Autor Thema: Auswirkungen Kindesunterhalt bei Wiederheirat  (Read 1190 times)

Lichtstifter

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Hallo,

ich wende mich mal wieder an euch, um mich an der Schwarminzelligenz zu bedienen.

Sicherlich gibt es ähnlich gelagerte Konstellationen hier.

Ich (Bundesbeamter) bin derzeit geschieden und bekomme für meine drei bei der Ex-Frau lebenden Kinder weiterhin den Familienzuschlag und entrichte pflichtgemäß den Kindesunterhalt.

Was passiert nun, wenn ich meine jetzige Partnerin heirate und dadurch ihre beiden Kinder nun Stiefkinder werden, für die ich nun nochmals FZ für Kind 4 + 5 und nun wieder den Ehegattenzuschlag bekomme?

Normal hat das Einkommen des Partners keine Auswirkungen auf den Unterhalt für die leiblichen Kinder, sondern nur das eigene. Durch das Beamtenrecht steigert sich aber bei Heirat und Kindern das eigene Einkommen.

Dies bekomme ich aber wie gesagt für die neue Partnerin sowie nicht-leiblichen Kinder, stehen also in keinem Zusammenhang mit erster Frau und leiblichen Kindern.

Kann das trotzdem den Kindesunterhalt erhöhen? Schließlich sind die neuen Zuschläge im Prinzip zweckgebunden um Frau und Stiefkinder zu unterhalten.

 



Welche Auswirkungen

Julianx1

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Antw:Auswirkungen Kindesunterhalt bei Wiederheirat
« Antwort #1 am: 19.07.2025 10:24 »
Guten Morgen,

Um deine Frage ganz einfach zu beantworten: „Ja, dein Einkommen erhöht sich!“. Aber, deine Abzugsbeträge erhöhen sich auch. Zwei Personen mehr im Haushalt haben bei mir eigentlich dazu geführt dass ich unterm Strich etwas weniger zahlen musste. Trotz höherer Einkünfte.

Lichtstifter

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Antw:Auswirkungen Kindesunterhalt bei Wiederheirat
« Antwort #2 am: 21.07.2025 10:30 »
Danke dir schonmal für das Feedback.

Ein Bekannter von mir konnte auch bestätigen, dass er vor ein paar Jahren zweckgebunden gerechnet hatte. Nun ist er in einem anderen Bereich und kennt die aktuelle Regelung zwar nicht, kann sich aber nicht vorstellen, dass das nun anders laufen sollte.

Ich werde auch nochmal die Unterhaltleitlinien meines Bundeslandes durchforsten.


Rentenonkel

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Antw:Auswirkungen Kindesunterhalt bei Wiederheirat
« Antwort #3 am: 21.07.2025 12:17 »
Der Familienzuschlag für Beamte ist nicht zweckgebunden für den Familienunterhalt, sondern eine allgemeine Besoldungsleistung, die an den Familienstand geknüpft ist. Er dient zur Abdeckung allgemeiner Mehraufwendungen, die mit der Familie verbunden sind, und ist nicht explizit für bestimmte Ausgaben wie Unterhalt vorgesehen. Da der Familienzuschlag nicht direkt für den Unterhalt bestimmt ist muss er auch nicht zweckgebunden und automatisch an den Unterhaltsempfänger (also K1, K2 und K3) weitergeleitet werden.

Wenn ein Beamter unterhaltspflichtig ist, muss daher die gesamte Besoldung inklusive der Familienzuschläge (auch für K4 und K5 und des aktuellen Ehepartners) bei der Berechnung des Unterhaltsfähigkeit berücksichtigt werden, da er zum Einkommen des Beamten gehört. Auf der anderen Seite werden aber auch die Ehefrau und die beiden Stiefkinder unterhaltsberechtigt, was bei der Unterhaltsfähigkeit und somit Bemessung der Höhe des Kindesunterhaltes ebenfalls berücksichtigt werden muss.

Typischerweise lehnen sich die meisten Familiengerichte an der Düsseldorfer Tabelle an. Daher kann die einen ersten groben Überblick geben.

Gost

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Antw:Auswirkungen Kindesunterhalt bei Wiederheirat
« Antwort #4 am: 21.07.2025 15:57 »
Das ist alles so nicht ganz korrekt,was hier geschrieben wurde.
Heiratet man neu und es kommen noch Stiefkinder dazu, erhöht sich der Familienzuschlag, das ist korrekt.
Aber die Stiefkinder sind nicht unterhaltsberechtigt bzw. reduzieren deine Unterhaltsverpflichtung.
Das Gegenteil ist der Fall, sie erhöhen dein zur Verfügung stehendes Einkommen, für deine Kinder bzw. deine Ehefrau aus  der Ehe davor.
Das Unterhaltsrecht sagt dazu,das dies nicht sein darf,darum ist der Familienzuschlag für deine Stiefkinder bei der Bereinigung deines Gehalts vorher mit abzuziehen.
Dazu gibt es auch schon Urteile vom BGH.