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TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
TVOEDAnwender:
Da wir hier über den TV-Autobahn sprechen, welcher bei der Autobahn GmbH des Bundes Anwendung findet, wird hier das BetrVG einschlägig sein. § 102 BetrVG sieht bei ordentlichen Kündigung eine Wochenfrist vor. D.h. theoretisch wäre es noch bis Donnerstag (22.08.) möglich den BR zu beteiligen, die Wochenfrist zur Äußerung des BR würde dann am 29.08. (24.00 Uhr) enden, dann könntet ihr noch am 30.08.2024 die Kündigung aussprechen (Samstag wird ja wahrscheinlich nicht bei Euch gearbeitet, also zumindest in der Verwaltung nicht).
SamFisher:
Interessant.
Aus einem ähnlichen Grund wie beim OP haben wir das bei uns gerade for ein paar Wochen mit einem Juristen besprochen, der genau das gesagt hat, was ich oben geschrieben habe.
Ich werde ihm den Link mal schicken, mal sehen, ob er seine Meinung noch mal ändert oder andere Argumente kennt. Ist zwar TVÖD, aber da steht nicht anderes drin.
TVOEDAnwender:
Da gibt's keine anderen Argumente. Wenn das tatsächlich seine Aussage zur Kündigungsfrist bei einer Kündigung während der Probezeit bzw. Wartefrist nach KSchG war, ist er ein sehr schlechter Jurist.
Neu im Dienst:
:)Tja Pech gehabt.
Im Kündigen in der Probezeit ist der Öffentliche Dienst ja immer ganz schnell dabei !
Meistens weil es mit den sogenannten "Kollegen" nicht passt und nicht wegen Fachlicher Fehler.
Da wundern sie sich die Herren das sie kein Personal finden !
Tagelöhner:
Und wo soll das Problem dabei sein? Dafür ist die Probezeit da...und wenn jemand schon mit der Angst im Nacken jederzeit ohne Gründen gekündigt werden zu können, keine ausreichende Leistungsmotivation mitbringt oder sich nicht in die Belegschaft eingliedern will bzw. normales Sozialverhalten an den Tag legt, dann setzt man so jemanden halt vor die Türe, bevor er das auch noch mit ordentlichem Kündigungsschutz richtig auslebt.
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