Das ist aber doch auch das gleiche Thema wie bei der Ernennung zum BaP.
Meine Urkunde war auch schon fertig, aber der Urkundstermin ist nur einmal im Monat. Wenn ich den nächsten nicht hätte wahrnehmen können oder wollen (Urlaub, Krankheit,...) wäre die Probezeit halt einen, zwei, x Monate später losgegangen (auch wenn die Zeit als Angestellter dann auf die Probezeit hätte angerechnet werden können).
Also die eleganteste Möglichkeit ist die Urkunde "mit Wirkung zum xx.xx.xxxx" und dann vorher aushändigen. Wird aber wohl nicht überall so gemacht, warum auch immer.