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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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Hugo:
Danke für den Rechner. Aber sollte der Abschmelzbetrag ab drei Kindern nicht wegfallen? Auch die Polizeizulage fehlt. Kann man aber bei sonstigen Zulagen auch manuell eintragen.

Soldat1980:

--- Zitat von: Admin am 16.01.2025 02:40 ---Wir haben nun eine Prognose-Tabelle mit dem geplanten Alimentativen Ergänzungszuschlag unter Berücksichtigung der Abschmelzungsbeträge erstellt:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024gv

Bitte um kritische Prüfung!

--- End quote ---

Vielen Dank für den Rechner. Der Abschmelzbetrag wird nach meiem Verständnis nur bei Kind 1 und 2 angewendet. Ab Kind 3 nicht mehr. Siehe Beispielrechnungen im Entwurf. Daher dürfte der Rechner noch fehlerhaft sein.

Julianx1:
Hallo,

ich denke auch das bei den Abschmelzbeträgen noch ein Fehler drin ist. Wobei ich es so gelesen habe, dass er garnicht mehr zur Geltung kommt wenn der Zuschlag bei Kind 1 und 2 = 0 ist. Zudem sind die Zulagen unvollständig. Oberste Bundesbehörde und VWL fehlt.

Admin:
Geändert im Beispiel-Rechner:
* Zulagen 2024 sind nun enthalten
* Keine Abschmelzung mehr ab dem 3. Kind

Wasserkopp:
Also für mich stimmt es noch nicht

3 Kinder, Mietstufe 2;

Da wird der AEZ mit 65 EUR beziffert. Es wird also noch abgeschmolzen.

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