Urlaubsanspruch / Übertragung Urlaub vom alten auf den neuen Arbeitgeber

Begonnen von Marina, 19.08.2024 16:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Marina

Hallo zusammen!  :)

So, die Bewerbungen sind durch, ab 01.09. wechsle ich von ner Anwaltskanzlei zum Gericht. Ich freu mich schon!

Jetzt meine Frage bezüglich des Urlaubs.
In der Kanzlei hab ich noch Restutlaub 14 Tage.

Wie wird der neue Urlaubsanspruch für 2024 nun beim AG berechnet?

Vielleicht kann mir da jemand von Euch helfen.

Liebe Grüße
Marina

Organisator

4/12 vom Jahresurlaub.
Den Resturlaub musst du beim alten Arbeitgeber geltend machen.

Marina

Man kann doch den Urlaub vom alten Arbeitgeber auch auf den neuen übertragen, oder? Ist das ein Muss?

MoinMoin

Zitat von: Marina in 19.08.2024 17:20
Man kann doch den Urlaub vom alten Arbeitgeber auch auf den neuen übertragen, oder? Ist das ein Muss?
Man kann, aber man kann es nicht verlangen, da man darauf keinen Anspruch hat.

Gewerbler

Ob das in dem Fall zwischen zwei ganz verschiedenen AG funktioniert, wage ich zu bezweifeln. Welches Interesse sollte denn den neue AG daran haben, die Tage zu "übernehmen" (also dich weniger Tage zu haben und dafür auch noch zu bezahlen)?
Zwischen AG im öD habe ich das schon erlebt, dass ein paar Tage mitgenommen werden können, aber bei dem Wechsel von der privaten Wirtschaft (im weiteren Sinne) käme es mir komisch vor. Andererseits: Fragen kostet ja nix :)

Organisator

Zitat von: Marina in 19.08.2024 17:20
Man kann doch den Urlaub vom alten Arbeitgeber auch auf den neuen übertragen, oder? Ist das ein Muss?

Im Gegenteil, kaum ein AG wird sich darauf einlassen, dich für Urlaub zu bezahlen, den du dort nicht erwirtschaftet hast.

Capo

Wenn Du deinen Urlaub nicht nehmen kannst, weil dein alter Arbeitgeber Dir keine Möglichkeit gibt, muss er Dir diesen auszahlen. Beim neuen Arbeitgeber fängst Du bei Null an.

Marina

Also muss mir der alte AG den Urlaub ausbezahlen und beim neuen gibt's 4/12 vom normalen Jahresurlaub für das restliche Jahr?

Gewerbler

Zitat von: Marina in 20.08.2024 08:50
Also muss mir der alte AG den Urlaub ausbezahlen und beim neuen gibt's 4/12 vom normalen Jahresurlaub für das restliche Jahr?

Da es jetzt zeitlich eng wird, noch 14 Tage Urlaub im August zu nehmen, wäre das wohl der Regelfall, ja. Bzw. noch ab morgen 8 Tage Urlaub nehmen, dann die restlichen 6 auszahlen lassen - evtl. musst du halt diskutieren, warum du die Tage nicht mehr nehmen konntest...

Edit: Beim neuen AG gäbe es dann eben 4 x 2,5 = 10 Tage Urlaub. Evtl. darfst du den - je nach Regelung aber ja erst nächstes Jahr nehmen. Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten oder sowas ist ja nicht ganz unüblich.

Marina

Ok. Aber dann hätte ich ja für dieses Jahr den ganzen Jahresurlaub vom alten AG plus die 10 Tage vom neuen AG?

Mein jetziger AG meint, der neue AG muss den Urlaub übernehmen. Aber wie hier schon geschrieben wurde - wieso soll der mir 14 Tage Urlaub gewähren, wenn ich da nur 10 bekommen würde...

Im Netz hab ich nicht wirklich was Hilfreiches gefunden. Außer, dass die Differenz Urlaubsanspruch alter AG abzgl. Urlaubsanspruch neuer AG = Differenz vom alten AG ausbezahlt werden muss/soll/kann.

Organisator

Zitat von: Marina in 20.08.2024 08:50
Also muss mir der alte AG den Urlaub ausbezahlen und beim neuen gibt's 4/12 vom normalen Jahresurlaub für das restliche Jahr?

Ja. So wie in meinem ersten Post geschrieben.

Gewerbler

Zitat von: Marina in 20.08.2024 09:11
Ok. Aber dann hätte ich ja für dieses Jahr den ganzen Jahresurlaub vom alten AG plus die 10 Tage vom neuen AG?

Mein jetziger AG meint, der neue AG muss den Urlaub übernehmen. Aber wie hier schon geschrieben wurde - wieso soll der mir 14 Tage Urlaub gewähren, wenn ich da nur 10 bekommen würde...

Im Netz hab ich nicht wirklich was Hilfreiches gefunden. Außer, dass die Differenz Urlaubsanspruch alter AG abzgl. Urlaubsanspruch neuer AG = Differenz vom alten AG ausbezahlt werden muss/soll/kann.

Na das ist doch jetzt eine ganz andere Situation. Du hast natürlich beim alten AG auch nur Anspruch auf 8/12 von deinem Jahresurlaub... Dann bleiben ja evtl. gar keine 14 Tage übrig.

Manchmal verlangt der neue AG eine Bescheinigung vom alten, wie viel Urlaub bereits gewährt wurde.

Marina

Aber ich bin länger als 6 Monate dort beschäftigt und scheide erst Ende August aus. Also ist doch der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.

Organisator

Zitat von: Marina in 20.08.2024 09:21
Aber ich bin länger als 6 Monate dort beschäftigt und scheide erst Ende August aus. Also ist doch der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.

Woraus ergibt sich diese Schlussfolgerung?