Autor Thema: Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG  (Read 111022 times)

clarion

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Ich verstehe jede, der sich zunächst über mehr Geld freut. Der Bundeswehrverband ist extrem kurzsichtig. Statt ständig die Finger in die Wunde zu legen, wird gekuschelt und die der Pragmatismus über die Verfassung gestellt.

Die Sache mit der Verschwiegenheit ist doch einfach nur sagen wir mal merkwürdig.  Welche Argumente mag es geben, die so geheim und auch wirkmächtig sind, dass man den Gegner nicht vorwarnen dürfte??? Kuscheln die etwa so sehr, dass es den eigenen Leuten ggü. nicht mehr vertretbar ist?

LehrerBW

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Ich verstehe jede, der sich zunächst über mehr Geld freut. Der Bundeswehrverband ist extrem kurzsichtig. Statt ständig die Finger in die Wunde zu legen, wird gekuschelt und die der Pragmatismus über die Verfassung gestellt.

Die Sache mit der Verschwiegenheit ist doch einfach nur sagen wir mal merkwürdig.  Welche Argumente mag es geben, die so geheim und auch wirkmächtig sind, dass man den Gegner nicht vorwarnen dürfte??? Kuscheln die etwa so sehr, dass es den eigenen Leuten ggü. nicht mehr vertretbar ist?

Wer bist du clarion, der es wagt, die geheime wirkungsmächtige Appeasementpolitik des Bundeswehrverbandes zu hinterfragen? 🧐

Warzenharry

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Auf jeden Fall ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder. Was die sich erlauben. Lächerlich. BTW JETZT nach Anhöhrung könnte man das ganz sehr wohl veröffentlichen.

Ich kann nur jedem Soldaten raten, raus aus dem Verband. Die paar Kameraden, die von diesem Verband profitieren, auf diverse Juckuhu-Fahrten gehen, werden das natürlich anders sehen aber nach der Nummer sollte jeder Wach werden.

Ich war selber 11 Jahre Mitgleid und hatte keine nennenswerten Vorteile.

Auch werde ich mich mit dem VBB unterhalten um auszuloten, ob da noch was kommt oder nicht.

Alles zum wiederkäuen.

despaired

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Wenn sich das Verfassungsgericht nur endlich mal mit den bereits dort vorliegenden Sachen befassen würde; wenn man sich die letzten beiden Jahresvorschauen anschaut und überlegt das wir schon in der letzten Oktoberhälfte sind, dann ist das einfach nur noch traurig. Ich weiß auch das Gericht muss viel abwägen und hatte Personalausfälle/Personalmangel, aber irgendwann muss halt mal was passieren.

Eukalyptus

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Ich weiß nicht woher der Glaube an das BVerfG, gerade auch in dieser Sache, kommt. Das BVerfG ist in letzter Konsequenz (dann, wenn es darauf ankommt) ein politisches, mindestens aber politisiertes Gericht. Siehe z.B. das gemeinsame Essen mit Bundeskanzler das jedes normale Gericht aufgrund Befangenheit disqualifiziert hätte und die politisierte Richterauswahl nicht nach dem Grundsatz der Bestenauslese, sondern nach Parteipfründen. Deshalb kommt auch dann in der Endphase der Coronazeit ein Urteil zustande, dass durch die Exekutive verhängte Ausgangssperren in Deutschland (inklusive Verbot eines Waldspaziergangs, allein) für verfassungskonform erklärt. Über die Eilanträge dagegen wurde natürlich erst geurteilt nachdem die Ausgangsverbote abliefen, vermutlich hatte man in Karlsruhe wichtigeres zu tun.

Nach dieser notwendigen Polemik drücke ich mich auch gern etwas geschmeidiger aus: Das BVerfG ist letztlich ein Gericht des politisch machbaren.

lotsch

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@ Eukalyptus,
ich benenne das BVerfG immer als staatstragend. Das ist es als Verfassungsorgan mit herausragender Funktion wohl sicher. Bei der Beamtenbesoldung hat das BVerfG m.E. die Aufgabe, einen guten öffentlichen Dienst langfristig möglichst wirtschaftlich zu sichern, auch wenn der Gesetzgeber bei seinen Wirtschaftlichkeitsgedanken einmal über das Ziel hinausschießt. Gerade in schwierigen Zeiten ist ein guter ÖD für ein Land existenziell. Das Ganze soll dann auch noch nachvollziehbar, zumutbar, flexibel, mit EU-Recht kompatibel sein und der bisherigen Dogmatik entsprechen oder zumindest entspringen. Aus diesen Gesichtspunkten heraus denke ich, dass das BVerfG nun dem Treiben der Regierungen einen Riegel vorschieben muss, denn sonst ist ein guter ÖD langfristig wirklich nicht mehr gesichert. Der ÖD ist nämlich auf dem Weg, besonders im höheren und gehobenen Dienst seinen guten Ruf zu verlieren und nicht mehr genug überdurchschnittliche Kräfte anzuziehen, und es kann mitunter sehr lange dauern bis man einen guten Ruf wieder zurück gewinnt. Es steht aber nicht nur der gute Ruf des ÖD auf dem Spiel, sondern mittlerweile auch der des BVerfG.


TheBr4in

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Das ist kein Bericht, das ist Hetze und inhaltlich annähernd null recherchiert. Wie immer eben.

lotsch

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@ Eukalyptus,
ich benenne das BVerfG immer als staatstragend. Das ist es als Verfassungsorgan mit herausragender Funktion wohl sicher. Bei der Beamtenbesoldung hat das BVerfG m.E. die Aufgabe, einen guten öffentlichen Dienst langfristig möglichst wirtschaftlich zu sichern, auch wenn der Gesetzgeber bei seinen Wirtschaftlichkeitsgedanken einmal über das Ziel hinausschießt. Gerade in schwierigen Zeiten ist ein guter ÖD für ein Land existenziell. Das Ganze soll dann auch noch nachvollziehbar, zumutbar, flexibel, mit EU-Recht kompatibel sein und der bisherigen Dogmatik entsprechen oder zumindest entspringen. Aus diesen Gesichtspunkten heraus denke ich, dass das BVerfG nun dem Treiben der Regierungen einen Riegel vorschieben muss, denn sonst ist ein guter ÖD langfristig wirklich nicht mehr gesichert. Der ÖD ist nämlich auf dem Weg, besonders im höheren und gehobenen Dienst seinen guten Ruf zu verlieren und nicht mehr genug überdurchschnittliche Kräfte anzuziehen, und es kann mitunter sehr lange dauern bis man einen guten Ruf wieder zurück gewinnt. Es steht aber nicht nur der gute Ruf des ÖD auf dem Spiel, sondern mittlerweile auch der des BVerfG.

Zur Ergänzung möchte ich noch hinzufügen, wie will man mit einem so schlechten Ruf, den der ÖD hat, oder auf den er zusteuert, noch ausreichend junges Personal gewinnen? Wo man hinschaut beim ÖD gibt es Personalprobleme en masse, und der demographische Wandel hat gerade erst begonnen. Allein bei der Bundeswehr gibt es einen riesigen Personalnotstand, wie mir ein Freund meines Sohnes berichtet hat, der dort gerade Soldat mit höherem Dienstrang ist, und das obwohl sie wirklich alle einstellen, die bei drei nicht auf dem Baum sind. Auch der Militärhistoriker Neitzel hat bei einem Gespräch mit Maischberger auf diese Personalnot bei der Bundeswehr hingewiesen und auch geäußert, dass  die Bundeswehr auf Jahre hinaus nicht verteidigungsfähig sein wird, und das obwohl Herr Kahl vom Bundesnachrichtendienst diese Woche meinte, dass Russland spätestens 2040 die Nato angreifen könnte. Wie kann das zusammenpassen? Herr Neitzel meinte, ein Volk das sich nicht schnell genug anpassen kann, geht eben unter.

lotsch

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@ Eukalyptus,
ich benenne das BVerfG immer als staatstragend. Das ist es als Verfassungsorgan mit herausragender Funktion wohl sicher. Bei der Beamtenbesoldung hat das BVerfG m.E. die Aufgabe, einen guten öffentlichen Dienst langfristig möglichst wirtschaftlich zu sichern, auch wenn der Gesetzgeber bei seinen Wirtschaftlichkeitsgedanken einmal über das Ziel hinausschießt. Gerade in schwierigen Zeiten ist ein guter ÖD für ein Land existenziell. Das Ganze soll dann auch noch nachvollziehbar, zumutbar, flexibel, mit EU-Recht kompatibel sein und der bisherigen Dogmatik entsprechen oder zumindest entspringen. Aus diesen Gesichtspunkten heraus denke ich, dass das BVerfG nun dem Treiben der Regierungen einen Riegel vorschieben muss, denn sonst ist ein guter ÖD langfristig wirklich nicht mehr gesichert. Der ÖD ist nämlich auf dem Weg, besonders im höheren und gehobenen Dienst seinen guten Ruf zu verlieren und nicht mehr genug überdurchschnittliche Kräfte anzuziehen, und es kann mitunter sehr lange dauern bis man einen guten Ruf wieder zurück gewinnt. Es steht aber nicht nur der gute Ruf des ÖD auf dem Spiel, sondern mittlerweile auch der des BVerfG.

Zur Ergänzung möchte ich noch hinzufügen, wie will man mit einem so schlechten Ruf, den der ÖD hat, oder auf den er zusteuert, noch ausreichend junges Personal gewinnen? Wo man hinschaut beim ÖD gibt es Personalprobleme en masse, und der demographische Wandel hat gerade erst begonnen. Allein bei der Bundeswehr gibt es einen riesigen Personalnotstand, wie mir ein Freund meines Sohnes berichtet hat, der dort gerade Soldat mit höherem Dienstrang ist, und das obwohl sie wirklich alle einstellen, die bei drei nicht auf dem Baum sind. Auch der Militärhistoriker Neitzel hat bei einem Gespräch mit Maischberger auf diese Personalnot bei der Bundeswehr hingewiesen und auch geäußert, dass  die Bundeswehr auf Jahre hinaus nicht verteidigungsfähig sein wird, und das obwohl Herr Kahl vom Bundesnachrichtendienst diese Woche meinte, dass Russland spätestens 2040 die Nato angreifen könnte. Wie kann das zusammenpassen? Herr Neitzel meinte, ein Volk das sich nicht schnell genug anpassen kann, geht eben unter.

UUpps, jetzt habe ich doch tatsächlich Volk geschrieben, das ist ja hier im Forum, ich sage mal so, höchst umstritten. Besser man sagt, Gemeinschaft, oder Gesellschaft, aber ich denke Herr Neitzel hat Volk gesagt, aber vielleicht darf man das als Militärhistoriker im Rahmen der Landesverteidigung so sagen. Wenn also keiner mehr aus Patriotismus Deutschland verteidigt, muss man wahrscheinlich wenigstens hohe Gehälter zahlen.

BVerfGBeliever

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Ich weiß nicht woher der Glaube an das BVerfG, gerade auch in dieser Sache, kommt. Das BVerfG ist in letzter Konsequenz (dann, wenn es darauf ankommt) ein politisches, mindestens aber politisiertes Gericht. Siehe z.B. das gemeinsame Essen mit Bundeskanzler das jedes normale Gericht aufgrund Befangenheit disqualifiziert hätte und die politisierte Richterauswahl nicht nach dem Grundsatz der Bestenauslese, sondern nach Parteipfründen.

Einspruch.

- Die Karlsruher Besoldungsentscheidungen der letzten Jahre (2012, 2015, 2017, 2020) waren mit Sicherheit nicht im Sinne der Gesetzgeber. Und auch die anstehende Entscheidung dürfte (hoffentlich) eher zu Zähneklappern denn zu Begeisterungsstürmen führen.
- Die Entscheidung zum "Klima- und Transformationsfonds" (60 Milliarden!) hat die Regierung in große Nöte gestürzt.
- Die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz (März 2021) ist bei der damaligen Regierung vermutlich nicht auf Jubel gestoßen.
- usw. usf.

SwenTanortsch

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Ich denke, mit eher verschwörungstheoretischen Sichtweisen kommt man aus mindestens zwei Gründen nicht weiter: Erstens lassen sie sich nicht hinreichend begründen; denn ließen sie sich hinreichend begründen, wären es keine Verschöwrungstheorien. Zweitens lassen sie sich hinreichend widerlegen, worin sich ebenso ihr verschwörungstheoretischer Gehalt offenbart.

Zunächst einmal ist es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht ein "politisiertes" Gericht ist, was aber nicht daran liegt, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden, sondern daran, dass es als einziges Verfassungsorgan dazu ermächtigt ist, die Verfassung rechtskräftig auszulegen. Seine Entscheidungen haben also wiederkehrend starke Auswirkungen auf die Politik. Darin liegt der "politisierte" Gehalt. Sobald ein Gesetz vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform oder verfassungswidrig betrachtet wird, hat das - je nach dem kontroversen Gehalt des Gesetzes in der Politik - eine je größere politische Auswirkung. Entsprechend "politisiert" das Entscheidungen.

Darüber hinaus ist das Bundesverfassungsgericht ein Verfassungsorgan. Es muss als solches in unserem Rechtsstaat in einem engen Austausch mit anderen Verfassungsorganen stehen, was man allein daran sieht, dass sein Präsident bei Staatsakten protokollarisch zu betrachten ist und also ganz vorne mit dabei ist. Auch das Bundesverfassungsgericht ist als Verfassungsorgan im politischen Berlin repräsentiert, hat also ebenfalls entsprechende Aufgaben. Ebenso tauschen sich Verfassungsorgane regelmäßig aus, was zu entsprechenden Gespräche führt, die wiederkehrend im Rahmen gemeinsamer Nahrungsaufnahme geschehen. Wenn man daraus ableiten wollte, dass es den weiteren anwesenden Nahrungsaufnehmern hier möglich wäre, gezielt Einfluss auf Entscheidungen von anwesenden Richtern am Bundesverfassungsgericht zu nehmen, müsste man nun begründen können, wie und warum das hier geschehen sollte. Denn wenn politische Einflussnahme auf das Bundesverfassungsgericht so einfach wäre, wäre es sicherlich ratsam, das Telefon zu benutzen, um weniger Spuren zu hinterlassen.

Und schließlich müsste man erklären, wieso - in unserem Thema hier - das Bundesverfassungsgericht seit 2012 den weiten Entscheidungsspielraum, über den auch der Besoldungsgesetzgeber verfügt, immer weiter eingeschränkt hat, sodass sich die 17 Besoldungsgesetzgeber nun gezwungen sehen, immer obskurere Maßnahmen zu ergreifen, um die Personalkosten möglichst gering zu halten, ohne dass das gelänge. Denn allein die allüberall massive Anhebung familienbezogener Besoldungskomponenten führen bereits zu deutlich höheren Personalkosten, ohne eine verfassungskonformen Besoldung zu gewährleisten, deren Messlatte sich seit 2012 zunehmend erhöht hat.

Wenn es dem Bundesverfassungsgericht also zvörderst nur um das politisch Machbare gehen würde, hätte es sich sicherlich nicht die großen Probleme eingehandelt, die es sich ab 2015 entsprechend eingehandelt hat, indem es sich mittlerweile über 60 anhängige Vorlagebeschlüsse eingehandelt hat. Es hätte dann stattdessen die letzten zu jener Zeit anhängigen Richtervorlagen genutzt, um 2015 für Ruhe im Karton zu sorgen, nämlich die R-Besoldung in Sachsen-Anhalt 2008 bis 2010 und die sächsische A-Besoldung im Jahr 2011 als verfassungskonform betrachtet und darüber hinaus nicht sein hier entwickeltes dreistufiges "Pflichtenheft" erstellt. Danach wären keine weiteren Richtervorlagen vor dem Zweiten Senat gelandet und keine weiteren mehr vorhanden gewesen - und die Politik wie das Bundesverfassungsgericht hätte es im Sinne der eher verschwörungstheoretischen Betrachtung gemeinsam erfreut. Es bliebe also die Frage, ob die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht nur in ihren Entscheidungen offensichtlich stärker gehend durch Regierende zu beeinflussen wären, sondern ebenso, ob sie dann nicht gleich auch noch etwas dümmlich wären, da sie ja offensichtlich dann nicht einmal in der Lage wären, die Konsequenzen ihrer "politisierten" Entscheidungen abzusehen, nämlich eben das deutliche Anschwillen von Richtervorlagen ab 2016.

Wie sollte nun das erklärt werden? Wieso käme es wiederkehrend zu Entscheidungen wie die Nichtigkeitserklärung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 oder zur Parteienfinanzierung - absolute Obergrenze?

Darüber hinaus hat das politische Berlin als offensichtliche Folge dessen, was hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.120.html unter der Nr. 134 ab der S. 1 ausgeführt wird, den Rattenschwanz der geplanten Maßnahmen erkannt, was das politische Berlin reichlich spät aufgeht, aber nun dort eine schöne Knobelaufgabe darstellt, so wie das die DPolG gestern an der dortigen Tabelle 1 dargelegt hat:

"Erfolgt die Einstellung nun in die A4 mit Stufe 5 bedeutet dies aktuell ein Grundgehalt von 3001,08 Euro. Konsequenterweise sind die Stufen 1 bis 4 auch in der A5 obsolet, da erst die Stufe 5 (A5 St. 5 = 3061,57 Euro) über der Besoldung A4 Stufe 5 liegt. Die Einstellung in die A6 Stufe 3 bedeutet aktuell 3029,92 Euro dies liegt unterhalb der A5 St. 5, so sollte und muss die Einstellung in die A6 mindestens Stufe 4 erfolgen. Die Einstellung in die A7 erfolgt nun ebenfalls in die Stufe 3 mit 3164,65 Euro, eine Einstellung in das Beförderungsamt A8 mit Stufe 1 kann es somit auch nicht mehr geben. Bei dieser Aufstellung ist zu erkennen, dass die Abstände in weitere Beförderungsämter immer geringer wird. Bei den Stufen der Besoldungstabelle handelt es sich gemäß § 27 BBesG um Erfahrungsstufen, die im Laufe des beruflichen Lebens gewonnene Erfahrungen in die Besoldung mit einfließen lassen. Beamte der Besoldungsstufe A 9 oder höher benötigen in der Regel 23 Jahre um in die letzte Stufe 8 der Besoldungstabelle aufzusteigen. Zukünftig benötigen Berufseinsteiger in den unteren Besoldungsgruppen nur noch 9 Jahre um die Stufe 8 der Besoldungstabelle zu erreichen."
(https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/kaum-verbesserungen-in-der-besoldungsstruktur-zu-erkennen/)

Diese Problematik haben die politischen Verantwortungsträger augenscheinlich nicht auf dem Schirm gehabt, ansonsten hätten sie nicht die in Tabelle 1 festgehaltenen Regelungen geplant. Denn die vom derzeitigen Entwurf geplanten Regelungen müssen letztlich zu Ämterneubewertungen führen, um sich sachlich rechtfertigen zu lassen - und zunächst einmal müsste nun in einer Neufassung des Entwurfs festgelegt werden, dass, wenn nun A 4/5 zum niedrigsten Besoldungsniveau führen sollte, die weiteren niedrigsten Besoldungsgruppen A 5/5, A 6/4, A 7/3 (hier wie bislang geplant) und A 8/2 sein müssten. Man könnte natürlich auch neue Grundgehaltssätze unter Beibehaltung der jeweiligen Erfahrungsstufen erstellen - nur ginge das dann kaum ohne Ämterneubewertung.

Eine interessante Knobelaufgabe, von denen es ja noch einige im derzeitgen Entwurf gibt, womit sich hier das prinzipielle Dilemma auftut: Man kann sagen, Augen zu und durch, und also das offensichtlich verfassungswidrige Gesetz beschließen, oder man kann versuchen, den Entwurf so zu verändern, dass er den verfassungskonformen Gehalt zumindest suggerieren könnte - aber dann käme eben mehr und mehr der Rattenschwanz hervor, der sich in der Realität als immer länger erweisen wird, je man versucht, Änderungen im Entwurf zu vollziehen. Das ist das generelle Problem verfassungswidriger Gesetze und zuvor der ihnen zugrunde liegenden Entwürfe. Wer im politischen Berlin bislang hier noch keine Kopfschmerzen haben wird, wird sie alsbald bekommen.
« Last Edit: 20.10.2024 10:18 von SwenTanortsch »

Bastel

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Man stelle sich vor, in der Jahresvorschau für 2025 werden die drei Bundesländer wieder komplett ausgetauscht. Bayern, Hessen und Brandenburg vielleicht? Wer hat noch nicht, wer will nochmal?

LehrerBW

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@ SwenTanortsch

Oder sie machen es wie bei uns in BW. A5 und A6 einfach streichen und das Eingangsamt bei A7 festlegen mit der Begründung, dass man nun EDV Kenntnisse braucht.
A8-A10 werden ebenfalls eine Stufe höhergesetzt.
Oben hat sich nichts getan. Es wurde und wird Stück für Stück der gehobene und höhere Dienst entwertet weil man an ihm sparen möchte.

Imperator

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@ SwenTanortsch

Oder sie machen es wie bei uns in BW. A5 und A6 einfach streichen und das Eingangsamt bei A7 festlegen mit der Begründung, dass man nun EDV Kenntnisse braucht.
A8-A10 werden ebenfalls eine Stufe höhergesetzt.
Oben hat sich nichts getan. Es wurde und wird Stück für Stück der gehobene und höhere Dienst entwertet weil man an ihm sparen möchte.

Selbst das wäre den Herren im BMI immer noch viel zu teuer ;-)