Autor Thema: gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung  (Read 5258 times)

Carla

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Antw:gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung
« Antwort #15 am: 05.09.2024 00:48 »
 ;) ja hat sicherlich auch mit dem Anspruch an die eigene Arbeit zu tun. Die Überprüfung der Rechtsmeinung zur identischen Eingruppierung identischer Tätigkeiten gehört offensichtlich schon nicht mehr dazu.

MoinMoin

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Antw:gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung
« Antwort #16 am: 05.09.2024 07:20 »
;) ja hat sicherlich auch mit dem Anspruch an die eigene Arbeit zu tun. Die Überprüfung der Rechtsmeinung zur identischen Eingruppierung identischer Tätigkeiten gehört offensichtlich schon nicht mehr dazu.
Sofern es die identische Arbeit ist. Eine Auftrennung nach Alphabet könnte den Eindruck erwecken, dass es die identische Tätigkeit sein könnte.
Aber wenn in der zweiten hälfte des Alphabets mehr schwierige Fälle sind als in der ersten, dann könnte es schon wieder anders aussehen.


Aber ansonsten habe ich diese Frage schon mit dem ersten Post beantwortet:
Wäre es nicht die Aufgabe der betreffenden Personalbetreuungsstellen gewesen, vorab zu prüfen, ob die Stelle 2 überhaupt so hätte ausgeschrieben werden dürfen, also in dem Wissen dass zwei Mitarbeiter mit identischen Tätigkieten unterschiedlich bezahlt werden? Hätte es nicht einer sofortigen Bewertung bedurft, um das zu korrigieren. Kurzum, hat die Personalstelle hier einfach ihren Job nicht gemacht?
Hier die Antwort, etwas korrigiert:
Ja, da hat die Personalstelle geschlampt oder betrügerisch gehandelt.
denn Stellen und Haushalt ist tariflich irrelevant.

und der Tarifangestellte hat auch gepennt, da er es versäumt hat das ihm tariflich zustehende Entgelt einzufordern.

MoinMoin

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Antw:gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung
« Antwort #17 am: 05.09.2024 07:30 »
Und was willst du mit diesem Rumreiten auf die Pflicht

jeder Mensch hat die Pflicht sich an die Verträge, die er abschließt zu halten, der AG, der Personaler, der AN.
Aber wenn der Personaler sich irrt oder eine andere Rechtsmeinung bzgl. der Auslegung des Arbeitsvertrages (TV) hat, dann ist das nichts ungewöhnliches oder Pflicht verletzendes.

Wenn man ihm den Vorsatz nachweisen kann, das er bewusst eine falsche Rechtsmeinung bzgl. Eingruppierung vorgenommen hat, dann ist es halt durchaus etwas anderes.

Carla

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Antw:gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung
« Antwort #18 am: 05.09.2024 13:13 »
Ein Personaler hat mir mal gesagt, dass er vor Ausschreibung auf das Gefüge im SG schauen muss. Und wenn er bei einer neu geschaffenen Stelle feststellt, dass es eine weitere Stelle mit identischen Aufgabe gibt, die aber anders vergütet werden soll, er es als seine Aufgabe ansieht, zu prüfen, ob dem so sein kann und ggf. einer Bewertung unterziehen muss, damit es eben keine Unstimmigkeiten im SG gibt, weil zwei Stellen mit identischer Tätigkeit ungleich vergütet werden. Und dies sollte im besten Fall vor der Ausschreibung geschehen. Aber die Nachfrage bezog sich auch eher auf die Aussagen von Saggse und Pauli II, die mit meiner Eingangsfrage weniger zu tun hatten, weil eben nun schon bewertet wurde. Ist halt schon doof, wenn ein Kollege jahrelang weniger verdient und aufgrund Paragraf 37 TVÖD auch nicht mehr alle Ansprüche geltend machen kann.

DerLustigeOpa

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Antw:gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung
« Antwort #19 am: 05.09.2024 13:19 »
Ist halt schon doof, wenn ein Kollege jahrelang weniger verdient und aufgrund Paragraf 37 TVÖD auch nicht mehr alle Ansprüche geltend machen kann.

Schon. Aber vieles ist doof im Leben.
Wenn ich etwas zurückschicken will und nicht darauf achte, dass der ABC-Shop nur die gesetzliche 14 tägige Widerrufsfrist zugesteht und nicht, wie viele andere, x Wochen bis Monate, dann ist das auch doof.

Lernen und in Zukunft besser machen ist dann angesagt.

MoinMoin

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Antw:gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütung
« Antwort #20 am: 05.09.2024 13:22 »
Korrekt, es ist schon ärgerlich für einen Kollegen, wenn er nicht bemerkt, dass er falsch bezahlt wird.
Aber §37 schützt den Kollegen auch dahingehend, dass er nicht zu viel zurückzahlen muss, wenn er zu viel bekommen hat.
Und es ist verständlich, dass es viele Kollegen gibt, die nicht einschätzen können wie sie eingruppiert sind und das (falsche) Vertrauen in die Fähigkeiten des AGs und dessen Personaler hat.