Deinen, Ausführungen, Rentenonkel, muss ich leider beipflichten. Dementsprechend bleibt nur zu hoffen, dass das BVerfG seinen Ankündigungen taten folgen lässt und durch ausgewählte Musterverfahren eine Beschleunigung der Rechtsprechung erfolgt.
Mit anderen Worten gesagt „wir sind verloren“
Das Bundesverfassungsgericht braucht soooo lange, das wird nix bevor die neue Regierung den neuen Tritt in die Eier der Beamten veröffentlicht.
Sollten sie das Bürgergeld kürzen, und dadurch die Amtsangemessene Alimentation sinken, dann gilt das aber nicht für die Vergangeheit. Das bedeutet unser Anspruch für die Zeit von mindestens 2021 bis Änderung Bürgergeld bleibt bestehen richtig?
Solange kein neuer Beschluss des BVerfG vorliegt kann man davon ausgehen, dass der "Murks", wie mit dem BBVAngG, weitegeht. Eventuell sogar verschärft, wie von Rentenonkel beschrieben.
Kürzungen im Bürgergeld halte ich habe für unzulässig, da die Parameter zur Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs deidziert vorgegeben sind. Es wird aber sicherlich zu einer Verschärfung kommen, z.B. bei Arbeitsverweigerung, usw. Eine Pauschalisierung bei den Mietkosten erachte ich aber als unzulässig, da es nicht im Ansatz eine ausreichende Anzahl an mietpreisgebundenen Wohnungen gibt. Dementsprechenend wird sich vermutlich nur wenig an der Höhe des Grundsicherungsniveaus ändern.
Es ist dem Grunde nach genauso, wie Du es beschreibst, PolareuD. Die Regelsätze kann man kaum herabsetzen, jedenfalls dann nicht, sofern man nicht mittelbar auch die Steuerfreibeträge entsprechend betrachten wollte, was letzteres in Anbetracht der Wirtschaftslage und auch im Hinblick auf die DNA der Union ("Leistung muss sich wieder lohnen") der Bevölkerung offensichtlich kaum zu vermitteln wäre. Da hinsichtlich der kalten Unterkunfts-und der Heizkosten sozialrechtlich das Angemessenheitsprinzip gilt, dürften auch hier kaum hohe Einsparungseffekte möglich sein; den entsprechende Kosten sind staatlicherseits solange zu übernehmen, wie sie angemessen sind. Sofern sich hier substanzielle Einsparungen doch als möglich erweisen sollten, sollte davon mittelbar ebenfalls die Höhe des Wohngelds für sog. Niedrigverdiener betroffen sein. Auch das sollte nicht geringen Teilen der Bevölkerung nicht unbedingt ganz einfach zu vermitteln sein, schätze ich.
Wo tatsächlich substanziell Kürzungen möglich sein könnten, wäre die staatliche Unterstützung von Bildung und Teilhabe, da die Politik hier eine gehöriges Maß an normativen Spielraum vorfindet - und wenn es der Union nun noch gelänge, dass die Ampe-Regierung (vormals Ampel-Regierung, nach Ausscheiden der
Liberalen um 20 % verringert) ein Bildungs- und Teilhabe-Paket schnürt, das nach Möglichkeit zum nächsten Zeitpunkt mehrere Milliarden kosten sollte, weshalb die Union diesem Paket nun umgehend zustimmen würde, um so alsbald ihr Wahlversprechen einzuhalten, mit der Regierungsübernahme hier zukünftig mehrere Milliarden einzusparen und also dieses Paket zu streichen, sollte das enstprechende Gerede das sein, was es ist: Wahlkampfgetöse mit populistischem Unterton. Wenn man sich nicht in der Lage sieht, die gesellschaftlichen Bedingungen politisch so zu gestalten, dass die sog. Niedrigverdiener nicht mehr allzu niedrig verdienten, muss man eben hervorheben, dass die sozial Schwachen staatlicherseits zu hoch alimentiert werden - und schon wird aus den sog. Niedrigverdienern der gesicherte Mittelstand, der deutlich mehr verdiente
, als er verdiente, als er sich das vorstellen kann. Und weil er sich das nicht vorstellen kann, weil die Vorstellung das wäre, was sie ist, nämlich sachlicher Stuß, zeigt sich, dass die Union in den letzten drei Jahren Opposition schon ganz viel dazugelernt hat, nämlich hinsichtlich eines erfolgreichen Wahlkampfs. Denn mit Laschet hat es dieses substanzlose Gefasel nicht gegeben, was man nun wohl in der Union als ein Grund dafür betrachtet, dass man die letzte Wahl verloren hat.