Also ist und bleibt es eine freiwillige Leistung von euch, zu der ihr nicht verpflichtet seit.
Und der AG kann meckern und mosern, aber er hat keine handhabe, wenn ihr ein kleine Betriebsfeier habt und es schneit und keiner kann Schneeschippen.
Also die Antwort ist, wenn der AG etwas will, dann muss er es anordnen und wenn es tariflich bedeutet, dass es Bereitschaftsdienst ist oder Überstunden sind, dann muss er dafür bezahlen.
Wenn ihr es freiwillig macht, dann halt nicht.