Hallo zusammen,
kurzes Update von mir: ich habe einen Anwalt gefunden, der mir den §63 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) durchprüft:
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht!!!, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar!!! oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Danke nochmal an Swen für das Dokument welches sehr hilfreich hierfür ist sowie deine persönliche Einschätzung, dass die "Fehler" nicht zufällig eingebaut wurden.
Danke auch an Gruenhorn für folgenden Beitrag:
"Es ist vielleicht nicht illegal, aber s rein trivialjuristisch könnte man Beihilfe zum Verfassungsbruch ins Feld führen. Daraus ließe sich dann die Frage ableiten, obbdie Referenten immer und jederzeit für die FDGO eintreten. Wenn nämlich daran Zweifel bestehen, sollten Sie keine Beamten sein, oder?"