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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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xyz123:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 28.08.2024 13:08 ---@xyz123, kurze Nachfrage (und sorry für meine etwaige Naivität, ich bin in juristischen Dingen nicht sonderlich bewandert):

- Möchtest du die Beamten im BMI strafrechtlich belangen? Falls ja, was versprichst du dir davon?
- Oder möchtest du sie zivilrechtlich verklagen, so dass sie dir „Schadenersatz“ leisten müssen (falls du vor Gericht gewinnst)?

--- End quote ---

unterm Strich kann ich deine Fragen mit JA beantworten. Allerdings mit der Hoffnung, dass sie in letzter Sekunde zur Vernunft kommen.

Sorry, bin auch sonst nicht so, aber der Bogen ist überspannt.

Finanzer:
Das Vorgehen von xyz123 hätte den Charme, das man es auch entsprechend auf die Ministerien der Bundesländer anwenden kann.

HochlebederVorgang:
"Schadensersatz" aufgrund einer Amtspflichtverletzung. Bitte mal die Voraussetzungen anschauen. Das ist ein Rohrkrepierer. Man kann damit vielleicht für ein wenig Aufruhr sorgen, wenn überhaupt.

Gruenhorn:
Ich glaube, die beste Chance wäre tatsächlich disziplinarrechtlich am (Ende vielleicht zwar erfolglos) einen Haufen Unruhe zu verursachen. Das bringt am Ende vielleicht nichts greifbares, aber Aufregung und eventuelle Anwaltskosten bei den Betroffenen. Die Konsequenz könnte dann schon sein, dass man sich das nächste ml anders verhält und andere abschreckt.
Der Ansatzpunkt müsste in dem Fall aber eher ein Referat für innere Revision sein oder so etwas. Das verlassen des Bodens der FDGO kann man ja vielleicht glaubhaft machen.

Neu555:

--- Zitat von: Gruenhorn am 28.08.2024 15:55 ---Ich glaube, die beste Chance wäre tatsächlich disziplinarrechtlich am (Ende vielleicht zwar erfolglos) einen Haufen Unruhe zu verursachen. Das bringt am Ende vielleicht nichts greifbares, aber Aufregung und eventuelle Anwaltskosten bei den Betroffenen. Die Konsequenz könnte dann schon sein, dass man sich das nächste ml anders verhält und andere abschreckt.
Der Ansatzpunkt müsste in dem Fall aber eher ein Referat für innere Revision sein oder so etwas. Das verlassen des Bodens der FDGO kann man ja vielleicht glaubhaft machen.

--- End quote ---

Guter Punkt. Kann man das auch selbst veranlassen? Also ohne Anwalt?

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