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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
Maximus:
Sollte die Regierung platzen und es zu Neuwahlen kommen, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass der nächste Innenminister auf den aktuellen Entwurf zurückgreifen wird (ist ja so schön einfach und gleichzeitig billig). Vielleicht gibt es wieder einen CSU-Innenminister...dann wird das Modell "Bayern" erst recht kommen.
Blablublu:
Also ich denke, für uns ist es das Beste, wenn der Entwurf so kommt ( auch wenn er verfassungswiedrig ist)und zwar aus 2 Gründen:
1. Gibt es für einige Nachzahlungen und etwas mehr Geld. Ich selber gehöre auch dazu. Diese Nachzahlungen kann man dann endlich anlegen und Erträge aus den Nachzahlungen erwirtschaften.
Mit diesen Erträgen, kann man dann Punkt 2 finanzieren, wenn man denn möchte.
2. Wir haben endlich Rechtsmittelfähige Bescheide in der Hand und die Möglichkeit gegen das Gesetz zu klagen. Was auch eine Verzinsung einer zusätzlichen Nachzahlung bringt.
Auch für die, die jetzt Leer ausgehen ist insbesondere Punkt 2 mehr Wert als noch ein paar Jahre auf einen potenziell besseren Entwurf zu warten.
Alexander79:
--- Zitat von: Blablublu am 02.09.2024 19:53 ---Also ich denke, für uns ist es das Beste, wenn der Entwurf so kommt ( auch wenn er verfassungswiedrig ist)und zwar aus 2 Gründen:
--- End quote ---
(Sofern der neue Entwurf sich anschließend als verfassungswidrig rausstellt)
Sorry, aber es ist nie gut wenn verfassungswidrige Gesetze erlassen wird.
Da kann man auch nichts schön reden mit der Begründung, das manche etwas von einem verfassungswidrigen Gesetz haben.
Warzenharry:
Da bin ich bei Alexander,
ich kann jeden verstehen, der alles mitnimmt was geht, weil man bei der aktuellen Haltung unseres Dienstherren nie genau weiß, wie es weiter geht und wann es das nächste Mal etwas gibt. ABER!
Ich denke, wie Alexander es bereits geschrieben hat, dass es mehr schädlich als heilend ist, wenn einige jetzt aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes was bekommen. Der Erlass eines solchen Gesetzes nur um Haushaltsmittel zu sparen ist nichts anderes als ein Verstoß gegen das Grundgesetz und zeugt von ganz schlechtem Vorbild.
Wie will der Dienstherr denn zukünftig Beamte, wegen Fehlverhalten aus dem Dienst entfernen, wenn er sich selber nicht mal an Grundgesetz halten kann, oder dieses nachweislich und absichtlich, und ich hoffe hier, dass dieser Nachweis bald durch das BVerfG erbracht wird, falsch auslegt und das aus Gründen die durch das BVerfG bereits untersagt wurden.
Blablublu:
Was wäre den aus Eurer Sicht besser? Warten auf einen Entwurf, den es nie geben wird, weil es keine Rechtssprechung gegen den Bund gibt und auch nicht geben wird, weil es kaum eine Klage Möglichkeit gibt? Wenn das BVerfG entscheidet, dann gegen die Länder und nicht gegen den Bund. Der Bund wird auch nicht von sich aus sagen, das es ja unseren Rechtskreis ebenfalls betrifft, weil wenn man das so sehen würde, könnte man auch jetzt schon einen verfassungsgemäßen Entwurf vorlegen. Nur interessiert sich der Dienstherr nicht für uns und mit dem Entwurf haben wir wenigstens die Möglichkeit den Schaden für uns gering zu halten, weil ab Klageerhebung Zinsen anfallen. Andernfalls bekommt man eine Nachzahlung die noch nicht mal mehr 75 % von dem Wert ist, was Sie eigentlich mal an Wert hatte. Die Zinsen für 2021 bis 2025 sind verloren, lassen wir doch nicht noch Zinsen bis 2040 dazukommen.
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