Am Ende wären diese Fälle etwas, was die Gerichtsbarkeit, im Einzelfall, klären müsste.
Sind die 5 Jahre erfüllt, müsste in egal welchem Fall, ob DU oder Tod, das Ergebnis sein, dass die Pension/Witwenansprüche gelten.
Unter 5 Jahre würde es, im Falle eine DU, im Einzelfall geprüft.
Beim Tod < 5 Jahre, außerhalb des Dienstes, läuft es wahrscheinlich eher auf eine Nachversicherung in der DRV hinaus und somit keine Witwengeld Ansprüche.