Autor Thema: Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG  (Read 63982 times)

Maximus

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Ich ziehe meinen nicht vorhanden Hut, für diese ausführlichen Ausführungen!
Diese sollte man den ganzen Verbänden (ganz unverbindlich) als Argumentationshilfe zukommen lassen.
Für den VBB(gehört zum dbb) kann ich dies übernehmen, wenn der Autor seine Einverständnis gibt.

Ich kann mich hier nur anschließen. Wir können uns überglücklich schätzen, dass Swen/Dr. Torsten Schwan sich auch für uns Bundesbeamte so einsetzt. Man kann Swen nur für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Beamtenbesoldung und der verfassungsgemäßen Ordnung in Deutschland danken. Seine Expertise, die seines Gleichen sucht, hat sich ja mittlerweile "rumgesprochen". Nicht umsonst wird sein Name in einem Zug mit Prof. Dr. Battis genannt. Ich würde mich nicht wundern, wenn beide sich persönlich kennen und bereits zur Theamtik ausgetauscht haben. Ich hoffe unsere Verbände sind so schlau wie manche Verbände auf Landesebene. So hat beispielsweisse der tbb sich zur Frage der Verfassungsgemäßheit des neu eingeführten alimentativen Ergänzungszuschlags an Swen/Dr. Torsten Schwan gewandt und um ein Gutachten gebeten. Der Name Dr. Torsten Schwan müsste daher unseren Verbänden bekannt sein.

Insbesondere bewundere ich, wie jemand als Nichtjurist, sich so tief in die Materie einarbeiten kann. Allein hierfür hätte Swen aus meiner Sicht das zweite juristische Staatsexamen verdient.

Filzstift

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@Swen
Was für eine Ausarbeitung! Und eine solche ausdrücklich öffentlich zu stellen! Das nehme ich beim Wort und versuche diese herausragenden 29 Seiten im Rahmen der gewerkschaftlichen Stellungnahme einzuarbeiten.
Wenn doch im öD alle so motiviert wären! Mit soviel Fleiß und erarbeiteter Fachkunde ist Staat zu machen.

SwenTanortsch

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Jetzt gehe ich mal auf die nächste Strecke und wünsche euch Bundesbeamten von hieraus alles Gute.

untersterDienst

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Ich freu mich schon auf die Schlagzeile:

Wie ein Mann die Besoldung aller Beamten in Deutschland auf den Kopf stellte!

Vielen herzlichen Dank Swen!

Schlüüü

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Und wenn dann alles klappt sammeln wir schön für Swen. Bitte aber als Spende oder Nebentätigkeit angeben  8) :)

Neu555

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Und wenn dann alles klappt sammeln wir schön für Swen. Bitte aber als Spende oder Nebentätigkeit angeben  8) :)

ohja, da würde ich auf jeden Fall was spenden :)

Wie frustrierend das Ganze wohl für die BMI-Mitarbeiter in dem Fachbereich sein muss. Da kommt einfach einer, hat es um 1000 Prozent besser drauf und korrigiert erstmal die ganze Arbeit :)

Durgi

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Und wenn dann alles klappt sammeln wir schön für Swen. Bitte aber als Spende oder Nebentätigkeit angeben  8) :)

ohja, da würde ich auf jeden Fall was spenden :)

Wie frustrierend das Ganze wohl für die BMI-Mitarbeiter in dem Fachbereich sein muss. Da kommt einfach einer, hat es um 1000 Prozent besser drauf und korrigiert erstmal die ganze Arbeit :)

So kam ich mir in der Schule an der Tafel auch vor. Ich war das BMI, der Lehrer Swen..... :P

Malkav

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Wie frustrierend das Ganze wohl für die BMI-Mitarbeiter in dem Fachbereich sein muss. Da kommt einfach einer, hat es um 1000 Prozent besser drauf und korrigiert erstmal die ganze Arbeit :)

Ach für die ist das nicht frustrierend. Die Jungs und Mädels im Referat könnten fachlich einen Entwurf zusammenklöppeln, an dem das BVerfG und Swen nicht das geringste auszusetzen hätte. Der Entwurf würde halt nur spätestens auf Ebene der Unterabteilungsleitung (vermutlich eher Referatsleitung) gestoppt werden, da dieser hinsichtlich des Finanzvolumens nicht mit den Vorgaben der Hausleitung vereinbar sei.

Im Referat wird die Widerspruchs-/ Klagequote wohl nahe 100% liegen, außer wenn man sich individuell vom Verzicht darauf sehr große Karrieresprünge verspricht.

Was micht immer wieder irritiert ist die Forderung nach Remonstrationen der BMI-Sachbearbeiter. Das Erstellen eines verfassungswidrigen Entwurfs ist doch in keinster Weise illegal. Beschließen tut das Gesetz schließlich der Bundestag. Das das Parlament in solchen Gesetzgebungsverfahren faktisch nur noch abnickt, ändert an der formellen Verantwortung nichts.

Gruenhorn

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Es ist vielleicht nicht illegal, aber s rein trivialjuristisch könnte man Beihilfe zum Verfassungsbruch ins Feld führen. Daraus ließe sich dann die Frage ableiten, obbdie Referenten immer und jederzeit für die FDGO eintreten. Wenn nämlich daran Zweifel bestehen, sollten Sie keine Beamten sein, oder?

xyz123

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Es ist vielleicht nicht illegal, aber s rein trivialjuristisch könnte man Beihilfe zum Verfassungsbruch ins Feld führen. Daraus ließe sich dann die Frage ableiten, obbdie Referenten immer und jederzeit für die FDGO eintreten. Wenn nämlich daran Zweifel bestehen, sollten Sie keine Beamten sein, oder?

Die Idee mit der Beihilfe zum Verfassungsbruch finde ich interessant. Das sollte mal jemand prüfen,  der sich gut auskennt. Vielleicht finde ich jemanden

xyz123

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Es ist natürlich mies, die eigenen Kollegen zu verklagen,  aber irgendwo muss man ja anfangen.  Also warum nicht am Anfang bei den Sachbearbeitern.
Wir reden ja hier auch von etwas schwerwiegendem und nicht von Steuerhinterziehung etc.

Hans1W

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Ich ziehe meinen nicht vorhanden Hut, für diese ausführlichen Ausführungen!
Diese sollte man den ganzen Verbänden (ganz unverbindlich) als Argumentationshilfe zukommen lassen.
Für den VBB(gehört zum dbb) kann ich dies übernehmen, wenn der Autor seine Einverständnis gibt.

Gern geschehen, Hans.

Da der Beitrag am Ende öffentlich gestellt werden wird und auf ihn entsprechend keine Eigentumsrechte lasten werden, darf jeder über ihn im Rahmen unserer Rechtsordnung verfügen, wie er das will, ihn also gleichfalls auch weiterreichen.
Erledigt!
Mal sehen ob es eine Antwort gibt.
Es wäre auch schade wenn die Arbeit "umsonst" wäre.
@Filzstift Schön das du das Angebot annimmst.
Ich bin gespannt wie von Gesetzgeber versucht wird die Argumente zu entkräftigen.

Papermonster

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Hallo,

auch erledigt. Habe mal das Dokument ("Betrachtung") an die Bundesgeschäftsstelle des DBwV, Abteilung Recht, Unterabteilung Besoldung gesendet.

Persönlich: ich habe keinerlei Hoffnung, das es diese Mail und ihr Inhalt über den Spamfilter hinaus schafft und, falls doch: ihr irgendjemand Beachtung schenkt.

MfG
Paper

Lichtstifter

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Mit Hinweis auf den Autoren ging die Ausarbeitung bei mir Richtung Bezirkspersonalrat bei der Bundespolizei.

SwenTanortsch

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Habt Dank für eure Worte, Kollegen, über die ich mich gefreut habe!

Malkav hat übrigens Recht, eine Erarbeitung eines offensichtlichen verfassungswidrigen Gesetzentwurfs ist keine Straftat und kann auch dienstrechtlich mindestens solange nicht belangt werden, wie der jeweilig Ausführende das nicht mehr oder minder direkt draufschreibt. Da er ja weisungsgebunden ist, führt er am Ende nur die Weisung aus, die wiederum Rahmenbedingungen beinhalten wird, die aber ebenfalls nicht verfassungswidrig sind, sondern nur verschiedene Prämissen enthalten werden, die sich nur verfassungswidrig gestalten lassen.

Da nun aber die Weisung keine direkte Aufforderung enthalten wird, verfassungswidrig zu handeln, liegt auch hier weder ein Stratatsbestand noch überhaupt eine Ordnungswidrigkeit oder gar ein Dienstvergehen vor.

Insofern gehen die Weisungen von oben nach unten, jeweils ohne Anordnung verfassungswidrigen Handelns und von unten nach oben, ohne eine Maßnahme zu sein (es fehlt die Wirkung nach außen; es sind jeweils nur Entwürfe), gehen dann die Entwürfe und deren Überarbeitung.

Am Ende beschließt das Kabinett einen Gesetzentwurf und bringt ihn so ins Parlament ein, ohne rechtlich gesichertes Wissen, dass er verfassungswidrig ist, da das ja auf dem Weg nach oben nicht mitgeteilt wird, und entsprechend beschließen dann Bundestag und Bundesrat nach den jeweiligen Ausschusssitzungen und deren Beschlüsse den Gesetzentwurf, nachdem die dort und zuvor in der Beteiligung geäußerte Kritik wieder vertikal und horizontal mit denselben oder gleichen sachwidrigen Gründen offengelassen oder zurückgewiesen wird.

Rein formal ist also niemandem ein Vorwurf zu machen, moralisch lässt sich das Handeln sicherlich in nicht wenigen Fällen anders bewerten.

Interessant ist am Ende ggf. das Gesetze ausfertigende Verfassungsorgan, das aber in der Vergangenheit nur sehr selten ein Gesetz nicht ausgefertigt hat, weil das dann regelmäßig mit hitzigen politischen Debatten verbunden ist oder verbunden sein kann, sofern ein Gesetz nicht ausgefertig wird. In Anbetracht der nun mehr und mehr in den Horizont hineindrängenden Bundestagswahl dürfte es also eher unwahrscheinlich sein, dass ein beschlossenes Gesetz nicht ausgefertigt werden würde.

Ergo wird's so kommen, wie der oder die Mitteilende das der SPD-Fraktion im Frühjahr angekündigt hat, er oder sie hat nun einen entsprechenden Entwurf vorliegen oder geliefert. Nun kommt's drauf an, ob die FDP mitspielt oder ob es dem Finanzminister zu teuer wird und er weitere Einsparungen als sinnvoll ansieht, nachdem seine Partei am nächsten Wochenende ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit ein dreimal desaströses Wahlergebnis eingefahren haben wird und er sich nun gleichfalls mehr und mehr auf die kommende Bundestagswahl vorbereiten muss. Es gleicht also aus der Entfernung betrachtet derzeit eher einem Münzwurf, ob sich der Entwurf nun im Kabinett finalisieren lässt. Einerseits dürften alle politischen Verantwortungsträger in der Regierung das Ziel haben, dieses leidige Thema möglichst geräuschlos loszuwerden, auf der anderen Seite liefert es schöne Möglichkeiten, intern weiterhin mit anderen Themen verbunden zu werden, also politischen Schwarzen-Peter zu spielen und also die Entscheidung über die Finalisierung mit anderen politischen Aushandlungen und Interessen zu verbinden.

Insofern sollte es wahrscheinlich sein, dass der Entwurf nun möglichst geräuschlos durch's Kabinett geht oder dass er dort ebenso geräuschlos (jweils nach außen) erneut ins Trudeln gerät, um dann am Ende genauso sang- und klanglos in den Orkus zu verschwinden wie seine beiden Vorgänger. In Anbetracht des Zustands der Koalition glaube ich eher an die zweite Alternative; wegen der wiederkehrend getätigten Zusagen nicht zuletzt an die Gewerkschaften und Verbände und der Gefahr, dass die nun Krach schlügen, wenn das Gesetz nicht käme und dadurch ggf. doch noch Medien auf's Thema aufmerksam werden könnten, die dann also den Koalitionskrach und weniger deren Anlass zum Anlass nehmen könnten, um weitere Unruhe ins Kabinett zu bringen, sollte eher die erste Alternative wahrscheinlich sein.

Wie gesagt, von außen betrachtet, sieht's eher nach Münzwurf aus.

Geht der Entwurf durch's Kabinett werden mindestens die Koalitionsparteien das Interesse haben, ihn möglichst rasch durch's Parlament zu bringen. Ob die Opposition daraus politisches Kapital schlagen will, um also an den eigenen Umfragewerten zu arbeiten und also das Thema zum Thema machte, würde sich dann zeigen, denke ich.
« Last Edit: 28.08.2024 08:10 von SwenTanortsch »