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Urlaubsanspruch / Übertragung Urlaub vom alten auf den neuen Arbeitgeber

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Organisator:

--- Zitat von: Marina am 19.08.2024 17:20 ---Man kann doch den Urlaub vom alten Arbeitgeber auch auf den neuen übertragen, oder? Ist das ein Muss?

--- End quote ---

Im Gegenteil, kaum ein AG wird sich darauf einlassen, dich für Urlaub zu bezahlen, den du dort nicht erwirtschaftet hast.

Capo:
Wenn Du deinen Urlaub nicht nehmen kannst, weil dein alter Arbeitgeber Dir keine Möglichkeit gibt, muss er Dir diesen auszahlen. Beim neuen Arbeitgeber fängst Du bei Null an.

Marina:
Also muss mir der alte AG den Urlaub ausbezahlen und beim neuen gibt's 4/12 vom normalen Jahresurlaub für das restliche Jahr?

Gewerbler:

--- Zitat von: Marina am 20.08.2024 08:50 ---Also muss mir der alte AG den Urlaub ausbezahlen und beim neuen gibt's 4/12 vom normalen Jahresurlaub für das restliche Jahr?

--- End quote ---

Da es jetzt zeitlich eng wird, noch 14 Tage Urlaub im August zu nehmen, wäre das wohl der Regelfall, ja. Bzw. noch ab morgen 8 Tage Urlaub nehmen, dann die restlichen 6 auszahlen lassen - evtl. musst du halt diskutieren, warum du die Tage nicht mehr nehmen konntest...

Edit: Beim neuen AG gäbe es dann eben 4 x 2,5 = 10 Tage Urlaub. Evtl. darfst du den - je nach Regelung aber ja erst nächstes Jahr nehmen. Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten oder sowas ist ja nicht ganz unüblich.

Marina:
Ok. Aber dann hätte ich ja für dieses Jahr den ganzen Jahresurlaub vom alten AG plus die 10 Tage vom neuen AG?

Mein jetziger AG meint, der neue AG muss den Urlaub übernehmen. Aber wie hier schon geschrieben wurde - wieso soll der mir 14 Tage Urlaub gewähren, wenn ich da nur 10 bekommen würde...

Im Netz hab ich nicht wirklich was Hilfreiches gefunden. Außer, dass die Differenz Urlaubsanspruch alter AG abzgl. Urlaubsanspruch neuer AG = Differenz vom alten AG ausbezahlt werden muss/soll/kann.

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