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Wird Winterdienst in der Kommune vergütet?

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Autor Thema: Winterdienst  (Read 1822 times)

Lemmy

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Winterdienst
« am: 17.08.2024 17:39 »
Hallo Kollegen  ;)

Ich hab mal eine Frage zum Winterdienst.
Wird Winterdienst in der Kommune bezahlt?Er wird vom Arbeitgeber nicht mal angeordnet,wir Kümmern uns da selber drum ,daß kann doch nicht okay sein oder?
Ich hab gehört das man Winterdienst angeordnet bekommt und das man dann in Bereitschaft ist, die muss doch dann vergütet werden oder?

MoinMoin

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Antw:Winterdienst
« Antwort #1 am: 17.08.2024 18:40 »
nein Winterdienst ist kein Tarifbestandteil.

Aber die Orga dass er gemacht wird, obliegt dem AG und dafür muss oder sollte er Bereiitschaftsdienste anordnen, die dann entsprechend tariflich zu bezahlen sind.👊🏻🤪

Lemmy

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Antw:Winterdienst
« Antwort #2 am: 17.08.2024 19:08 »
Danke für die Antwort.
Wir sind ja quasi von November/Dezember bis März in Bereitschaft die aber nicht schriftlich vom Arbeitgeber angeordnet ist,wenn es Schneit oder Glatt ist fahren wir nach unserem ermessen raus,bekommen aber nur die Überstunden mehr nicht...dafür das wir irgendwie immer in Bereitschaft sind muss diese doch vergütet werden oder?

MoinMoin

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Antw:Winterdienst
« Antwort #3 am: 17.08.2024 19:32 »
Naja, streng genommen sind das ja noch nicht mal Überstunden da nicht vom AG angeordnet🤓
kriegt ihr denn die Üstundezulagen?
Wenn der AG Bereitschaft fordert, dann können diese schnell futsch sein, weil er eben das Abfeiern anordnet.

Aber im Kern, was macht ihr wenn keiner Bock hat, weil die Party grade gut ist?

Oder besser gesagt, was macht derAG wenn ihr es nicht macht?

Lemmy

  • Gast
Antw:Winterdienst
« Antwort #4 am: 17.08.2024 19:52 »
Wir bekommen keine Überstundenzulagen...wir bekommen nur die Std gut geschrieben mehr nicht.
Wenn wir es nicht machen würden, dann würden wir wohl Ärger bekommen, weil wir unserer Pflicht nicht nachgekommen sind, Winterdienst steht ja bei uns im Arbeitsvertrag.

MoinMoin

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Antw:Winterdienst
« Antwort #5 am: 17.08.2024 19:59 »
Wir bekommen keine Überstundenzulagen...wir bekommen nur die Std gut geschrieben mehr nicht.
Wenn wir es nicht machen würden, dann würden wir wohl Ärger bekommen, weil wir unserer Pflicht nicht nachgekommen sind, Winterdienst steht ja bei uns im Arbeitsvertrag.
Lustig
Ihr werdet ihn doch auch weiterhin im Rahmen euerer betriebliche Vereinbarten Arbeitszeit machen.

steht die Definition von Winterdienst auch drin, also wann und wie er zu machen ist?
Wer teilt ein, wer den Dienst ausserhalb der reglären und vertraglich vereinbarten Arbeitszeit macht.

Wie sollte der AG euch da Ärger machen, wenn er es euch nicht angewiesen hat.


also klingt nach selbstgemachte Verarsche und gut das du dajetzt aufwachst.

Lemmy

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Antw:Winterdienst
« Antwort #6 am: 17.08.2024 20:13 »
Na im Rahmen der Arbeitszeit den Winterdienst zu machen ist ja okay, aber davor oder danach muss doch der AG anordnen????Für mich drückt er sich vor der Vergütung und hofft auf Dummheit der AN oder?
Also sollten wir uns den Dienst anordnen lassen?Alleine schon aus Versicherungsgründen?

clarion

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Antw:Winterdienst
« Antwort #7 am: 18.08.2024 08:31 »
Wenn es keine klar definierten Bereitschaftsdienste gibt, wie handhabt ihr das denn dann mit Feiern und Ausflüge weiter weg??? Man muss Euch doch schon sagen, dieses Wochenende haben Thomas, Mohammed, Klaus und Olga Bereitschaftsdienst und wenn bestimmte Wetterbedingungen eintreten, müssen sie rauf auf die Streufahrzeuge, und die anderen haben frei.

Lemmy

  • Gast
Antw:Winterdienst
« Antwort #8 am: 18.08.2024 08:41 »
Es wird davon ausgegangen,daß wir das schon irgendwie schaffen und hin bekommen,ich glaube so richtig macht sich von den Obrigkeiten keiner nen Kopf...
Aber die Frage ist doch,da wir uns von November bis März mehr oder weniger bereit halten,muss das vergütet werden?

MoinMoin

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Antw:Winterdienst
« Antwort #9 am: 18.08.2024 10:08 »
Also ist und bleibt es eine freiwillige Leistung von euch, zu der ihr nicht verpflichtet seit.
Und der AG kann meckern und mosern, aber er hat keine handhabe, wenn ihr ein kleine Betriebsfeier habt und es schneit und keiner kann Schneeschippen.

Also die Antwort ist, wenn der AG etwas will, dann muss er es anordnen und wenn es tariflich bedeutet, dass es Bereitschaftsdienst ist oder Überstunden sind, dann muss er dafür bezahlen.
Wenn ihr es freiwillig macht, dann halt nicht.

MoinMoin

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Antw:Winterdienst
« Antwort #10 am: 18.08.2024 10:10 »
Na im Rahmen der Arbeitszeit den Winterdienst zu machen ist ja okay, aber davor oder danach muss doch der AG anordnen????Für mich drückt er sich vor der Vergütung und hofft auf Dummheit der AN oder?
Also sollten wir uns den Dienst anordnen lassen?Alleine schon aus Versicherungsgründen?
Ja, im Rahmen der Arbeitszeit ist es ja angeordnet.
Ausserhalb der Arbeitszeit muss er Bereitschaftsdienste planen und entsprechend bezahlen.

TVOEDAnwender

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Antw:Winterdienst
« Antwort #11 am: 18.08.2024 10:12 »
Du hattest die Frage im TVÖD Kommunen unterforum ja auch gestellt, ich habe dir dort einen Flyer von Verdi verlinkt, welcher die Rechtslage gut zusammenfasst. Der AG muss Rufbereitschaft anordnen um den Winterdienst außerhalb der üblichen Arbeitszeit zu organisieren.
Pauschal von Oktober bis März muss er das aber nicht. IdR läuft es so, dass aufgrund der Wettervorhersage - wenn Schnee und Eis konkret angesagt ist - kurzfristig Rufbereitschaft (konkret) angeordnet wird, welcher entsprechend (siehe den verlinkten Flyer) zu vergüten ist.

TVOEDAnwender

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Antw:Winterdienst
« Antwort #12 am: 18.08.2024 10:27 »
Btw. Noch eine Frage: Wenn ihr winterdienst gemacht habt, macht ihr danach dann ganz normal Dienst (8h)? Wenn ja, kommt ihr wahrscheinlich auf über 10 Stunden Vollarbeit an einem solchen Tag. Ohne eine entsprechende Dienst/Betriebsvereinbarung (auf der Grundlage des Paragraphen 6 Abs. 4 TVöD ivm Paragraph 7 Arbeitszeitgesetz) wäre eine solche Arbeitszeitverlängerung rechtswidrig. Du könntest deinem Arbeitgeber also auch noch das Amt für Arbeitsschutz auf den Hals jagen... :)

MoinMoin

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Antw:Winterdienst
« Antwort #13 am: 18.08.2024 10:44 »
Btw. Noch eine Frage: Wenn ihr winterdienst gemacht habt, macht ihr danach dann ganz normal Dienst (8h)? Wenn ja, kommt ihr wahrscheinlich auf über 10 Stunden Vollarbeit an einem solchen Tag. Ohne eine entsprechende Dienst/Betriebsvereinbarung (auf der Grundlage des Paragraphen 6 Abs. 4 TVöD ivm Paragraph 7 Arbeitszeitgesetz) wäre eine solche Arbeitszeitverlängerung rechtswidrig. Du könntest deinem Arbeitgeber also auch noch das Amt für Arbeitsschutz auf den Hals jagen... :)
hihi
Oder der Ag kann die gutmütigen Kollegen, die freiwillig den Dienst machen, abmahnen, weil sie sich nicht an den Arbeitsschutz halten.
Denn offensichtlich hat der Ag den Dienst nicht angeordnet. 8)

Lemmy

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Antw:Winterdienst
« Antwort #14 am: 18.08.2024 11:21 »
Wir arbeiten dann ganz Normal unsere 8h.
Wie ist denn das mit Versicherungsschutz,wenn wir außerhalb unser normalen Arbeitszeit arbeiten?Und die arbeiten nicht angeordnet war?