Autor Thema: Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG  (Read 110988 times)

LehrerBW

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Die CDU wird wohl kaum Gesetze unterstützen, die sie bisher abgelehnt hat. Ausserdem will sie schnellst möglich den neuen Kanzler stellen.

Also wenn die CDU Gesetze von rot/grün unterstützen wird, dann Gesetze die auch ne CDU Handschrift tragen dürften.Ich kann mir wenn dann auch nur wirklich wichtige Dinge vorstellen wie Ukraine oder das Gesetz gegen die kalte Progression oder Asylgesetze. Denn nur da könnte die CDU auch mitgehen. Schon der Haushalt dürfte nicht mehr beschlossen werden.
Das aktuelle BBVAngG dürfte definitiv Geschichte sein. Das findet auch rein organisatorisch keinen Raum und schon gar keine parlamentarische Mehrheit mehr.

Lichtstifter

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Zitat
Das aktuelle BBVAngG dürfte definitiv Geschichte sein. Das findet auch rein organisatorisch keinen Raum und schon gar keine parlamentarische Mehrheit mehr.

Lasst uns den Seehofer-Entwurf wieder aus der Versenkung holen.  ;D


Spannend wird zu sehen sein, ob die CDU mit den Vorhaben mitgeht oder, ob sie die "FDP in Groß" macht und alles abschmettert. Immerhin muss sie ja auch schauen, wer demnächst (Januar, Februar...September?) als Partner für eine Koalition noch in Frage kommt. FDP taugt ja nicht mal mehr als Juniorpartner und bleibt an der 5%-Hürde hängen. Zu Blau gibt´s die Brandmauer, die nicht einreißen darf, um sich nicht komplett unglaubwürdig zu machen. Sie wird also ein Team mit Rot-Grün bilden müssen, um nicht wie in Thüringen und Sachsen geschehen, das Bundesgebiet unregierbar zu machen.

Sorry für den Abdrifter.

Mit 3 Kindern ohne Partner bin mal gespannt, welche Möglichkeiten ein mögliches Gesetz - sofern es denn doch kommen könnte - zur Ergänzung der Besoldung bringen möge.

Rentenonkel

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Wenn man das Ganze nunmehr aus der Sicht der Bundesbeamten ohne parteipolitische Brille sieht, und die Aussagen der Politiker richtig einordnet, dann ergibt sich für mich folgendes Bild:

1. Der bisherige Regierungsvorschlag zur Anpassung der Bundesbesoldung wird es mangels einer Mehrheit im Bundestag nicht mehr zu Abstimmung schaffen und ist somit obsolet.

2. Sollte die CSU, und dafür spricht ja durchaus einiges, das Ressort übernehmen, gibt es eine große Wahrscheinlichkeit, dass der bisherige Regierungsvorschlag dahingehend angepasst wird, dass das bisherige Ein-Verdiener-Modell durch das Bayern-Modell des Hinzuverdiener-Modells ersetzt wird, bei dem bis zum Beweis des Gegenteils der Dienstherr davon ausgehen darf, dass der Ehegatte ein Einkommen von 20.000 EUR erwirtschaftet.

3. Laut den jüngsten Äußerungen von CDU Generalsekretär Linnemann will die Union das Bürgergeld abschaffen oder zumindest deutlich verändern und so rund 10 MRD EUR einsparen. Eine solche Einsparung ist nur durch Kürzung zu erreichen. Ein geringeres soziales Existenzminimum würde zwangsläufig zu einer geringeren Mindestalimentation führen, so dass das Delta zwischen der bisherigen Alimentation und dem 115 % Ziel des sozialen Existenzminimums entsprechend sinkt. Davon ausgehend würde sich die Notwendigkeit für eine spürbare Erhöhungen der Besoldung analog entsprechend verringern.

4. Ein Wechsel in der Verantwortlichkeit des Bundes hat somit unmittelbare Auswirkungen auf die zukünftige Alimentation der Bundesbeamten. Wer sich als Beamter von einem Wechsel der Bundesregierung erhofft, dem Ziel einer amtsangemessenen Besoldung deutlich näher zu kommen als mit der bisherigen, wird nach der Wahl voraussichtlich bitter enttäuscht werden.

5. Bis Klarheit herrscht, ob dieses Modell dann vor dem BVerfG Bestand haben wird, wird bei der Geschwindigkeit der Rechtsprechung erneut dauern.

6. Sollte der Bund als Vorreiter dieses Hinzuverdiener-Modell durchdrücken, dürfte diese Idee dann wiederum auch auf die vor allem unionsgeführten Länder abfärben und dann wiederum wären sogar Kürzungen der aktuellen Bezüge oder zumindest ein Einfrieren derselbigen für diverse Landesbeamte nicht mehr undenkbar.

Darauf sollten sich, so denke ich, alle einstellen.

PolareuD

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Deinen, Ausführungen, Rentenonkel, muss ich leider beipflichten. Dementsprechend bleibt nur zu hoffen, dass das BVerfG seinen Ankündigungen taten folgen lässt und durch ausgewählte Musterverfahren eine Beschleunigung der Rechtsprechung erfolgt.

competer

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Irre ich mich oder haben die das Gesetz vorgestern klammheimlich verabschiedet?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/11/beamtenalimentation.html

Rentenonkel

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@competer:

Es wurde lediglich der Regierungsentwurf endgültig verabschiedet, der jetzt noch dem Bundestag vorgelegt werden muss, um als Gesetz in mehreren Lesungen verabschiedet zu werden.

Eine Zustimmung für diesen Entwurf ist jedoch, wie ich bereits oben ausgeführt habe, mangels Mehrheit der jetzt nur noch rot-grünen Bundesregierung im Bundestag an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

MDWiesbaden

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Deinen, Ausführungen, Rentenonkel, muss ich leider beipflichten. Dementsprechend bleibt nur zu hoffen, dass das BVerfG seinen Ankündigungen taten folgen lässt und durch ausgewählte Musterverfahren eine Beschleunigung der Rechtsprechung erfolgt.

Mit anderen Worten gesagt „wir sind verloren“
Das Bundesverfassungsgericht braucht soooo lange, das wird nix bevor die neue Regierung den neuen Tritt in die Eier der Beamten veröffentlicht.

Sollten sie das Bürgergeld kürzen, und dadurch die Amtsangemessene Alimentation sinken, dann gilt das aber nicht für die Vergangeheit. Das bedeutet unser Anspruch für die Zeit von mindestens 2021 bis Änderung Bürgergeld bleibt bestehen richtig?

PolareuD

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Deinen, Ausführungen, Rentenonkel, muss ich leider beipflichten. Dementsprechend bleibt nur zu hoffen, dass das BVerfG seinen Ankündigungen taten folgen lässt und durch ausgewählte Musterverfahren eine Beschleunigung der Rechtsprechung erfolgt.

Mit anderen Worten gesagt „wir sind verloren“
Das Bundesverfassungsgericht braucht soooo lange, das wird nix bevor die neue Regierung den neuen Tritt in die Eier der Beamten veröffentlicht.

Sollten sie das Bürgergeld kürzen, und dadurch die Amtsangemessene Alimentation sinken, dann gilt das aber nicht für die Vergangeheit. Das bedeutet unser Anspruch für die Zeit von mindestens 2021 bis Änderung Bürgergeld bleibt bestehen richtig?

Solange kein neuer Beschluss des BVerfG vorliegt kann man davon ausgehen, dass der "Murks", wie mit dem BBVAngG, weitegeht. Eventuell sogar verschärft, wie von Rentenonkel beschrieben.

Kürzungen im Bürgergeld halte ich habe für unzulässig, da die Parameter zur Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs deidziert vorgegeben sind. Es wird aber sicherlich zu einer Verschärfung kommen, z.B. bei Arbeitsverweigerung, usw. Eine Pauschalisierung bei den Mietkosten erachte ich aber als unzulässig, da es nicht im Ansatz eine ausreichende Anzahl an mietpreisgebundenen Wohnungen gibt. Dementsprechenend wird sich vermutlich nur wenig an der Höhe des Grundsicherungsniveaus ändern.

Hans1W

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Wichtig ist aktiv jedes Jahr Widerspruch einzulegen. Denn selbst wenn irgendwo eine Kürzung möglich ist, zur aktuellen Zeit gilt der aktuelle Satz.

SwenTanortsch

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Deinen, Ausführungen, Rentenonkel, muss ich leider beipflichten. Dementsprechend bleibt nur zu hoffen, dass das BVerfG seinen Ankündigungen taten folgen lässt und durch ausgewählte Musterverfahren eine Beschleunigung der Rechtsprechung erfolgt.

Mit anderen Worten gesagt „wir sind verloren“
Das Bundesverfassungsgericht braucht soooo lange, das wird nix bevor die neue Regierung den neuen Tritt in die Eier der Beamten veröffentlicht.

Sollten sie das Bürgergeld kürzen, und dadurch die Amtsangemessene Alimentation sinken, dann gilt das aber nicht für die Vergangeheit. Das bedeutet unser Anspruch für die Zeit von mindestens 2021 bis Änderung Bürgergeld bleibt bestehen richtig?

Solange kein neuer Beschluss des BVerfG vorliegt kann man davon ausgehen, dass der "Murks", wie mit dem BBVAngG, weitegeht. Eventuell sogar verschärft, wie von Rentenonkel beschrieben.

Kürzungen im Bürgergeld halte ich habe für unzulässig, da die Parameter zur Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs deidziert vorgegeben sind. Es wird aber sicherlich zu einer Verschärfung kommen, z.B. bei Arbeitsverweigerung, usw. Eine Pauschalisierung bei den Mietkosten erachte ich aber als unzulässig, da es nicht im Ansatz eine ausreichende Anzahl an mietpreisgebundenen Wohnungen gibt. Dementsprechenend wird sich vermutlich nur wenig an der Höhe des Grundsicherungsniveaus ändern.

Es ist dem Grunde nach genauso, wie Du es beschreibst, PolareuD. Die Regelsätze kann man kaum herabsetzen, jedenfalls dann nicht, sofern man nicht mittelbar auch die Steuerfreibeträge entsprechend betrachten wollte, was letzteres in Anbetracht der Wirtschaftslage und auch im Hinblick auf die DNA der Union ("Leistung muss sich wieder lohnen") der Bevölkerung offensichtlich kaum zu vermitteln wäre. Da hinsichtlich der kalten Unterkunfts-und der Heizkosten sozialrechtlich das Angemessenheitsprinzip gilt, dürften auch hier kaum hohe Einsparungseffekte möglich sein; den entsprechende Kosten sind staatlicherseits solange zu übernehmen, wie sie angemessen sind. Sofern sich hier substanzielle Einsparungen doch als möglich erweisen sollten, sollte davon mittelbar ebenfalls die Höhe des Wohngelds für sog. Niedrigverdiener betroffen sein. Auch das sollte nicht geringen Teilen der Bevölkerung nicht unbedingt ganz einfach zu vermitteln sein, schätze ich.

Wo tatsächlich substanziell Kürzungen möglich sein könnten, wäre die staatliche Unterstützung von Bildung und Teilhabe, da die Politik hier eine gehöriges Maß an normativen Spielraum vorfindet - und wenn es der Union nun noch gelänge, dass die Ampe-Regierung (vormals Ampel-Regierung, nach Ausscheiden der Liberalen um 20 % verringert) ein Bildungs- und Teilhabe-Paket schnürt, das nach Möglichkeit zum nächsten Zeitpunkt mehrere Milliarden kosten sollte, weshalb die Union diesem Paket nun umgehend zustimmen würde, um so alsbald ihr Wahlversprechen einzuhalten, mit der Regierungsübernahme hier zukünftig mehrere Milliarden einzusparen und also dieses Paket zu streichen, sollte das enstprechende Gerede das sein, was es ist: Wahlkampfgetöse mit populistischem Unterton. Wenn man sich nicht in der Lage sieht, die gesellschaftlichen Bedingungen politisch so zu gestalten, dass die sog. Niedrigverdiener nicht mehr allzu niedrig verdienten, muss man eben hervorheben, dass die sozial Schwachen staatlicherseits zu hoch alimentiert werden - und schon wird aus den sog. Niedrigverdienern der gesicherte Mittelstand, der deutlich mehr verdiente, als er verdiente, als er sich das vorstellen kann. Und weil er sich das nicht vorstellen kann, weil die Vorstellung das wäre, was sie ist, nämlich sachlicher Stuß, zeigt sich, dass die Union in den letzten drei Jahren Opposition schon ganz viel dazugelernt hat, nämlich hinsichtlich eines erfolgreichen Wahlkampfs. Denn mit Laschet hat es dieses substanzlose Gefasel nicht gegeben, was man nun wohl in der Union als ein Grund dafür betrachtet, dass man die letzte Wahl verloren hat.


Gruenhorn

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Genau... Er sucht Mehrheiten im Bundestag, nachdem die eigene Mehrheit abhanden gekommen ist. Welche Partei wäre so dämlich, angesichts der verfügbaren Stellungnahmen zum Entwurf, sich freiwillig und ohne Not einen offensichtlichen Verfassungsbruch ans Bein zu binden?

Knecht

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Er ist und bleibt der Märchenonkel. Leider ein echt bescheidener.

lotsch

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Deinen, Ausführungen, Rentenonkel, muss ich leider beipflichten. Dementsprechend bleibt nur zu hoffen, dass das BVerfG seinen Ankündigungen taten folgen lässt und durch ausgewählte Musterverfahren eine Beschleunigung der Rechtsprechung erfolgt.

Mit anderen Worten gesagt „wir sind verloren“
Das Bundesverfassungsgericht braucht soooo lange, das wird nix bevor die neue Regierung den neuen Tritt in die Eier der Beamten veröffentlicht.

Sollten sie das Bürgergeld kürzen, und dadurch die Amtsangemessene Alimentation sinken, dann gilt das aber nicht für die Vergangeheit. Das bedeutet unser Anspruch für die Zeit von mindestens 2021 bis Änderung Bürgergeld bleibt bestehen richtig?

Solange kein neuer Beschluss des BVerfG vorliegt kann man davon ausgehen, dass der "Murks", wie mit dem BBVAngG, weitegeht. Eventuell sogar verschärft, wie von Rentenonkel beschrieben.

Kürzungen im Bürgergeld halte ich habe für unzulässig, da die Parameter zur Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs deidziert vorgegeben sind. Es wird aber sicherlich zu einer Verschärfung kommen, z.B. bei Arbeitsverweigerung, usw. Eine Pauschalisierung bei den Mietkosten erachte ich aber als unzulässig, da es nicht im Ansatz eine ausreichende Anzahl an mietpreisgebundenen Wohnungen gibt. Dementsprechenend wird sich vermutlich nur wenig an der Höhe des Grundsicherungsniveaus ändern.

Es ist dem Grunde nach genauso, wie Du es beschreibst, PolareuD. Die Regelsätze kann man kaum herabsetzen, jedenfalls dann nicht, sofern man nicht mittelbar auch die Steuerfreibeträge entsprechend betrachten wollte, was letzteres in Anbetracht der Wirtschaftslage und auch im Hinblick auf die DNA der Union ("Leistung muss sich wieder lohnen") der Bevölkerung offensichtlich kaum zu vermitteln wäre. Da hinsichtlich der kalten Unterkunfts-und der Heizkosten sozialrechtlich das Angemessenheitsprinzip gilt, dürften auch hier kaum hohe Einsparungseffekte möglich sein; den entsprechende Kosten sind staatlicherseits solange zu übernehmen, wie sie angemessen sind. Sofern sich hier substanzielle Einsparungen doch als möglich erweisen sollten, sollte davon mittelbar ebenfalls die Höhe des Wohngelds für sog. Niedrigverdiener betroffen sein. Auch das sollte nicht geringen Teilen der Bevölkerung nicht unbedingt ganz einfach zu vermitteln sein, schätze ich.

Wo tatsächlich substanziell Kürzungen möglich sein könnten, wäre die staatliche Unterstützung von Bildung und Teilhabe, da die Politik hier eine gehöriges Maß an normativen Spielraum vorfindet - und wenn es der Union nun noch gelänge, dass die Ampe-Regierung (vormals Ampel-Regierung, nach Ausscheiden der Liberalen um 20 % verringert) ein Bildungs- und Teilhabe-Paket schnürt, das nach Möglichkeit zum nächsten Zeitpunkt mehrere Milliarden kosten sollte, weshalb die Union diesem Paket nun umgehend zustimmen würde, um so alsbald ihr Wahlversprechen einzuhalten, mit der Regierungsübernahme hier zukünftig mehrere Milliarden einzusparen und also dieses Paket zu streichen, sollte das enstprechende Gerede das sein, was es ist: Wahlkampfgetöse mit populistischem Unterton. Wenn man sich nicht in der Lage sieht, die gesellschaftlichen Bedingungen politisch so zu gestalten, dass die sog. Niedrigverdiener nicht mehr allzu niedrig verdienten, muss man eben hervorheben, dass die sozial Schwachen staatlicherseits zu hoch alimentiert werden - und schon wird aus den sog. Niedrigverdienern der gesicherte Mittelstand, der deutlich mehr verdiente, als er verdiente, als er sich das vorstellen kann. Und weil er sich das nicht vorstellen kann, weil die Vorstellung das wäre, was sie ist, nämlich sachlicher Stuß, zeigt sich, dass die Union in den letzten drei Jahren Opposition schon ganz viel dazugelernt hat, nämlich hinsichtlich eines erfolgreichen Wahlkampfs. Denn mit Laschet hat es dieses substanzlose Gefasel nicht gegeben, was man nun wohl in der Union als ein Grund dafür betrachtet, dass man die letzte Wahl verloren hat.

Unsere Parteien werden wohl auch von der US-Wahl gelernt haben. Faktenchecker haben festgestellt, dass über 40 % der Aussagen von Harris falsch waren (man kann auch sagen gelogen) und über 70 % der Aussagen von Trump gelogen waren. Man lernt also, wer den Wähler am meisten anlügt, gewinnt die Wahl.

Dunkelbunter

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Genau... Er sucht Mehrheiten im Bundestag, nachdem die eigene Mehrheit abhanden gekommen ist. Welche Partei wäre so dämlich, angesichts der verfügbaren Stellungnahmen zum Entwurf, sich freiwillig und ohne Not einen offensichtlichen Verfassungsbruch ans Bein zu binden?


Wäre doch Vorteilhaft für die CDU da zuzustimmen.
Das Thema erstmal beendet.
Man kann dann nach einem Urteil durch das Bundesverfassungsgericht sagen: Wir haben lediglich dem Entwurf der SPD/Grüne zugestimmt, da wir davon ausgegangen sind, dass das BMI (unter SPD) solche Entwürfe auf Verfassungskonformität prüft. Unser Besinnen war es nur, dass in Zukunft unsere Beamten, welche der Stützfeiler unserer Demokratie sind, ausreichend und verfassungsgemäß besoldet werden.