Autor Thema: 2 Zusagen mit Verbeamtungsmöglichkeit gD und 1 Sicherheitsüberprüfung 2...  (Read 4098 times)

Max27

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Hallo an die Gemeinschaft,

ich bin über meine Recherchen über dieses Forum gestoßen und war über die Vielzahl interessanter und auch kompetenter Rückmeldungen sehr beeindruckt. Leider finde ich zu meinem Thema immer nur stückchenweise Infos. Natürlich ist mein Fall sicher auch nicht 1:1 auf andere Fälle übertragbar.
Nun würde ich euch um Rat bitten.

Ich bin in einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter angestellt (E11/9 Jahre Berufserfahrung gD) und möchte mich beruflich verändern. Mich reizt vor allem eine Verbeamtung. Nun habe ich mich bei Bundesbehörde A und Bundesbehörde B beworben. Bei beiden Behörden habe ich die Vorstellungsgespräche bereits gemeistert.
Von Bundesbehörde A habe ich zuerst eine Zusage erhalten. Dort würde ich in A9 gD eingruppiert werden. Eine Eingruppierung in ein Beförderungsamt nach Maßgabe von § 25 BLV wird bei dieser Behörde ausgeschlossen (Gründe sind mir nicht bekannt...ggf. Behördenpraxis?). Da sie mir etwas besser als B gefällt, der Arbeitsweg geringer ist und bis dato keine Zusage von Behörde B vorlag, habe ich auch zugesagt. Alle Unterlagen liegen vor, der Amtsarzt ist auch durch aber ich warte noch auf das Ergebnis der erweiterten Sicherheitsüberprüfung 2. Diese ist schon über 6 Wochen in Bearbeitung. Ich muss hinzufügen, dass meine Ehepartnerin aus einem Staat der Staatenliste ist. Diese lebt aber schon seit über 15 Jahren in Deutschland, hat hier studiert und arbeitet selbst im öffentlichen Dienst. Nach Rückfrage zum Sachstand wurde mir mitgeteilt, dass es gut 6 Monate, aber auch 2 Jahre dauern kann. Ich solle mich gedulden und könne in 6 Monaten wieder nachfragen. Das war für mich natürlich ein Schockmoment, da ich gerne schnellstmöglich anfangen möchte. Es gibt auch keinen Ansprechpartner der Behörde, welche diese SÜ bearbeitet. Habt ihr da Erfahrungswerte?
Nun kommt die Bundesbehörde B ins Spiel. Die Zusage kam erst im Nachgang und mir wurde offeriert, dass ich eine A10 erhalten könne und keine oder nur eine Sicherheitsüberprüfung 1 (ohne Ehepartner/in) durchgeführt werden würde (es gibt 2 Stellen/die mit SÜ1 ist interessanter). Zum Amtsarzt müsste ich aber noch.
Nun bin ich in der Zwickmühle...
Warte ich einfach das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung 2 ab und sage Behörde B direkt ab? Natürlich kann das auch negativ ausgehen wegen der Staatenliste, oder? Zumindest hat mir der Ansprechpartner dazu nahegelegt, auf das Endergebnis zu warten und mich nicht mit einer vorläufigen SÜ 2 (was der SÜ1 entspricht) einstellen zu lassen, da bei negativer Bescheidung der Austritt drohen würde. Oder ergreife ich die Chance bei Behörde B und lasse mich verbeamten und wenn bei Behörde A die Sicherheitsüberprüfung 2 durch ist, könnte ich mich doch ggf. als Beamter statusgleich versetzen lassen (sofern Behörde B dem zustimmen würde...)? Vorteil bei diesem Weg wäre der günstigere Einstieg in A10. Doch was denkt ihr, würde Behörde A auf mich warten wollen? Gerne würde ich möglichst 1 Jahr bei Behörde B arbeiten, damit ich als Beamter auf Lebenszeit verbeamtet werden könnte (Verkürzung der Probezeit auf bis zu 1 J. wurde aufgrund meiner Berufszeiten angenommen). Behörde B würde wohl vom Einstellungsfall Behörde A spätestens dann Wind bekommen, sobald der SÜ-Fall mehrfach auf­plop­pt. Dann wäre wohl das Risiko da, dass beide Behörden absagen und ich mit Nichts da stehe?

Für mich ist es wirklich schwierig und ich habe auch keine so richtige Idee.

Habt ihr ggf. etwas Input?

Vielen Dank schon mal...

Tarifgeist

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Hört sich alles stark nach der Zollverwaltung an ;)

A9 und A10 slist jetzt kein riesen Unterschied und nach dem was ich so erlebe, werden die meisten ohnehin in der ersten Runde abgeräumt.
Warum sagst du nicht dem 10er zu, guckst wie dir die Arbeit da schmeckt und wenn sich dann der 9er mit der Zusage meldet trennst du dich vom 10er (sofern es dir nicht zusagt) oder lehnst den 9er ab und wirst auf dem dann zu schätzen gelernten Dienstposten glücklich?!

BalBund

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A und B haben beide keinerlei Aktien in der Sicherheitsüberprüfung, für die ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig und ja, bei Menschen von der Staatenliste sind 12-24 Monate durchaus keine Seltenheit, es wird immerhin geprüft, ob die Partnerin durch ihre Verwandtschaft dort erpressbar wäre.

Ein Wechsel von B nach A wird vermutlich nicht gelingen, die Behörde dürfte wenig Interesse haben jemanden einzustellen und dann gleich wieder wechseln zu lassen. Einer der großen Nachteile des Berufsbeamtentums. Außerdem wäre es zwingend erforderlich, dass in Behörde A ein DP der Wertigkeit A10 frei ist und Du Dich im Wege der Bestenauswahl auch dort durchsetzt. Das sind verdammt viele WENN->DANN die reibungslos funktionieren müssen um Dich da unterzubringen.

Von daher: Hängt Dein Herz an A, dann bist Du in der bequemen Position als E11 warten zu können. Wenn nur die SÜ2 aussteht wird auch niemand die Stelle alternativ besetzen.
Wenn Du eher noch Aufstiege sehen willst ist A10 mutmaßlich das bessere Sprungbrett, je nachdem ob der DP gebündelt ist oder nicht.

Gruenhorn

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Aber die Einstellung in ein höheres als das Eingangsamt geht doch schon. Das kann man sich doch zusichern lassen, gerade in Anbetracht der Berufserfahrung (so sie den anerkennungsfähig ist). Spätestens auf der Urkunde sieht man dann welches Amt es werden soll. Steht da A9 nimmt man sie eben nicht an.

KlammeKassen

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A und B haben beide keinerlei Aktien in der Sicherheitsüberprüfung, für die ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig und ja, bei Menschen von der Staatenliste sind 12-24 Monate durchaus keine Seltenheit, es wird immerhin geprüft, ob die Partnerin durch ihre Verwandtschaft dort erpressbar wäre.

Ein Wechsel von B nach A wird vermutlich nicht gelingen, die Behörde dürfte wenig Interesse haben jemanden einzustellen und dann gleich wieder wechseln zu lassen. Einer der großen Nachteile des Berufsbeamtentums. Außerdem wäre es zwingend erforderlich, dass in Behörde A ein DP der Wertigkeit A10 frei ist und Du Dich im Wege der Bestenauswahl auch dort durchsetzt. Das sind verdammt viele WENN->DANN die reibungslos funktionieren müssen um Dich da unterzubringen.

Von daher: Hängt Dein Herz an A, dann bist Du in der bequemen Position als E11 warten zu können. Wenn nur die SÜ2 aussteht wird auch niemand die Stelle alternativ besetzen.
Wenn Du eher noch Aufstiege sehen willst ist A10 mutmaßlich das bessere Sprungbrett, je nachdem ob der DP gebündelt ist oder nicht.

Ist das so?
Bei uns sind schon oft Beamte vom Lankreis in die Kommunen gegangen oder umgekehrt von den Kommunen zum Landkreis gegangen. War offensichtlich nie ein Problem.

HalloU2454

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Hallo an die Gemeinschaft,

ich bin über meine Recherchen über dieses Forum gestoßen und war über die Vielzahl interessanter und auch kompetenter Rückmeldungen sehr beeindruckt. Leider finde ich zu meinem Thema immer nur stückchenweise Infos. Natürlich ist mein Fall sicher auch nicht 1:1 auf andere Fälle übertragbar.
Nun würde ich euch um Rat bitten.

Ich bin in einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter angestellt (E11/9 Jahre Berufserfahrung gD) und möchte mich beruflich verändern. Mich reizt vor allem eine Verbeamtung. Nun habe ich mich bei Bundesbehörde A und Bundesbehörde B beworben. Bei beiden Behörden habe ich die Vorstellungsgespräche bereits gemeistert.
Von Bundesbehörde A habe ich zuerst eine Zusage erhalten. Dort würde ich in A9 gD eingruppiert werden. Eine Eingruppierung in ein Beförderungsamt nach Maßgabe von § 25 BLV wird bei dieser Behörde ausgeschlossen (Gründe sind mir nicht bekannt...ggf. Behördenpraxis?). Da sie mir etwas besser als B gefällt, der Arbeitsweg geringer ist und bis dato keine Zusage von Behörde B vorlag, habe ich auch zugesagt. Alle Unterlagen liegen vor, der Amtsarzt ist auch durch aber ich warte noch auf das Ergebnis der erweiterten Sicherheitsüberprüfung 2. Diese ist schon über 6 Wochen in Bearbeitung. Ich muss hinzufügen, dass meine Ehepartnerin aus einem Staat der Staatenliste ist. Diese lebt aber schon seit über 15 Jahren in Deutschland, hat hier studiert und arbeitet selbst im öffentlichen Dienst. Nach Rückfrage zum Sachstand wurde mir mitgeteilt, dass es gut 6 Monate, aber auch 2 Jahre dauern kann. Ich solle mich gedulden und könne in 6 Monaten wieder nachfragen. Das war für mich natürlich ein Schockmoment, da ich gerne schnellstmöglich anfangen möchte. Es gibt auch keinen Ansprechpartner der Behörde, welche diese SÜ bearbeitet. Habt ihr da Erfahrungswerte?
Nun kommt die Bundesbehörde B ins Spiel. Die Zusage kam erst im Nachgang und mir wurde offeriert, dass ich eine A10 erhalten könne und keine oder nur eine Sicherheitsüberprüfung 1 (ohne Ehepartner/in) durchgeführt werden würde (es gibt 2 Stellen/die mit SÜ1 ist interessanter). Zum Amtsarzt müsste ich aber noch.
Nun bin ich in der Zwickmühle...
Warte ich einfach das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung 2 ab und sage Behörde B direkt ab? Natürlich kann das auch negativ ausgehen wegen der Staatenliste, oder? Zumindest hat mir der Ansprechpartner dazu nahegelegt, auf das Endergebnis zu warten und mich nicht mit einer vorläufigen SÜ 2 (was der SÜ1 entspricht) einstellen zu lassen, da bei negativer Bescheidung der Austritt drohen würde. Oder ergreife ich die Chance bei Behörde B und lasse mich verbeamten und wenn bei Behörde A die Sicherheitsüberprüfung 2 durch ist, könnte ich mich doch ggf. als Beamter statusgleich versetzen lassen (sofern Behörde B dem zustimmen würde...)? Vorteil bei diesem Weg wäre der günstigere Einstieg in A10. Doch was denkt ihr, würde Behörde A auf mich warten wollen? Gerne würde ich möglichst 1 Jahr bei Behörde B arbeiten, damit ich als Beamter auf Lebenszeit verbeamtet werden könnte (Verkürzung der Probezeit auf bis zu 1 J. wurde aufgrund meiner Berufszeiten angenommen). Behörde B würde wohl vom Einstellungsfall Behörde A spätestens dann Wind bekommen, sobald der SÜ-Fall mehrfach auf­plop­pt. Dann wäre wohl das Risiko da, dass beide Behörden absagen und ich mit Nichts da stehe?

Für mich ist es wirklich schwierig und ich habe auch keine so richtige Idee.

Habt ihr ggf. etwas Input?

Vielen Dank schon mal...

Verschlechterst du dich nicht mit dem Wechsel von einer E11 in die A10? Auch wenn du die A11 bekommen solltest, macht diese nur gehalttechnisch nur Sinn wenn du Verheiratet bist und mind. 2 Kinder hast.

xap

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Nimm Behörde B mit A10 und SÜ1. Du weißt nicht wie lange du im Zweifel in der A9 hängst und was willst du 12 Monate oder länger auf das BfV warten? Wie heißt es so schön: Lieber den (großen) Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Ich kenne mehrere Fälle, die auch im Bund nach 6 Jahren noch im Eingangsamt hängen währenddessen Kollegen bereits kurz vor dem Endamt stehen. Beide wurden zur gleichen Zeit verbeamtet und es gibt eben keine Garantie für eine Beförderung. Mangelnde Leistung ist da nur ein Aspekt - es reicht auch ein beschissener Chef.

Warzenharry

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Die 6 Wochen, die du für deine Ü2 beklagst sind ja wohl ein Witz. Das dauert mit unter 12 - 24 Monate. Ich hatte als Soldate 8 Jahre eine Ü2 bin dann raus, war zum Ende des Studiums und dannach nur insgesamt 18 Monate in einem Ressort aufgehangen, bin jetzt im BMVg als Beamter tätig und warte, trozdem eine Sicherheitsakt vorliegen sollte seit gut einem Jahr auf meine Ü2. 

Zu deiner Situation. Nimm Behörde B mit der Ü1. Mit Personen auf der Staatenliste kann es duchaus nach hinten losgehen.

Grüße

Greif

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Und wenn es nach hinten losgeht hast du erst nach fünf Jahren eine weitere Chance.

EiTee

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Schön zu lesen, dass es noch Personen mit der Motivation gibt, Beamter zu werden und wohl wissend auf Geld zu verzichten. Genau das ist der Beamtenspirit.

Solange keine Ernennung in A11 möglich ist, würde ich keine der Optionen im Betracht ziehen.

sailor

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Rente mit E15 oder Pension mit A15, kleiner Unterschied würde ich behaupten

Bastel

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Rente mit E15 oder Pension mit A15, kleiner Unterschied würde ich behaupten

Falscher Thread?

EdekaA11

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Hallo an die Gemeinschaft,

ich bin über meine Recherchen über dieses Forum gestoßen und war über die Vielzahl interessanter und auch kompetenter Rückmeldungen sehr beeindruckt. Leider finde ich zu meinem Thema immer nur stückchenweise Infos. Natürlich ist mein Fall sicher auch nicht 1:1 auf andere Fälle übertragbar.
Nun würde ich euch um Rat bitten.

Ich bin in einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter angestellt (E11/9 Jahre Berufserfahrung gD) und möchte mich beruflich verändern. Mich reizt vor allem eine Verbeamtung. Nun habe ich mich bei Bundesbehörde A und Bundesbehörde B beworben. Bei beiden Behörden habe ich die Vorstellungsgespräche bereits gemeistert.
Von Bundesbehörde A habe ich zuerst eine Zusage erhalten. Dort würde ich in A9 gD eingruppiert werden. Eine Eingruppierung in ein Beförderungsamt nach Maßgabe von § 25 BLV wird bei dieser Behörde ausgeschlossen (Gründe sind mir nicht bekannt...ggf. Behördenpraxis?). Da sie mir etwas besser als B gefällt, der Arbeitsweg geringer ist und bis dato keine Zusage von Behörde B vorlag, habe ich auch zugesagt. Alle Unterlagen liegen vor, der Amtsarzt ist auch durch aber ich warte noch auf das Ergebnis der erweiterten Sicherheitsüberprüfung 2. Diese ist schon über 6 Wochen in Bearbeitung. Ich muss hinzufügen, dass meine Ehepartnerin aus einem Staat der Staatenliste ist. Diese lebt aber schon seit über 15 Jahren in Deutschland, hat hier studiert und arbeitet selbst im öffentlichen Dienst. Nach Rückfrage zum Sachstand wurde mir mitgeteilt, dass es gut 6 Monate, aber auch 2 Jahre dauern kann. Ich solle mich gedulden und könne in 6 Monaten wieder nachfragen. Das war für mich natürlich ein Schockmoment, da ich gerne schnellstmöglich anfangen möchte. Es gibt auch keinen Ansprechpartner der Behörde, welche diese SÜ bearbeitet. Habt ihr da Erfahrungswerte?
Nun kommt die Bundesbehörde B ins Spiel. Die Zusage kam erst im Nachgang und mir wurde offeriert, dass ich eine A10 erhalten könne und keine oder nur eine Sicherheitsüberprüfung 1 (ohne Ehepartner/in) durchgeführt werden würde (es gibt 2 Stellen/die mit SÜ1 ist interessanter). Zum Amtsarzt müsste ich aber noch.
Nun bin ich in der Zwickmühle...
Warte ich einfach das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung 2 ab und sage Behörde B direkt ab? Natürlich kann das auch negativ ausgehen wegen der Staatenliste, oder? Zumindest hat mir der Ansprechpartner dazu nahegelegt, auf das Endergebnis zu warten und mich nicht mit einer vorläufigen SÜ 2 (was der SÜ1 entspricht) einstellen zu lassen, da bei negativer Bescheidung der Austritt drohen würde. Oder ergreife ich die Chance bei Behörde B und lasse mich verbeamten und wenn bei Behörde A die Sicherheitsüberprüfung 2 durch ist, könnte ich mich doch ggf. als Beamter statusgleich versetzen lassen (sofern Behörde B dem zustimmen würde...)? Vorteil bei diesem Weg wäre der günstigere Einstieg in A10. Doch was denkt ihr, würde Behörde A auf mich warten wollen? Gerne würde ich möglichst 1 Jahr bei Behörde B arbeiten, damit ich als Beamter auf Lebenszeit verbeamtet werden könnte (Verkürzung der Probezeit auf bis zu 1 J. wurde aufgrund meiner Berufszeiten angenommen). Behörde B würde wohl vom Einstellungsfall Behörde A spätestens dann Wind bekommen, sobald der SÜ-Fall mehrfach auf­plop­pt. Dann wäre wohl das Risiko da, dass beide Behörden absagen und ich mit Nichts da stehe?

Für mich ist es wirklich schwierig und ich habe auch keine so richtige Idee.

Habt ihr ggf. etwas Input?

Vielen Dank schon mal...

Würde auch B nehmen.