetzungen zur Eingruppierung schafft. Wenn die Stelle schon konkret feststeht, wäre das ggf. eine Alternative.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: SchrödingersKatze am 16.08.2024 09:29 ---Die BVS bietet auch einen sachgebietsbezogenen Lehrgang von 3 Wochen an, der die selben rechtlichen Voraussetzungen zur Eingruppierung schafft. Wenn die Stelle schon konkret feststeht, wäre das ggf. eine Alternative.

--- End quote ---

nein, das erfüllt der dreiwöchige Lehrgang ganz sicher nicht, da die Vorbemerkung Nr. 7 auch in Bayern gilt.

Verunsichert2:
Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe vorher selbständig Rechtsfälle bearbeitet. Diese gingen nur noch zum überprüfen an die Anwälte.

Eine konkrete Stelle habe ich nicht in Aussicht. Genau deshalb möchte ich auch den Lehrgang machen, um mich später zu verändern. Es gehen viele Kollegen bald in Ruhestand. Das wäre eine gute Möglichkeit, den Sprung zu schaffen.

Zurück zum Rechtsanwalt wäre eine Option. Das würde aber wieder mit einer längeren Fahrtstrecke einhergehen und ich möchte nicht mehr so viel pendeln.

VG

Candide die Optimistische:

ich bin selbst ReFaWi und hab in Bayern den BL 1 im vergangenen Januar abgeschlossen. Ich finds immer noch schade, dass unser Fachwirt im ÖD nichts gilt, aber das lässt sich halt nicht ändern.

Mit unserem Vorwissen geht der BL 1 wirklich gut. Lernen ist trotzdem angesagt, weil viele Rechtsgebiete neu sind (Verwaltungsrecht, Tarifrecht etc.), aber als ReFaWi bist Du ja geschult, was rechtliches Denken angeht.

Wenn Du im ÖD bleiben willst, kommst Du auch kaum drum herum in Bayern, außer Du bist bereit, dauerhaft wenig(er) zu verdienen. Und wenn Du evtl. den zweiten Fachwirt (BL 2) machen willst, brauchst Du den BL 1 eh.

Viel Erfolg!

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Verunsichert2 am 16.08.2024 09:54 ---Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe vorher selbständig Rechtsfälle bearbeitet. Diese gingen nur noch zum überprüfen an die Anwälte.

Eine konkrete Stelle habe ich nicht in Aussicht. Genau deshalb möchte ich auch den Lehrgang machen, um mich später zu verändern. Es gehen viele Kollegen bald in Ruhestand. Das wäre eine gute Möglichkeit, den Sprung zu schaffen.

Zurück zum Rechtsanwalt wäre eine Option. Das würde aber wieder mit einer längeren Fahrtstrecke einhergehen und ich möchte nicht mehr so viel pendeln.

VG

--- End quote ---

Gfls. könntest Du aber auch schon - aufgrund Deiner Vorbildung - versuchen direkt den 2. Lehrgang zu besuchen. Ich weiß nicht, wie die Voraussetzungen in Bayern beim BVS hierfür sind, in NRW ist der Abschluss des 1. Lehrgangs hierfür keine zwingende Voraussetzung, sondern nur die erfolgreiche Ablegung der Aufnahmeprüfung.

Nachtrag:

Habe gerade nachgeschaut, in Bayern/beim BVS gelten folgende Voraussetzungen für den BL II:

- VFA-K Abschluss oder BL I oder 2. QE oder (Fach-)Hochschulreife
- Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Bayern

Solltest Du also ne FHR haben, könntest Du auch direkt den BL II besuchen.

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