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[BW] Bezüge bei Minusstunde und Vollzeitbeschäftigung

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Dramu:
Hallo liebe Community,

ich bin Lehrerin und wurde diesen Monat verbeamtet. Ich arbeite in Vollzeit. Da jedoch die Deputatsplanung der Schulleitung aufgrund diverser Faktoren nicht immer aufgeht, werde ich kommendes Schuljahr eine Stunde weniger (Soll 25/ Ist 24) unterrichten.

Meine Frage hierzu ist, ob ich die Bezüge dennoch in voller Höhe erhalten werde, da ich ja vollzeitbeschäftigt bin und im Gegenzug - wenn ich dann irgendwann diese Minusstunde ausgleiche , also "mehr" arbeite - auch "nur" die vollen Bezüge erhalte. Oder wird diese Minusstunde wie eine "Teilzeitbeschäftigung" gehandhabt und somit auch die Bezüge anteilig ausgezahlt? Hat jemand damit Erfahrungen?

Ich hoffe, meine Frage ist halbwegs verständlich. Danke!

Hans:

--- Zitat ---die Bezüge dennoch in voller Höhe erhalten werde, da ich ja vollzeitbeschäftigt bin und im Gegenzug - wenn ich dann irgendwann diese Minusstunde ausgleiche , also "mehr" arbeite - auch "nur" die vollen Bezüge erhalte.
--- End quote ---

Hallo,

genauso wird das gehandhabt. Du machst im laufenden Schuljahr eine Minusstunde, diese wird dann, möglichst bald, mit einer Plusstunde ausgeglichen.

Versuch:

--- Zitat von: Hans am 20.08.2024 16:33 ---
--- Zitat ---die Bezüge dennoch in voller Höhe erhalten werde, da ich ja vollzeitbeschäftigt bin und im Gegenzug - wenn ich dann irgendwann diese Minusstunde ausgleiche , also "mehr" arbeite - auch "nur" die vollen Bezüge erhalte.
--- End quote ---

Hallo,

genauso wird das gehandhabt. Du machst im laufenden Schuljahr eine Minusstunde, diese wird dann, möglichst bald, mit einer Plusstunde ausgeglichen.

--- End quote ---

Du .isst die Minusstunde später, so weit ich weiß, nicht ausgleichen.
Das Land muss dich jetzt voll beschäftigen.
Macht es das nicht, ist es dein Glück.
Gleiche Besoldung für weniger Arbeit

LehrerBW:
Gibts bei uns als öfters…die Kollegen haben dann sog. Bereitschaftsstunden. D.h. sie müssen vielleicht nicht unterrichten aber in diesem Zeitraum in jedem Falle an der Schule präsent sein um zur Not für erkrankte Kollegen einzuspringen.
Und krank ist eigentlich immer jemand

Dramu:
Danke für die Antworten.

@Hans: Der Ausgleich der Minusstunde im folgenden Schuljahr bzw. sobald es eben möglich ist erscheint mir logisch und ich bin mir ziemlich sicher, diese Handhabung auch so von Kollegen mitbekommen zu haben. Mir ging es lediglich um die Auswirkung dieser Minusstunde auf das Gehalt.


--- Zitat von: LehrerBW am 21.08.2024 01:04 ---Gibts bei uns als öfters…die Kollegen haben dann sog. Bereitschaftsstunden. D.h. sie müssen vielleicht nicht unterrichten aber in diesem Zeitraum in jedem Falle an der Schule präsent sein um zur Not für erkrankte Kollegen einzuspringen.
Und krank ist eigentlich immer jemand

--- End quote ---

So eine Bereitschaftsstunde muss bei uns jeder leisten, egal ob in Teilzeit oder nicht. Die habe ich in meinem Stundeplan "fest verankert"...

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