Für zurückliegende Zeiträume ab 2021 sind Nachzahlungen für alle Berechtigten vorzusehen, bei denen nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind. Der Gesetzentwurf enthält die hierzu erforderliche Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.
ZitatFür zurückliegende Zeiträume ab 2021 sind Nachzahlungen für alle Berechtigten vorzusehen, bei denen nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind. Der Gesetzentwurf enthält die hierzu erforderliche Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.Sie scheinen sich immerhin an ihr Rundschreiben erinnern zu können.
Ist er denn jetzt hinfällig nachdem er Heute durch das Kabinett ging ?
Das würde ja bedeuten das gar kein Gesetz mehr beschlossen werden kann, bis es zu Neuwahlen kommt. Sehe ich das richtig ?
Zitat von: MaHa1710 am 06.11.2024 21:10Das würde ja bedeuten das gar kein Gesetz mehr beschlossen werden kann, bis es zu Neuwahlen kommt. Sehe ich das richtig ?Mehr oder weniger.Vor der Neuwahl im März wird kein Gesetz mehr beschlossen
Laut Scholz werden bis Ende des Jahres noch Gesetze beschlossen die keinen Aufschub dulden. Sind wir mal gespannt was passiert