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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
lotsch:
Vielen Dank für deine sachlichen Ausführungen, Swen. Wenn man das liest, kommt man wieder ein wenig runter, aber nur ein wenig. Wenn ich dein Ergo noch weiter verkürze, ist der Entwurf wahrscheinlich verfassungswidrig und das BVerfG wird das ganze ein wenig einhegen. Dann kommt das nächste Reparaturgesetz, welches natürlich auch wieder verfassungswidrig sein wird, usw., usw. Das Ganze ist doch niemanden mehr zuzumuten, weder den Beamten, den Verwaltungen und den Gerichten. Irgendwie müsste doch dieser gordische Knoten einmal durchtrennt werden.
Bei den Ausführungen von Huber ist mir bei den Kapitalerträgen noch aufgefallen, dass er nicht die Unvereinbarkeit mit Art. 14 GG Eigentum (mein Steckenpferd) erwähnt hat. Wenn man dieses Grundrecht bei Beamten auch noch einschränkt, was ja leider bei der Verzinsung von Gehaltsforderungen bereits geschehen ist, was aber m.E. unrechtmäßig ist, dann gute Nacht. Sonderverhältnis hin oder her.
Tom1234:
Vielen Dank, Swen. Deinen Ausführungen konnte ich gut folgen und es hilft wirklich sehr zur richtigen Einordnung.
Mich beschleicht das Gefühl, dass so einige Fraktionen das anders verstanden haben / verstehen wollen und in den Ausführungen eher eine Legitimation für den vorliegenden Entwurf (NRW) sehen werden.
SwenTanortsch:
Gern geschehen, lotsch und Tom - und es wird, davon darf man ausgehen, Tom, genauso kommen, wie Du das beschreibst.
Darüber hinaus ist der ehemalige BVR ja noch an zwei weiteren Stellen zu Wort gekommen, die ich mir hier ebenfalls noch einmal anschauen werde. Auch sie beinhalten ebenfalls ein paar Aussagen, die man nicht nur als Besoldungsgesetzgeber oder Landesregierung mit Interesse zur Kenntnis nehmen darf oder sollte, sofern man das wollte, denke ich.
bebolus:
--- Zitat von: jebehh am 07.09.2024 10:42 ---Moin zusammen, nur zur Info:
Mir ist in der fortgeschriebenen Entwurfsversion auf Seite 64 (https://shorturl.at/TAjXD) aufgefallen, dass das BMI veraltete Höchstbeträge für Klassenfahrten aus Hamburg verwendet hat.
Die verwendeten Beträge (220 Euro, 275 Euro, 350 Euro und 400 Euro) stammen von der Hamburger Richtlinie für Klassenfahrten aus 04/2016 (https://shorturl.at/VxoFN).
Diese Richtlinie wurde aber in 11/2023 fortgeschrieben und neue Höchstbeträge (260 Euro, 325 Euro, 410 Euro und 470 Euro) festgesetzt (https://shorturl.at/JNYbI).
Ein Schelm, wer böses dabei denkt...
--- End quote ---
Ich denke, würde man mal alle Vergünstigungen spitz nachrechnen, würde ein fiktives A16 Partnereinkommen nicht ausreichen.
netzguru:
Hallo
eine Übersicht über Leistungen für Kinder:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
--- Zitat ---Welche Leistungen bietet das Bildungs- und Teilhabepaket?
Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.
Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:
eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege,
mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege,
195 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr,
Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler - auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind,
Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder - unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung,
kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege,
der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule in Höhe von pauschal 15 Euro.
Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an. Bei welchen Anlaufstellen die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden können, zeigt eine Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
--- End quote ---
Seite 56
15. + Schulbedarf 260,00 € 195€ * 2 = 390 € Differenz 130 €
Lernförderung fehkt ganz in der Berechnung
Die Berechnung auf Seite 61-62 ist für die Ablage RUND
Gruß
netzguru
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