Autor Thema: Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung  (Read 2864 times)

Kaspar

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Ich habe eine Theoretische Frage zu einer möglichen Höhergruppierung, wäre es theoretisch möglich jemanden mit einer Stundenreduktion in ein höhere Entgeltstufe zu befördern, so dass die Kosten erst mal mit der vorherigen Entgeltstufe gleich sind? Ergäbe sich hieraus ein Nachteil? 

MoinMoin

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 19.08.2024 20:17 »
Ja, das ist möglich.
Wenn du 60% EG10 und und 40% EG11 machst bist du zunächst mal in der EG10
Reduzierst du aber auf 80% und nur bei den 10er dann bist du EG11
Im TV-L muss man aber aufpassen, da nicht stufengleich Höhergruppiert wird und die Stufenlaufzeit bei Null anfängt.

Kaspar

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 19.08.2024 20:21 »
@MoinMoin

vielen Dank für die Antwort. Wenn ich es richtig verstehe, kann es sich schon lohnen? Macht es Sinn, um erst mal in die höhere Entgeltstufe zu kommen?

MoinMoin

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 19.08.2024 21:51 »
Eine HG lohnt sich immer wenn man noch 15 Jahre arbeitet.
Aber der Break Even kann bei eg11s4 z.b. schon mal 10 Jahre in der Zukunft liegen.

Lustiger Gedanke, auf TZ gehen und dadurch ein HG erwirken ( warum auch immer das der AG machen sollte) und dann wieder VZ und oben bleiben.

FearOfTheDuck

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 19.08.2024 22:03 »
Wobei sich bei VZ(bei gleichbleibenden Aufgaben) dann wieder die niedrigere EG ergeben würde. In die man aber nicht ohne eigene Zustimmung zurückmüsste. ;)

Aber wie du sagst: Warum sollte der AG das mitmachen?

Tagelöhner

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 20.08.2024 08:35 »
Es wird kein AG mitmachen...sobald jemand auf die Idee kommt sowas einzufordern, wird vom AG auf dem Papier der Teilzeitanteil einfach im Rahmen des Direktionsrechts auf die Zeitanteile der Arbeitsvorgänge angewendet und die Eingruppierung bleibt damit unberührt.

In der Praxis wird dann trotzdem wie so oft der hochwertigere Arbeitsvorgang mehr Zeit in Anspruch nehmen und kein Hahn danach krähen.

MoinMoin

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 20.08.2024 10:17 »
Ich könnte mir vorstellen, dass mit so einer Aktion jemand die Haushaltsstelle austricksen können wollte.
Oder überforderte Personaler damit geleimt werden.
Aber ansonsten macht es keinen Sinn.

Kaspar

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 21.08.2024 17:38 »
Hintergrund zu der Anfrage ist, dass mein Arbeitsbereich mich gerne halten möchte und schon öfter versucht hat eine Höhergruppierung zu erwirken und es leider aus irgendwelchen Gründen auch immer gescheitert ist. Meine Vorgesetzten sind daher auf diese Idee gekommen, um zumindest den Grund der höheren Kosten abzuschwächen.   

FearOfTheDuck

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 21.08.2024 18:44 »
Dann könnte der Schuss allerdings auch nach hinten losgehen. Wenn man nicht gewillt ist, höherwertige Aufgaben zu übertragen, wer garantiert dir, dass bei TZ die %-tuellen Zeitanteile der Aufgaben geändert werden?
Dümmstenfalls bleibst du in der alten EG und hast nur etwas mehr Freizeit gewonnen.

Kaspar

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 22.08.2024 09:16 »
Wenn die TB entsprechend angepasst wäre, wäre dass dann abgesichert?

Tagelöhner

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 22.08.2024 09:27 »
Um es irgendwie mit Spids (ist der eigentlich mit neuem Alias schon gesichtet worden?)  Worten zu formulieren: Wenn sich hier nicht subalternes Führungspersonal (ohne Befugnis arbeitsvertragliche Änderungen vornehmen zu dürfen und deren widerrechtliches Handeln sich der Arbeitgeber nachher zurechnen lassen muss) und Mitarbeiter dazu verabreden, dann bestimmt.

« Last Edit: 22.08.2024 09:38 von Tagelöhner »

MoinMoin

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Antw:Thoertische Frage zu einer Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 22.08.2024 10:54 »
Wenn die TB entsprechend angepasst wäre, wäre dass dann abgesichert?
Henne ei Problem.
Du beantragst TZ und erst hinterher könnte wg. TZ die TB von der Personalabteilung angepasst werden.
Müssen sie aber nicht.