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Eingruppierung

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FearOfTheDuck:
Mach mal eine Aufstellung deiner Aufgaben mit Zeitanteilen in %.

Dann könnte sich evtl. etwas sagen lassen, wo die EG hingeht, hingehen müsste.

Sind alle auszuübenden Tätigkeiten wirksam übertragen (d.h. von dazu befugtem Personal)?

Zelda:
Naja die jeweiligen Ämter,Bauamt usw geben die Aufträge raus an uns...und wie es umgesetzt wird,darüber sollen wir uns gedanken machen....so ungefähr,ihr macht das schon  irgendwie.

FearOfTheDuck:
Das klingt jetzt seltsam, aber das ist nicht relevant. Das sind die Aufgaben, die ihr ausübt.
Die Eingruppierung richtet sich aber nach den auszuübenden Aufgaben, also das, was der AG euch übertragen hat.

Wenn das unklar ist, würde ich hier ansetzen und mir vom AG (meist vertreten durch das Personalamt) schriftlich geben lassen, was meine übertragenen Aufgaben sind. Erst dann lässt sich so wirklich etwas zur EG sagen.

Hat deine Ausbildung mit deiner Tätigkeit zu tun?
Wer steht dafür gerade, wenn ihr die Dinge macht, wie ihr denkt?

Organisator:

--- Zitat von: Zelda am 19.08.2024 17:24 ---Na gut auf 50 Prozent kommen wir jetzt nicht,aber wenn man  von allem immer etwas macht wie zum beispiel, Grünpflege, Hausmeisterarbeiten,Maurerarbeiten,Tie/Hochbau usw...kann das doch keine E2 sein in meinen Augen und man arbeitet immer selbstständig ohne große Einarbeitung oder sowas....

--- End quote ---

Dann würde eine E2 gut passen. Für einfache Tätigkeiten braucht es keine Einarbeitung, sonst wäre man bei der E3. Körperlich geprägte Sammeltätigkeiten wie von dir beschrieben passen ganz gut zur E2.

Konkret werden wir dir zur Eingruppierung erst dann etwas sagen kann, wenn - wie von Fear geschrieben - du uns sagen kannst, welche Aufgaben dir vom Arbeitgeber übertragen wurden.

Ganz grundsätzlich - was schwebt dir denn mit deiner Frage vor?

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