Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung bei Neueinstellung_Wertigkeit der Berufserfahrung
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: VFA West am 19.08.2024 19:01 ---Bei einem unmittelbaren Wechsel können Restlaufzeiten angerechnet werden bzw. die Stufenlaufzeit kann weiter fortgesetzt werden.
--- End quote ---
Aber nicht aufgrund Paragraph 16 TVöD/VKA, nur übertariflich.
Austausch123:
Ich hätte pauschal auch nur die vollen Jahre angerechnet in der Form, wo er jetzt wäre und ab da die Stufenlaufzeit angesetzt, sonst gäbe es immer ein wirr war, wenn man die Stufenlaufzeit nachvollziehen will und kann nie den Gedankengang klar aufführen, wenn die höhere Ebene durchaus eine Erklärung haben will.
Vorgezogene Stufenaufstiege werden bei uns kaum gewährt, lediglich nur mit Zustimmung vom Vorstand.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version