Nochmal kurz zurück zum § 63 BBG:
Da ja die Politik zum Ergebnis gekommen ist, dass das bisherige Besoldungs- und Versorgungsgesetz mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen ist, gibt es einem Beamten den Auftrag, ein verfassungsgemäßes zu erarbeiten. Dabei gibt ihm die Politik bestimmte Rahmenbedingungen vor.
In der Ansicht vieler Juristen erscheint der vorliegende Gesetzesentwurf nicht verfassungsgemäß. Dennoch enthält er Verbesserungen für viele Beamte.
Auch wenn er persönlich der Meinung sein sollte, dass auch dieser neue Entwurf noch nicht rechtmäßig sei, ist er dennoch "rechtmäßiger" als der bisherige, da er teils deutliche Verbesserungen im Gegensatz zu der bisherigen Regelung enthält. Ein Festhalten an dem "Ist-Zustand" gegenüber dem Neu Entwurf würde daher dazu führen, dass der offensichtlich rechtswidrige "Ist Zustand" länger überdauert.
Wenn der § 63 BBG also den Beamten persönlich für sein Fehlverhalten in Anspruch nehmen will, muss man den "Ist Zustand" mit dem "danach Zustand" vergleichen und nicht mit dem "Wünsch Dir was" Zustand. Es muss also durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen gegenüber dem "Ist Zustand". Der Beamte kann im Rahmen des § 63 BBG prüfen, ob es durch das Gesetz einen rechtswidrigen Eingriff in bisherige, durch Gesetz zuerkannte Rechte geben könnte, die verfassungsrechtlich bedenklich sein könnten. Eine solchen Eingriff vermag ich im Bezug auf den "Ist Zustand" nicht zu erkennen.
Dahingehend hätte kein Beamter gegenüber dem "Ist Zustand" eine Verschlechterung durch diesen Gesetzesentwurf zu erleiden, wenngleich die Verbesserungen nicht in dem erhofften Umfang erfolgen und am Ende voraussichtlich noch nicht ausreichen, um eine verfassungsgemäße Besoldung zu erreichen.
Ein Verweigern der Anordnung zum Verfassen eines ausschließlich begünstigenden Gesetzes würde dagegen bedeuten, dass alle Betroffenen auf die jetzt angekündigten Verbesserung noch länger warten müssen. Dadurch würde eine Verschlechterung und auch ein bezifferbarer Schaden entstehen, für den der Beamte möglicherweise haftbar wäre.
Das ist meine Sichtweise, allerdings bin ich auch gerne bereit, mich eines Besseren belehren zu lassen.