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TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
Pan Tau:
Hallo zusammen,
wir haben einen neuen Kollegen eingestellt, dem wir gerne in der Probezeit kündigen möchten. Einstellung war am 01.03.2024. Von der Personalabteilung erhielten wir die Aussage, eine Kündigung sei nicht mehr möglich, da diese angeblich zwei Wochen vor Beendigung der Probezeit ausgesprochen sein müsse.
Ich vermute, man beruft sich hier auf §30 TV-A:
"Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von
zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. "
Dieser Paragraph bezieht sich jedoch auf befristete Arbeitsverhältnisse- der Vertrag unseres Kandidaten ist unbefristet. Außerdem würde ich die Formulierung so verstehen, dass beispielsweise bei einer Kündigung, die am 02.08. ausgesprochen wird, die 2-Wochen-Frist am Monatsende, also am 31.08. beginnt, und dann am 15.08. wirksam wird.
Aus § 622 BGB interpretiere ich, dass bis zum letzten Tag der Probezeit gekündigt werden kann, und der Mitarbeiter in diesem Falle dann noch zwei Wochen weiter beschäftigt werden muss.
Liege ich mit meinen Einschätzungen richtig, oder stimmt die Aussage unserer Personalabteilung?
SamFisher:
§2 und §34 sind hier einschlägig, zwei Wochen zum Monatsende innerhalb der ersten sechs Monate.
Die Kündigung für die Probezeit hätte bis zum 15.08. erfolgen müssen, um in der Probezeit zu erfolgen.
Insofern hatte die PersA recht, der späteste Termin war zwei Wochen vor Ende der Probezeit.
§622 BGB sagt nichts anderes, stellt aber nur die Mindestanforderung dar, die in Tarifverträgen oder Einzelverträgen für den AN besser geregelt werden könnte. Dann gilt der TV oder der Einzelvertrag.
Kündigungsfristen beziehen sich immer auf den Termin für die Erklärung, nicht auf die Zeit, die man danach noch weiter arbeiten darf.
clarion:
Das kommuniziert man als Fachabteilung doch früher an die Personalstelle, dass der Kollege sich nicht bewährt.
TVOEDAnwender:
Unsinn, die Kündigung kann bis zum letzten Tag der Probezeit erfolgen. D.h.
01.03. eingestellt
31.08. Kündigung wird ausgesprochen, KüFri zwei Wochen zum Monatsende, AV endet somit am 30.09.
Da die ersten sechs Monate als PZ gelten muss nur der Ausspruch der Kündigung innerhalb der PZ erfolgen:
"Eine Probezeitkündigung kann bis zum letzten Tag der vereinbarten Probezeit ausgesprochen werden. Mit dem Zugang der Kündigung innerhalb der Probezeit wird die 2-wöchige Kündigungsfrist in Gang gesetzt und führt zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen später, also außerhalb der Probezeit. So werden Kündigungsfrist und Probezeit rechtlich richtig angewendet."
Quelle:
https://www.arbeitsrechtberlin.net/kuendigungsfrist-und-probezeit/#:~:text=Eine%20Probezeitk%C3%BCndigung%20kann%20bis%20zum,sp%C3%A4ter%2C%20also%20au%C3%9Ferhalb%20der%20Probezeit.
Bierbrot:
Ja, deine Einschätzung ist im Grunde korrekt. Theoretisch kann die Kündigung bis zum letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden, und die Kündigungsfrist von zwei Wochen beginnt dann am Tag der Kündigung. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der zwei Wochen endet, auch wenn dieser Zeitpunkt nach dem Ende der Probezeit liegt.
Allerdings gibt es in der Praxis häufig zusätzliche Regelungen, wie etwa die Pflicht zur Information des Personalrats, die mindestens 14 Tage vor der Kündigung erfolgen muss. Wenn der Personalrat also nicht rechtzeitig informiert wurde, kann dies dazu führen, dass eine Kündigung innerhalb der Probezeit nicht mehr möglich ist. Es ist wichtig, solche internen Fristen und Regelungen zu berücksichtigen, um rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten zu können.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html
ich denke da müsst ihr euch dann mit dem Kollegen anfreunden. Wusstet ihr das erst bis zum letzten Drücker das ihr nicht zusammen passt?
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