Autor Thema: Wechsel von Uniklinik TV-L zur Tochter-GmbH  (Read 1159 times)

Blauauge68

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Wechsel von Uniklinik TV-L zur Tochter-GmbH
« am: 26.09.2024 14:19 »
Guten Tag,

ich bin in einem Universitätsklinikum nach TV-L beschäfigt und habe insgesamt eine Beschäftigungszeit von 40 Jahren. Nun wurde mir das Angebot gemacht, in eine Tochtergesellschaft als GmbH zu wechseln .. erstmal nur pauschal, ohne weitere Angaben und Informationen.

Weiss jemand, wie es sich mit der VBL verhält? Kommt es auf die "Zusammenhänge/vertraglichen Gestaltung" der Uniklinik mit der Tochter GmbH an oder könnte VBL "problemlos" weiter gezahlt und übernommen werden?
Auf die VBL würde ich, nach so vielen Jahren, ungerne verzichten.

Danke für Eure Einschätzung
VG K

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Antw:Wechsel von Uniklinik TV-L zur Tochter-GmbH
« Antwort #1 am: 26.09.2024 14:27 »
Eher nein, weil eine GmbH.

Aber darüber würde ich mir gar keinen Kopf machen, die VBL-Ansprüche sind ja da.

Wenn der neue AG 20 %+x  mehr bezahlt würde ich ihn gar nicht nach solchen Kleinigkeiten fragen.


Mario Nette

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Antw:Wechsel von Uniklinik TV-L zur Tochter-GmbH
« Antwort #2 am: 26.09.2024 20:49 »
Kommunale Unternehmen wie Stadtwerke, Tourismusverband, Wohnungsverwaltungen usw. sind doch in der Regel auch GmbH und wenn ich mich nicht täusche, wird dort auch VBL gezahlt.

TVOEDAnwender

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Antw:Wechsel von Uniklinik TV-L zur Tochter-GmbH
« Antwort #3 am: 30.09.2024 16:07 »
Kommunale Unternehmen wie Stadtwerke, Tourismusverband, Wohnungsverwaltungen usw. sind doch in der Regel auch GmbH und wenn ich mich nicht täusche, wird dort auch VBL gezahlt.
Das stimmt so pauschal nicht. Es kommt immer darauf an, ob Sie Mitglied im jeweiligen kommunalen AG-Verband sind und ob der TVöD unmittelbar dadurch gilt, erst daraus ergibt sich eine Pflicht zur Zusatzversorgung (VBL oder ZVK). Es gibt auch Ausgründungen, gerade bei den Universitätskliniken, die nicht TV-L gebunden sind (z.B. in NRW die Service-Töchter). Ich würde dies vorher erfragen.

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Antw:Wechsel von Uniklinik TV-L zur Tochter-GmbH
« Antwort #4 am: 30.09.2024 18:20 »
Eine Zusatzversorgung über die VBL besteht bei einer Tochtergesellschaft nicht zwingend. Die stockte müsste dafür selbst Beteiligte an der VBL sein. Ob eine solche Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen wurde, kann Dir die Tochtergesellschaft verbindlich sagen.