Hallo zusammen,
wir haben einen neuen Kollegen eingestellt, dem wir gerne in der Probezeit kündigen möchten. Einstellung war am 01.03.2024. Von der Personalabteilung erhielten wir die Aussage, eine Kündigung sei nicht mehr möglich, da diese angeblich zwei Wochen vor Beendigung der Probezeit ausgesprochen sein müsse.
Ich vermute, man beruft sich hier auf §30 TV-A:
"Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von
zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. "
Dieser Paragraph bezieht sich jedoch auf befristete Arbeitsverhältnisse- der Vertrag unseres Kandidaten ist unbefristet. Außerdem würde ich die Formulierung so verstehen, dass beispielsweise bei einer Kündigung, die am 02.08. ausgesprochen wird, die 2-Wochen-Frist am Monatsende, also am 31.08. beginnt, und dann am 15.08. wirksam wird.
Aus § 622 BGB interpretiere ich, dass bis zum letzten Tag der Probezeit gekündigt werden kann, und der Mitarbeiter in diesem Falle dann noch zwei Wochen weiter beschäftigt werden muss.
Liege ich mit meinen Einschätzungen richtig, oder stimmt die Aussage unserer Personalabteilung?