Autor Thema: Urlaubsanspruch / Übertragung Urlaub vom alten auf den neuen Arbeitgeber  (Read 3387 times)

Organisator

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Aus dem Gesetz?

Das weiß ich nicht, daher frage ich. Außerdem gibt es ja recht viele Gesetze und Fundstellen darin.

Marina

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Ab dem 01.07. hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Mein alter AG meint, er zahlt mir dann halt die 14 Tage aus, weil nehmen ist nicht. Aber wenn er 14 Tage auszahlt, dann hätte ich beim neuen AG keinen Anspruch mehr für dieses Jahr, oder?

Nach meinem Verständnis müsste der alte AG 4 Tage auszahlen. Stimmt das?

Capo

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Nach 6 Monaten hast Du Anspruch auf den Gesetzlichen Urlaub, 24 Werktage oder 20 Tage bei einer 5 Tage Woche. Nicht auf den Tariflichen Urlaub. Wenn Du bis August bei deinen alten Arbeitgeber keinen Urlaub genommen hättest muß der neue Arbeitgeber dir 20 Tage ( bei einer 5 Tage Woche) gewähren.

Gewerbler

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Ich bin jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube, dabei geht es darum, dass man auch in der ersten Jahreshälfte schon mehr Urlaub nehmen darf, als einem formal zusteht.

Beispiel: Bei 30 Tagen Jahresurlaub habe ich bis einschließlich Juni formal nur Anspruch auf 15 Tage. Dennoch darf ich 20 Tage Urlaub einreichen und auch nehmen.

Wenn ich dann frühzeitig ausscheide und schon mehr Urlaub genommen habe, als mir nach dem Ausscheiden eigentlich zusteht, kriege ich dann beim neuen AG ja weniger (§ 6 Abs. 1 BUrlG).

Also ich kenne das bisher immer so, dass der Anspruch um jeden Monat gekürzt wird. Evtl. geht das aber nur bis zu ner Mindestzahl von 24 Tagen, denn das ist der laut BUrlG zustehende Anspruch.

Marina

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Also, ich hab beim alten AG bei einer 5 Tage Woche 28 Tage Jahresurlaub. Genommen hab ich davon dieses Jahr 14 Tage.

Gekündigt ist zum 31.08.

Am 01.09. beginnt das neue Arbeitsverhältnis beim Gericht mit jährlich 30 Tagen Urlaub.

Welchen Anspruch hab ich jetzt noch beim neuen AG?
Muss der alte AG etwas auszahlen? Wenn ja, was bzw wie viel Tage?

MoinMoin

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Aber ich bin länger als 6 Monate dort beschäftigt und scheide erst Ende August aus. Also ist doch der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.
Nein, du hast Anspruch den vollen Jahresurlaub zu nehmen. Bei Ausscheiden hast du aber nur noch Anspruch auf den anteiligen Urlaub.

und wenn du diesen nicht nehmen durftest, dann werden die entsprechenden Tage ausbezahlt.
Beim neuem AG hast du Anspruch auf den Anteiligen Urlaub.

Wenn du jedoch beim altem AG deinen Jahresurlaub schon genommen hättest, dann hättest du beim neuem auf keinen Anspruch auf anteiligen gesetzlichen Urlaub.

Also wieviel Urlaub hast du schon genommen?
Hast du 30 Tage Jahreurlaub?
 edit ups zu langsam….

Gewerbler

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Also, ich hab beim alten AG bei einer 5 Tage Woche 28 Tage Jahresurlaub. Genommen hab ich davon dieses Jahr 14 Tage.

Gekündigt ist zum 31.08.

Am 01.09. beginnt das neue Arbeitsverhältnis beim Gericht mit jährlich 30 Tagen Urlaub.

Welchen Anspruch hab ich jetzt noch beim neuen AG?
Muss der alte AG etwas auszahlen? Wenn ja, was bzw wie viel Tage?

Ich würde sagen, 8/12 x 28 = 18,666, gerundet 19 Tage Anspruch beim alten AG. Davon 14 genommen, macht noch 5, die bis Ende nächster Woche genommen oder ausbezahlt werden können (wenn die Inanspruchnahme z.B. aus betrieblichen Gründen nicht mehr geht).

Neuer AG dann wie beschrieben 10 Tage. Macht insgesamt 29, damit ist auch der gesetzliche Mindestanspruch erfüllt.

So würde ich es persönlich erwarten. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, lasse ich aber gerne offen :)

Edit: Zitat eingefügt wegen besserer Verdeutlichung des Bezugs.
« Last Edit: 20.08.2024 10:23 von Gewerbler »

MoinMoin

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So sehe ich es auch.

Marina

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Danke euch!  :)
Dann hab ich jetzt wenigstens mal nen Fahrplan.
Mal gucken was der alte AG dazu sagt. Die Laune ist hier nach der Kündigung eher bescheiden...