Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
lotsch:
Nicht zu vergessen, die Hinzuverdienstmöglichkeiten.
lotsch:
https://stadt.muenchen.de/infos/freiwillige_leistungen.html
Eukaryot:
Zusammengefasst geht es hier also darum, eine minimale „Zwischentariferhöhung“ vor den regulären Tarifverhandlungen zu verhindern, weil sie ihrem behaupteten Zweck, eine amtsangemessene Alimentation herbeizuführen, nach den Vorgaben des BVerfG nicht gerecht wird?
Pendler1:
" ...Er stellt also am Ende der Anhörung ab 1:46:30 zunächst einmal klar, dass nach seiner Ansicht der Besoldungsgesetzgeber dazu berechtigt sei, nicht nur die aktiven Einkünfte des Ehepartners eines Beamten, also seine sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden, sondern ebenso auch die passiven wie bspw. Kapitalerträge zu betrachten, sofern - hier erfolgt wiederum eine vage Ausführung, die m.E. im Kontext dessen zu verstehen ist, was ich gerade geschrieben habe - das Ergebnis stimme. ..."
Tut mit leid, aber das Ganze ist doch nur noch zu blöde!
Das sage ich zwar als Beamter, aber Technischer Bundesbeamter (Ingenieur), der dazu noch ca. 20 Jahre als "dienstüberlassener Beamter des Bundes" bei der privat organisierten "Deutschen Flugsicherung GmbH" gearbeitet hat.
Dieser ganze Alimentations-Mumpitz ist anscheinen am Ende seiner Entwicklung angelangt. Verstehen anscheinend nur noch Top-Juristen. Da dürfte nur noch ein Neustart weiterhelfen.
Schönen Tag noch.
PolareuD:
--- Zitat von: Eukaryot am 08.09.2024 11:09 ---Zusammengefasst geht es hier also darum, eine minimale „Zwischentariferhöhung“ vor den regulären Tarifverhandlungen zu verhindern, weil sie ihrem behaupteten Zweck, eine amtsangemessene Alimentation herbeizuführen, nach den Vorgaben des BVerfG nicht gerecht wird?
--- End quote ---
Es geht um die Einhaltung von Recht und Ordnung analog zur Rechtsprechung des BVerfG und nicht um das was die Politik sich einbildet mit fadenscheinigen Begründungen für verfassungskonform zu deklarieren. Auch dem Bundestag und dem Bundesrat ist es nicht gestattet Gesetze zu verabschieden, die offensichtlich nicht vereinbar sind mit dem Grundgesetz. Das die amtsangemessene Alimentation nicht zum Minimalpreis zu bekommen ist, sollte inzwischen auch dem Letzten klar geworden sein. Sofern das BBVAngG mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, hätte auch niemand hier ein Problem damit.
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