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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
xyz123:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 28.08.2024 08:00 ---
Malkav hat übrigens Recht, eine Erarbeitung eines offensichtlichen verfassungswidrigen Gesetzentwurfs ist keine Straftat und kann auch dienstrechtlich mindestens solange nicht belangt werden, wie der jeweilig Ausführende das nicht mehr oder minder direkt draufschreibt. Da er ja weisungsgebunden ist, führt er am Ende nur die Weisung aus, die wiederum Rahmenbedingungen beinhalten wird, die aber ebenfalls nicht verfassungswidrig sind, sondern nur verschiedene Prämissen enthalten werden, die sich nur verfassungswidrig gestalten lassen.
Da nun aber die Weisung keine direkte Aufforderung enthalten wird, verfassungswidrig zu handeln, liegt auch hier weder ein Stratatsbestand noch überhaupt eine Ordnungswidrigkeit oder gar ein Dienstvergehen vor.
--- End quote ---
ich lasse das derzeit nochmal juristisch prüfen. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Weisung eine direkte Aufforderung enthält (vielleicht nur in nette Worte verpackt).
Und ob das Ausführen von offensichtlich verfassungswidrigen Weisungen wirklich keine Straftat ist, müsste wahrscheinlich auch auf 29 Seiten erstmal gründlich geprüft werden.
Durgi:
--- Zitat von: Papermonster am 27.08.2024 17:03 ---Hallo,
auch erledigt. Habe mal das Dokument ("Betrachtung") an die Bundesgeschäftsstelle des DBwV, Abteilung Recht, Unterabteilung Besoldung gesendet.
Persönlich: ich habe keinerlei Hoffnung, das es diese Mail und ihr Inhalt über den Spamfilter hinaus schafft und, falls doch: ihr irgendjemand Beachtung schenkt.
MfG
Paper
--- End quote ---
im Mitgliederbereich erhielt ich von R3 folgende Antwort zu meiner Uebersendung an den DBwV intern:
Wir erhalten gerade eine Vielzahl von Hinweisen und auch Kommentaren von unseren Mitgliedern. Dem gegenüber steht ein im Verhältnis zum BMVg kleines Besoldungsrechtsreferat, welches ganz nebenbei auch noch mit dem Artikelgesetz beschäftigt ist. Wir konzentrieren uns daher vorrangig auf das Gesetz und noch nicht auf Meinungen von Dritten, mögen diese fachlich natürlich äußerst fundiert sein.
Warzenharry:
Moin Swen zu deinem Beitrag von 08:00 Uhr,
ich frage mich gerade wie die Judekative und Exekutive eine solche "Vorarbeit" in anderen Gebieten sehen würde.
Als Beispiel sehe ich hier z.B. § 89a: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
In so einem Zusammenhang wird zurecht auch die Vorbereitung unter Strafe gestellt und in so einem Falle dann auch Pläne / Informationsaustausch oder Erwägungen herangezogen, selbst wenn es nicht zu einer Umsetzung kommt.
Ähnlich sehe ich auch den Umgang mit diesem unsäglichen Treffen in Potsdam in der Villa Adlon am Lehnitzsee in Potsdam, an dem u.a. auch AFD und CDU Vertreter teilgenommen haben.
Hier wurden Fakten nachweislich hinzugedichtet, welche später nach juristischen Maßnahmen wieder revidiert wurden, und durch die Politik einfach weiter verwendet wurden.
Nicht falsch verstehen, ich bin weit weg davon irgendwas an dem Treffen für gut zu befinden aber hier wurde verurteilt und versucht Stimmung zu machen obwohl dort auch nur besprochen wurde. Nichts von dem was dort besprochen wurde hat eine Außenwirkung oder eine Rechtsfolge.
Nichts andere ist die Erarbeitung eines solchen Entwurfs. Der Unterschied ist hier jedoch, dass es
1. um einen geplanten Bruch der Verfassung geht, der natürlich dann durch das BVerfG fesgetellt werden muss.
2. Die Beteiligten allerdings in keinster Weise belangt werden können und das wissen jene auch.
Diese Tatsache macht es für mich umso schlimmer.
Fraglich ist doch, ob etwaige Remonstrationsvermerke irgendwo abegelegt werden, wenn nicht durch den Remonstranten selbst.
Ich würde sehr gehrne sehen, wie die internen Abläufe und die interne Kommunikation zu diesem Entwurf aussehen.
Man müsste sicher bei dem ein oder anderen Spitzenbeamten mindestens eine "Nichteignung" feststellen und bei der politischen Führung in der Konsequenz die Verfassungstreue in Frage stellen.
PublicTim:
Hat Schon jemand via abgeordnetenwatch, Fragdenstaat oer gar direkt an das Referat D3 das Dokument von Swen versendet?
Warzenharry:
Ich glaube tatsächlich, dass das dort niemanden jucken wird. Die werden schon wissen, dass dieser Enwurf grober Unfug ist.
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