Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorgezogene Altersrente und weiter arbeiten
lisabaggio:
Guten Morgen, liebe Community,
mich beschäftigt folgende Frage: ich kann ab 63 Jahren (ist erst in 6 Jahren ;-)) als langjährig Versicherte mit Abschlägen in Rente gehen. Der Plan wäre jedoch, gleichzeitig bis zur Erreichung der Regelaltersrente Vollzeit bei meinem AG zu bleiben. Darf mein AG das verweigern? Ich habe im TV nur Regelungen zum Erreichen der Regelaltersrente (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) und zu Erwerbsminderungsrente (Ruhen des Arbeitsverhältnisses) gefunden. Würde es einen Unterschied machen, die Rente voll oder nur zum Teil zu beziehen? Kann mir hier jemand Infos geben? Evtl. schon selbst das Modell so in Anspruch genommen? Es geht NICHT um Altersteilzeit. Vielen Dank für eure Hilfe und freundliche Grüße in die Runde!
Rentenonkel:
Zur Frage 1: Nein
Zur Frage 2: Bei einer Vollrente kann man gleichzeitig die betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen. Bei einer Teilrente dagegen zahlt die betriebliche Altersversorgung noch nicht. Allerdings besteht bei einer Vollrente für den Fall einer längeren Krankheitsphase kein Krankengeldanspruch mehr, bei einer Teilrente besteht der Anspruch zwar dem Grunde nach, allerdings unter Anrechnung der Teilrente.
Allerdings gibt es dabei grundsätzliche Dinge: Mit 63 Jahren würde man die Rente nur mit einem dauerhaften Abzug von 14,4 % in Anspruch nehmen können. Sollten die 45 Jahre erfüllt sein, hätte man andernfalls mit 65 Jahren einen Anspruch auf eine ungeminderte Rente. Wenn man also mit 63 Jahren eine Rente mit 14,4 % in Anspruch nehmen würde, obwohl man mit 65 Jahren bereits ohne Abzüge eine Rente hätte bekommen können, macht man mittelfristig einen Verlust.
Beispiel: Anspruch auf ungekürzte Rente mit 65: 1500 EUR
gekürzte Rente mit 63 Jahren: 1500 EUR / 14,4 % = 1284 EUR
Vorteil Rente mit 63 Jahren zu 65 Jahren: 24 Monate * 1284 EUR = 30.816 EUR (VOR STEUERN)
Nachteil Rente mit 63 Jahren: Ein Leben lang 216 EUR weniger Rente.
Je nachdem, wieviel Steuern neben der Beschäftigung auf die Rente anfallen und wie hoch die Rentenanpassungen zukünftig sein werden, benötigt man in etwa die Hälfte einer durchschnittlichen Rentenlaufzeit, um den Break Even Point zu erreichen.
Bevor man sich daher dafür entscheidet, rate ich dringend zu einer Rentenberatung durch die Deutsche Rentenversicherung, um sich das mal durchrechnen zu lassen.
lisabaggio:
Guten Morgen, Rentenonkel,
vielen Dank für Deine Antwort. Da ich die 45 Jahre tatsächlich erst mit 67 Jahren voll hätte, muss ich Abschläge in jedem Fall hinnehmen, wenn ich früher in Rente gehen will. Ich hatte mir halt gedacht, wenn ich 4 Jahre sowohl Rente als auch Gehalt beziehe, kann ich theoretisch die Rente auf die Seite packen, was in deinem Beispiel über 60.000 Euro wären.
Ich werde das auf jeden Fall mal durch die DRV prüfen lassen.
Das Wichtigste war mir, ob der AG das verwehren kann. Habe eben mit dem Personalrat gesprochen und die haben mich abgebügelt mit: "Das macht die Stadt nicht. Haben die noch nie gemacht." War also wenig hilfreich...
Wünsche dir einen schönen Tag!
TVOEDAnwender:
Die Stadt hat da nix zu entscheiden, da Dein Arbeitsverhältnis nur automatisch bei Bezug der Regelaltersrente (oder einer Erwerbsminderungsrente) endet. Solltest Du die vorzeitige Rente in Anspruch nehmen, läuft dein AV einfach normal weiter (solang Du nicht selber kündigst oder einen Auflösungsvertrag abschließt).
Casa:
Ggf. kann bei einer Teilrente und bei Weiterarbeiten ein weiterer Rentenanspruch aufgebaut werden.
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