Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
Zelda:
Alles schön und gut,hilft mir aber nicht weiter!!!
Wären zb.Maurer arbeiten oder Tiefbau arbeiten für eine E2 Gedacht????
Danke für die Antwort.
Organisator:
--- Zitat von: Zelda am 19.08.2024 16:22 ---Alles schön und gut,hilft mir aber nicht weiter!!!
Wären zb.Maurer arbeiten oder Tiefbau arbeiten für eine E2 Gedacht????
Danke für die Antwort.
--- End quote ---
Würdest du Maurer- oder Tiefbauarbeiten so definieren, dass sie keine Vor- oder Ausbildung brauchen?
Zelda:
Natürlich brauch man dafür eine Ausbildung, aber wenn man solche Aufgaben auf bekommt kann es doch kein E2 sein oder?
Organisator:
--- Zitat von: Zelda am 19.08.2024 17:14 ---Natürlich brauch man dafür eine Ausbildung, aber wenn man solche Aufgaben auf bekommt kann es doch kein E2 sein oder?
--- End quote ---
So siehts aus. Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern, sind nicht in die E2 eingruppiert, soweit sie in eingruppierungsrelevanten Umfang (in der Regel min. 50 % der Arbeitszeit) übertragen werden.
Zelda:
Na gut auf 50 Prozent kommen wir jetzt nicht,aber wenn man von allem immer etwas macht wie zum beispiel, Grünpflege, Hausmeisterarbeiten,Maurerarbeiten,Tie/Hochbau usw...kann das doch keine E2 sein in meinen Augen und man arbeitet immer selbstständig ohne große Einarbeitung oder sowas....
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