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Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen

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G105:
Guten Morgen,

es besteht bei uns in der Behörde die Option, individuelle Weiterbildungsmaßnahmen zu unterstützen.

Gerne möchte ich wissen, ob einer von euch Erfahrungen mit diesem Thema hat oder wie euer Arbeitgeber euch unterstützt / fördert.

Um eine individuelle Entscheidung zu treffen, können wir unserer Weiterbildungsstelle ein formlosen Schreiben schicken und darüber wird denn entschieden.

Derzeit bin ich als gewöhnlicher Sachbearbeiter tätig und möchte ein Fernstudium im Bauingenieurwesen beginnen.

Für den Fall, dass ich dieses Studium erfolgreich abschließe, würde ich auch gerne als Bauingenieur bei uns in der Behörde arbeiten, da es in Zukunft einen erheblichen Mangel geben wird und ich grundsätzlich zufrieden mit meinem Arbeitgeber bin.

LG

Organisator:
Was sind "individuelle Weiterbildungsmaßnahmen" in dem von dir genannten Fall und was sollte dabei die Unterstützung der Behörde beinhalten?

G105:
Gute Frage was alles dazu gehört tatsächlich ist individuelle sehr allgmein gehalten ;D

Ich weiß auf jeden Fall das einige eine Teilfreistellung für ihren Master erhalten haben.

Hier mal der Auszug aus unserem Informationstext:

Je deutlicher eine Qualifizierungsmaßnahme im Interesse der Behörde (dienstliches Interesse/betrieblicher Nutzen) ist, desto höher ist die Förderung. Die Qualifizierungsmaßnahme kann bis zu 100 % im dienstlichen Interesse liegen.

Für mich wäre grundsätzlich eine Freistellung interessant eventuell 1 Tag die Woche oder eine bestimmte Stundenanzahl pro Monat.  Falls natürlich eine Kostenbeteiligung erfolgen sollte könnte ich einfach um Stundenanzahl X reduzieren.

Organisator:
Dann gehe ich davon aus, dass das auch individuell von der jeweiligen Behörde geregelt wird. Wenns bei dir konkret wird, kann wohl nur deine Behörde dir eine konkrete Antwort geben.

Textmarker:
Meine Behörde (Bund) unterstützt neben notwendigen Qualifizierungen teilweise auch Qualifizierungen die später einen dienstlichen Benefit bringen könnten. Hierzu schließt sie - je nach Art der Fortbildung- Qualifikationsvereinbarungen nach § 5 TVöD ab. Entsprechende Regelungen findet man auch im TV-L.

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