Autor Thema: §16 Abs. 5 - Stufenvorweggewährung / Höhergruppierung  (Read 1717 times)

MusterMann

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Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Ausbildung: Ingenieur mit Masterabschluss, 9 Jahre Privatwirtschaft
Wechsel zur Landesbehörde im Jahr 2022
In der Stellenbeschreibung stand als Eingruppierung EG11 bzw. EG12 bei vorheriger Anstellung im öD.

Nach dem Vorstellungsgespräch wurde mir die Stelle angeboten als EG11-4 mit dem Hinweis, es wäre bekannt, dass es relativ wenig für meinen Abschluss ist, mich aber leider (noch) nicht höher eingruppieren könne (aufgrund der Ausschreibung).
Aufgrund der Vorzüge des öD habe ich die Stelle angenommen.

Seit einiger Zeit wird durch meine Vorgesetzten (3 Ebenen) versucht mich zu befördern, da ich eine Stelle übernommen habe, die zuvor von einem Kollegen mit EG 13 ausgeführt wurde. Zudem haben meine Kollegen (welche die gleichen Tätigkeiten ausführen) ebenfalls EG 12.
Dies wird durch die Personalabteilung blockiert. Grund wäre, dass ich erst 4 Jahr im öD angestellt sein müsse. Hiervon war bei Anstellung keine Rede.

Aktuell läuft der Versuch eine Stufenvorweggewährung nach §16 Abs. 5 des TV-L zu erhalten. Begründung: Bindung von qualifizierten Fachkräften, da ich mich natürlich auf eine höhere Stelle bewerben könnte (möchte ich momentan nicht, da mir die Stelle gefällt).

Wie stehen meine Chancen? Was kann ich noch anführen um schneller am Ziel zu sein?
Vielen Dank für eure Antworten!

Umlauf

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Grund wäre, dass ich erst 4 Jahr im öD angestellt sein müsse. Hiervon war bei Anstellung keine Rede.


Muss eine Selbstknechtung der Behörde sein, da es eine solche Regel nicht gibt.
Es zählt ausschließlich das, was von der dazu berechtigten Person dauerhaft als Tätigkeit übertragen wird.

MoinMoin

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Seit einiger Zeit wird durch meine Vorgesetzten (3 Ebenen) versucht mich zu befördern, da ich eine Stelle übernommen habe, die zuvor von einem Kollegen mit EG 13 ausgeführt wurde. Zudem haben meine Kollegen (welche die gleichen Tätigkeiten ausführen) ebenfalls EG 12.
Dies wird durch die Personalabteilung blockiert. Grund wäre, dass ich erst 4 Jahr im öD angestellt sein müsse. Hiervon war bei Anstellung keine Rede.
klingt nach einem Eingruppierungsirrtum seitens des AGs, da mir keine Stelle in der EGO bekannt ist, die so etwas als Eingruppierungsgrund angibt.
Und auch ein Ausschreibungstext kann nicht das Tarifrecht brechen.

Bist du im Bereich 22 der Entgeltordnung eingruppiert?
Ich würde an deiner Stelle zunächst einmal das Entgelt der EG13 bzw. der EG12 schriftlich einfordern, damit §37 genüge getan ist und dann entsprechend klären, wie die gerichtsfeste Begründung ist, die die anbringen und falls die keine haben halt das Entgelt einklagen.

Es kann aber sein, dass sie dir tatsächlich nur die Tätigkeiten der 11 übertragen haben und erst nach 4 jahren gewillt sind dir die 12er Tätigkeiten zu geben, dann ist asche mit klagen.
Dann musst du halt einfordern: Her mit der Tätigkeiten wenn ich in der Stufe 5 bin oder ich gehe.
(Denn von Stufe 4 auf EG12 zu wechsel ist mega Müll)