Autor Thema: Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG  (Read 63003 times)

xyz123

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Malkav hat übrigens Recht, eine Erarbeitung eines offensichtlichen verfassungswidrigen Gesetzentwurfs ist keine Straftat und kann auch dienstrechtlich mindestens solange nicht belangt werden, wie der jeweilig Ausführende das nicht mehr oder minder direkt draufschreibt. Da er ja weisungsgebunden ist, führt er am Ende nur die Weisung aus, die wiederum Rahmenbedingungen beinhalten wird, die aber ebenfalls nicht verfassungswidrig sind, sondern nur verschiedene Prämissen enthalten werden, die sich nur verfassungswidrig gestalten lassen.

Da nun aber die Weisung keine direkte Aufforderung enthalten wird, verfassungswidrig zu handeln, liegt auch hier weder ein Stratatsbestand noch überhaupt eine Ordnungswidrigkeit oder gar ein Dienstvergehen vor.


ich lasse das derzeit nochmal juristisch prüfen. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Weisung eine direkte Aufforderung enthält (vielleicht nur in nette Worte verpackt).
Und ob das Ausführen von offensichtlich verfassungswidrigen Weisungen wirklich keine Straftat ist, müsste wahrscheinlich auch auf 29 Seiten erstmal gründlich geprüft werden.

Durgi

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Hallo,

auch erledigt. Habe mal das Dokument ("Betrachtung") an die Bundesgeschäftsstelle des DBwV, Abteilung Recht, Unterabteilung Besoldung gesendet.

Persönlich: ich habe keinerlei Hoffnung, das es diese Mail und ihr Inhalt über den Spamfilter hinaus schafft und, falls doch: ihr irgendjemand Beachtung schenkt.

MfG
Paper

im Mitgliederbereich erhielt ich von R3 folgende Antwort zu meiner Uebersendung an den DBwV intern:
Wir erhalten gerade eine Vielzahl von Hinweisen und auch Kommentaren von unseren Mitgliedern. Dem gegenüber steht ein im Verhältnis zum BMVg kleines Besoldungsrechtsreferat, welches ganz nebenbei auch noch mit dem Artikelgesetz beschäftigt ist. Wir konzentrieren uns daher vorrangig auf das Gesetz und noch nicht auf Meinungen von Dritten, mögen diese fachlich natürlich äußerst fundiert sein.

Warzenharry

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Moin Swen zu deinem Beitrag von 08:00 Uhr,

ich frage mich gerade wie die Judekative und Exekutive eine solche "Vorarbeit" in anderen Gebieten sehen würde.

Als Beispiel sehe ich hier z.B. § 89a: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

In so einem Zusammenhang wird zurecht auch die Vorbereitung unter Strafe gestellt und in so einem Falle dann auch Pläne / Informationsaustausch oder Erwägungen herangezogen, selbst wenn es nicht zu einer Umsetzung kommt.

Ähnlich sehe ich auch den Umgang mit diesem unsäglichen Treffen in Potsdam in der Villa Adlon am Lehnitzsee in Potsdam, an dem u.a. auch AFD und CDU Vertreter teilgenommen haben.

Hier wurden Fakten nachweislich hinzugedichtet, welche später nach juristischen Maßnahmen wieder revidiert wurden, und durch die Politik einfach weiter verwendet wurden.
Nicht falsch verstehen, ich bin weit weg davon irgendwas an dem Treffen für gut zu befinden aber hier wurde verurteilt und versucht Stimmung zu machen obwohl dort auch nur besprochen wurde. Nichts von dem was dort besprochen wurde hat eine Außenwirkung oder eine Rechtsfolge.

Nichts andere ist die Erarbeitung eines solchen Entwurfs. Der Unterschied ist hier jedoch, dass es
1. um einen geplanten Bruch der Verfassung geht, der natürlich dann durch das BVerfG fesgetellt werden muss.
2. Die Beteiligten allerdings in keinster Weise belangt werden können und das wissen jene auch.

Diese Tatsache macht es für mich umso schlimmer.

Fraglich ist doch, ob etwaige Remonstrationsvermerke irgendwo abegelegt werden, wenn nicht durch den Remonstranten selbst.

Ich würde sehr gehrne sehen, wie die internen Abläufe und die interne Kommunikation zu diesem Entwurf aussehen.
Man müsste sicher bei dem ein oder anderen Spitzenbeamten mindestens eine "Nichteignung" feststellen und bei der politischen Führung in der Konsequenz die Verfassungstreue in Frage stellen.

PublicTim

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Hat Schon jemand via abgeordnetenwatch, Fragdenstaat oer gar direkt an das Referat D3 das Dokument von Swen versendet? 

Warzenharry

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Ich glaube tatsächlich, dass das dort niemanden jucken wird. Die werden schon wissen, dass dieser Enwurf grober Unfug ist.

PublicTim

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Bei Wem oder Was würde es denn ggf. Sinn ergeben dieses Dokument zu schicken? Der Presse?

Warzenharry

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Auch schwierig. Dem Nicht-Beamten ist es zum Teil auch verständlicherweise egal, ob die wir zu schlecht bezahlt werden. Die habe auch Ihre Probleme. Da in vielen Köpfen oft eine Vermischung von Politikern und Beamten stattfindet und dann noch Lügen/Unissenheit, wie "Beamte zahlen keine Steuern" mit reinspielen, würde die Presse dass sicher nicht publizieren.

Die Verbände Haben sicher eine ähnliche Auffssung wie Sven aber einige wollen es sich anscheinend nicht mit den Ministerien und der Politik verscherzen.

Der deutsche Richterbund wird sehr warscheinlich und hoffentlich wieder den verbalisierenden Reisswolf rausholen und dann hängt es letzlich am BVerfG.

Bluey

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Bei Wem oder Was würde es denn ggf. Sinn ergeben dieses Dokument zu schicken? Der Presse?

Über Sinn und Unsinn sollte man in dieser Angelegenheit nicht zu lange nachdenken. Das kann einem den ganzen Tag versauen. Wenn Du es für richtig hältst, dann raus damit. Und wenn es einfach nur dazu dient, sich mal ein bisschen Luft zu verschaffen.

xyz123

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Hallo zusammen,

kurzes Update von mir: ich habe einen Anwalt gefunden, der mir den §63 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) durchprüft:

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht!!!, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar!!! oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.


Ich halte euch auf dem Laufenden.

Danke nochmal an Swen für das Dokument welches sehr hilfreich hierfür ist sowie deine persönliche Einschätzung, dass die "Fehler" nicht zufällig eingebaut wurden.


Danke auch an Gruenhorn für folgenden Beitrag:

"Es ist vielleicht nicht illegal, aber s rein trivialjuristisch könnte man Beihilfe zum Verfassungsbruch ins Feld führen. Daraus ließe sich dann die Frage ableiten, obbdie Referenten immer und jederzeit für die FDGO eintreten. Wenn nämlich daran Zweifel bestehen, sollten Sie keine Beamten sein, oder?"



BVerfGBeliever

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@xyz123, kurze Nachfrage (und sorry für meine etwaige Naivität, ich bin in juristischen Dingen nicht sonderlich bewandert):

- Möchtest du die Beamten im BMI strafrechtlich belangen? Falls ja, was versprichst du dir davon?
- Oder möchtest du sie zivilrechtlich verklagen, so dass sie dir „Schadenersatz“ leisten müssen (falls du vor Gericht gewinnst)?

xyz123

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@xyz123, kurze Nachfrage (und sorry für meine etwaige Naivität, ich bin in juristischen Dingen nicht sonderlich bewandert):

- Möchtest du die Beamten im BMI strafrechtlich belangen? Falls ja, was versprichst du dir davon?
- Oder möchtest du sie zivilrechtlich verklagen, so dass sie dir „Schadenersatz“ leisten müssen (falls du vor Gericht gewinnst)?

unterm Strich kann ich deine Fragen mit JA beantworten. Allerdings mit der Hoffnung, dass sie in letzter Sekunde zur Vernunft kommen.

Sorry, bin auch sonst nicht so, aber der Bogen ist überspannt.

Finanzer

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Das Vorgehen von xyz123 hätte den Charme, das man es auch entsprechend auf die Ministerien der Bundesländer anwenden kann.

HochlebederVorgang

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"Schadensersatz" aufgrund einer Amtspflichtverletzung. Bitte mal die Voraussetzungen anschauen. Das ist ein Rohrkrepierer. Man kann damit vielleicht für ein wenig Aufruhr sorgen, wenn überhaupt.

Gruenhorn

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Ich glaube, die beste Chance wäre tatsächlich disziplinarrechtlich am (Ende vielleicht zwar erfolglos) einen Haufen Unruhe zu verursachen. Das bringt am Ende vielleicht nichts greifbares, aber Aufregung und eventuelle Anwaltskosten bei den Betroffenen. Die Konsequenz könnte dann schon sein, dass man sich das nächste ml anders verhält und andere abschreckt.
Der Ansatzpunkt müsste in dem Fall aber eher ein Referat für innere Revision sein oder so etwas. Das verlassen des Bodens der FDGO kann man ja vielleicht glaubhaft machen.

Neu555

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Ich glaube, die beste Chance wäre tatsächlich disziplinarrechtlich am (Ende vielleicht zwar erfolglos) einen Haufen Unruhe zu verursachen. Das bringt am Ende vielleicht nichts greifbares, aber Aufregung und eventuelle Anwaltskosten bei den Betroffenen. Die Konsequenz könnte dann schon sein, dass man sich das nächste ml anders verhält und andere abschreckt.
Der Ansatzpunkt müsste in dem Fall aber eher ein Referat für innere Revision sein oder so etwas. Das verlassen des Bodens der FDGO kann man ja vielleicht glaubhaft machen.

Guter Punkt. Kann man das auch selbst veranlassen? Also ohne Anwalt?