Autor Thema: Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten  (Read 2310 times)

man396

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Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten
« am: 19.08.2024 14:32 »
Hallo,

nach den Tarifverhandlungen haben wir vom AG einen Handzettel mit den wichtigsten Änderungen erhalten. Diesen lese ich mir gerade wieder durch.
Dabei fällt mir auf, dass darin steht, dass sich die Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten von 19,5 auf 30 Stunden im Jahr erhöht haben.
Was bedeutet das? Wofür genau sind diese Zeiten? Wie/ muss man sie beantragen?

Leider hat die SuFu noch nichts ergeben.

Vielen Dank.

TVOEDAnwender

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Antw:Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten
« Antwort #1 am: 19.08.2024 16:10 »
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sozial-und-erziehungsdienst-125-vorbereitungs-und-qualifizierungszeiten-fuer-beschaeftigte-im-erziehungsdienst_idesk_PI13994_HI15741191.html

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sozial-und-erziehungsdienst-214-direktionsrecht-des-arbeitgebers-bezueglich-art-und-lage-dervorbereitungs-und-qualifizierungszeit_idesk_PI13994_HI2261475.html

Zitat
Vorbereitungs- und
Qualifizierungszeiten
a) Wie werden Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten berücksichtigt?
Für die Kolleginnen und Kollegen im Erziehungsdienst wird die Zeit für Zwecke der
Vorbereitung und Qualifizierung von bislang 19,5 auf 30 Stunden pro Kalenderjahr
angehoben.
b) Was passiert im Tarifgebiet Ost?
Erstmals werden die Zeiten zum Zwecke
der Vorbereitung und Qualifizierung nun
auch für das Tarifgebiet Ost vertraglich fixiert. Im Tarifgebiet West stehen diese
Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten
zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen
zur Verfügung.

Quelle: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2022/221125_dbb_spezial_tacheles_2022.pdf




TVOEDAnwender

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Antw:Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten
« Antwort #2 am: 19.08.2024 16:13 »
Zitat
21.1 Entstehungsgeschichte und Zweck dieser tariflichen Regelung


In der Tarifrunde 2008 war eine zentrale Forderung der Arbeitgeber die Verlängerung und Vereinheitlichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet West. Letztendlich wurde eine einheitliche Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche für die Beschäftigten im Tarifgebiet West vereinbart mit Ausnahme der Beschäftigten in Krankenhäusern, wo es bei der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden geblieben ist, wiederum mit Ausnahme des KAV Baden-Württemberg, bei dem aufgrund landesbezirklicher Regelung die Arbeitszeit der Beschäftigten in Krankenhäusern bereits auf 39 Std./wöchentlich erhöht war.

Hinsichtlich der Beschäftigten im Erziehungsdienst, insbesondere bei den – den weitaus größten Anteil ausmachenden – in Kindertagesstätten beschäftigten Erziehern und Erzieherinnen befürchteten die Gewerkschaften einen mit einer Arbeitszeitverlängerung einhergehenden Arbeitsplatzabbau und daraus folgend eine Arbeitsverdichtung bzw. Erschließung zusätzlicher Betreuungszeiten. Dies würde einen Qualitätsverlust bei der Betreuung und Erziehung der Kinder bedeuten, was angesichts der immer mehr gestiegenen Anforderungen sowie der Erwartungshaltung an die Erziehung der Kinder nicht hinnehmbar sei. Diesen Befürchtungen wurde dadurch Rechnung getragen, dass im Erziehungsdienst 2,5 Tage im Rahmen der Gesamtarbeitszeit für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet werden. Dies entspricht bei einer auf 5 Tage in der Woche gleichmäßig verteilten Arbeitszeit von 39 Std./Woche 19,5 Std. im Kalenderjahr.

Quelle: Haufe.de

man396

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Antw:Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten
« Antwort #3 am: 20.08.2024 11:56 »
Danke für die Antwort.
Aber ganz schlau bin ich daraus immer noch nicht geworden.

Ist das ganze dann also zusätzliche VB- Zeit, die ich in der Woche bei Bedarf nehmen kann bzw. in der ich mich fortbilden kann?
Wie verhält sich das ganze mit den Stunden? Wie schreibt man die auf?