Hallo zusammen,
eine Behörde schreibt per Sammelausschreibung mehrere Fachbereiche aus. Nachträglich soll ein weiterer Fachbereich mit dem Bewerberpool bedient werden.
M. E. besteht hier keine Chancengleichheit mehr. Ist das Vorgehen der Behörde zulässig?
Danke vorab.