Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
Hugo:
Danke für den Rechner. Aber sollte der Abschmelzbetrag ab drei Kindern nicht wegfallen? Auch die Polizeizulage fehlt. Kann man aber bei sonstigen Zulagen auch manuell eintragen.
Soldat1980:
--- Zitat von: Admin am 16.01.2025 02:40 ---Wir haben nun eine Prognose-Tabelle mit dem geplanten Alimentativen Ergänzungszuschlag unter Berücksichtigung der Abschmelzungsbeträge erstellt:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024gv
Bitte um kritische Prüfung!
--- End quote ---
Vielen Dank für den Rechner. Der Abschmelzbetrag wird nach meiem Verständnis nur bei Kind 1 und 2 angewendet. Ab Kind 3 nicht mehr. Siehe Beispielrechnungen im Entwurf. Daher dürfte der Rechner noch fehlerhaft sein.
Julianx1:
Hallo,
ich denke auch das bei den Abschmelzbeträgen noch ein Fehler drin ist. Wobei ich es so gelesen habe, dass er garnicht mehr zur Geltung kommt wenn der Zuschlag bei Kind 1 und 2 = 0 ist. Zudem sind die Zulagen unvollständig. Oberste Bundesbehörde und VWL fehlt.
Admin:
Geändert im Beispiel-Rechner:
* Zulagen 2024 sind nun enthalten
* Keine Abschmelzung mehr ab dem 3. Kind
Wasserkopp:
Also für mich stimmt es noch nicht
3 Kinder, Mietstufe 2;
Da wird der AEZ mit 65 EUR beziffert. Es wird also noch abgeschmolzen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version