Autor Thema: Einordnung zeitlich begrenztes Projekt  (Read 971 times)

Lieblingskollege

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Einordnung zeitlich begrenztes Projekt
« am: 08.09.2024 19:04 »
Hallo,

trotz der Fülle an Themen in diesem Forum, konnte ich zu meiner Frage keine eindeutige Antwort finden. Daher versuche ich es mal mit einem neuen Thema.

Ich arbeite bei einem kleinen regionalen Versorger, bei dem der TVV zur Anwendung kommt. In der Vergangenheit habe ich durch einen selbst angeschobenen Antrag auf Höhergruppierungen die relativ starke Fokussierung auf die Stellenbeschreibung durch Vorgesetzte & Geschäftsführung kennengelernt. Neue oder geänderte Stellenbeschreibungen werden standardmäßig durch einen Externen bewertet. Das ist erstmal alles soweit ok.

In den kommenden Monaten steht bei uns mit der Einführung eines neuen ERP ein - für unsere Verhältnisse - außergewöhnliches Projekt an. Ich denke, ich muss nicht groß erklären, dass damit Mehrarbeit für einen begrenzten Zeitraum anfällt. Natürlich könnte man aus dem allgemeinen Teil der Stellenbeschreibung eine grundsätzliche Pflicht zur Ausübung dieser doch eher speziellen Projekttätigkeit ableiten. Bei den Beschreibungen zu einzelnen Tätigkeiten steht weiterhin, dass "Tätigkeiten auf Anforderung" des Vorgesetzten zu erfüllen sind.

Meine Fragen: gibt es sowas wie ein "best practise", wie Arbeitgeber mit der anfallenden Mehrarbeit und den darin enthaltenen abweichenden Tätigkeiten umgehen? Reichen die o.g. Formulierungen in der Stellenbeschreibung für eine verpflichtende Ausübung dieser Projektarbeit?

Mir gehts hierbei weniger darum, das ich Mehrarbeit für mich selbst erfolgreich verhindern möchte. Zumal das Ganze ja zeitlich begrenzt ist. Da sich in der Vergangenheit die Stellenbeschreibung aber als DER zentrale Punkt bei der Bewertung und Entlohnung meiner Arbeit dargestellt hat (was am Ende ja immer verkürzt ausfällt), wäre der gleiche Blick in der geschilderten Angelegenheit angebracht.

Ich sage schonmal Danke & wünsche einen schönen Restsonntag.

Casa

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Antw:Einordnung zeitlich begrenztes Projekt
« Antwort #1 am: 08.09.2024 20:14 »
Und was möchtest du nun wissen?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

clarion

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Antw:Einordnung zeitlich begrenztes Projekt
« Antwort #2 am: 09.09.2024 06:10 »
Was die Absicht des Post war, habe ich auch nicht verstanden.

Wenn temporär mehr Arbeitskraft benötigt wird, kann der AG Überstunden anordnen. Oder Linientätigkeit bleibt eine Zeitlang liegen. Aus einem zeitlich befristeten Projekt lässt sich eher keine Höhergruppierung ableiten.

MoinMoin

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Antw:Einordnung zeitlich begrenztes Projekt
« Antwort #3 am: 09.09.2024 07:22 »
Da handelt es sich dann höchstens um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und der damit verbundenen Zulage

ElBarto

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Antw:Einordnung zeitlich begrenztes Projekt
« Antwort #4 am: 09.09.2024 08:23 »
Ich denke es geht um Folgendes:

AN sagte zum AG: "Ich will mehr Geld."

AG sagte zu AN: " Nix da die Stellenbewertung ist ausschlaggebend und die Aufgaben da drin reichen nicht für mehr."

AN will nun wissen ob AG ihm Arbeit im Rahmen des Projektes überhaupt aufbrummen kann weil es nicht explizit in der Stellenbeschreibung steht, oder zumindest alternativ dafür mehr Geld drin wäre.