Habt Dank für eure Worte, Kollegen, über die ich mich gefreut habe!
Malkav hat übrigens Recht, eine Erarbeitung eines offensichtlichen verfassungswidrigen Gesetzentwurfs ist keine Straftat und kann auch dienstrechtlich mindestens solange nicht belangt werden, wie der jeweilig Ausführende das nicht mehr oder minder direkt draufschreibt. Da er ja weisungsgebunden ist, führt er am Ende nur die Weisung aus, die wiederum Rahmenbedingungen beinhalten wird, die aber ebenfalls nicht verfassungswidrig sind, sondern nur verschiedene Prämissen enthalten werden, die sich nur verfassungswidrig gestalten lassen.
Da nun aber die Weisung keine direkte Aufforderung enthalten wird, verfassungswidrig zu handeln, liegt auch hier weder ein Stratatsbestand noch überhaupt eine Ordnungswidrigkeit oder gar ein Dienstvergehen vor.
Insofern gehen die Weisungen von oben nach unten, jeweils ohne Anordnung verfassungswidrigen Handelns und von unten nach oben, ohne eine Maßnahme zu sein (es fehlt die Wirkung nach außen; es sind jeweils nur Entwürfe), gehen dann die Entwürfe und deren Überarbeitung.
Am Ende beschließt das Kabinett einen Gesetzentwurf und bringt ihn so ins Parlament ein, ohne rechtlich gesichertes Wissen, dass er verfassungswidrig ist, da das ja auf dem Weg nach oben nicht mitgeteilt wird, und entsprechend beschließen dann Bundestag und Bundesrat nach den jeweiligen Ausschusssitzungen und deren Beschlüsse den Gesetzentwurf, nachdem die dort und zuvor in der Beteiligung geäußerte Kritik wieder vertikal und horizontal mit denselben oder gleichen sachwidrigen Gründen offengelassen oder zurückgewiesen wird.
Rein formal ist also niemandem ein Vorwurf zu machen, moralisch lässt sich das Handeln sicherlich in nicht wenigen Fällen anders bewerten.
Interessant ist am Ende ggf. das Gesetze ausfertigende Verfassungsorgan, das aber in der Vergangenheit nur sehr selten ein Gesetz nicht ausgefertigt hat, weil das dann regelmäßig mit hitzigen politischen Debatten verbunden ist oder verbunden sein kann, sofern ein Gesetz nicht ausgefertig wird. In Anbetracht der nun mehr und mehr in den Horizont hineindrängenden Bundestagswahl dürfte es also eher unwahrscheinlich sein, dass ein beschlossenes Gesetz nicht ausgefertigt werden würde.
Ergo wird's so kommen, wie der oder die Mitteilende das der SPD-Fraktion im Frühjahr angekündigt hat, er oder sie hat nun einen entsprechenden Entwurf vorliegen oder geliefert. Nun kommt's drauf an, ob die FDP mitspielt oder ob es dem Finanzminister zu teuer wird und er weitere Einsparungen als sinnvoll ansieht, nachdem seine Partei am nächsten Wochenende ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit ein dreimal desaströses Wahlergebnis eingefahren haben wird und er sich nun gleichfalls mehr und mehr auf die kommende Bundestagswahl vorbereiten muss. Es gleicht also aus der Entfernung betrachtet derzeit eher einem Münzwurf, ob sich der Entwurf nun im Kabinett finalisieren lässt. Einerseits dürften alle politischen Verantwortungsträger in der Regierung das Ziel haben, dieses leidige Thema möglichst geräuschlos loszuwerden, auf der anderen Seite liefert es schöne Möglichkeiten, intern weiterhin mit anderen Themen verbunden zu werden, also politischen Schwarzen-Peter zu spielen und also die Entscheidung über die Finalisierung mit anderen politischen Aushandlungen und Interessen zu verbinden.
Insofern sollte es wahrscheinlich sein, dass der Entwurf nun möglichst geräuschlos durch's Kabinett geht oder dass er dort ebenso geräuschlos (jweils nach außen) erneut ins Trudeln gerät, um dann am Ende genauso sang- und klanglos in den Orkus zu verschwinden wie seine beiden Vorgänger. In Anbetracht des Zustands der Koalition glaube ich eher an die zweite Alternative; wegen der wiederkehrend getätigten Zusagen nicht zuletzt an die Gewerkschaften und Verbände und der Gefahr, dass die nun Krach schlügen, wenn das Gesetz nicht käme und dadurch ggf. doch noch Medien auf's Thema aufmerksam werden könnten, die dann also den Koalitionskrach und weniger deren Anlass zum Anlass nehmen könnten, um weitere Unruhe ins Kabinett zu bringen, sollte eher die erste Alternative wahrscheinlich sein.
Wie gesagt, von außen betrachtet, sieht's eher nach Münzwurf aus.
Geht der Entwurf durch's Kabinett werden mindestens die Koalitionsparteien das Interesse haben, ihn möglichst rasch durch's Parlament zu bringen. Ob die Opposition daraus politisches Kapital schlagen will, um also an den eigenen Umfragewerten zu arbeiten und also das Thema zum Thema machte, würde sich dann zeigen, denke ich.