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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
Thomas E:
Ich bin verheirateter W2-Beamter mit drei Kindern in Berlin (Mietstufe IV). Während ich nach dem alten Entwurf noch auf knapp 270 Euro monatlichen Bruttozugewinn kam, sind es jetzt gerade mal 2 Euro. Ich frage mich gerade, ob ich mich grob verrechnet habe. Hat irgendwer aus dem höheren Dienst in Berlin (A 15 o.ä.) auch schon gerechnet was für ihn rausspringt?
Imperator:
--- Zitat von: xyz123 am 23.08.2024 09:23 ---Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass die vielen Fehler absichtlich eingebaut wurden und es nach der Verbändeanhörung dann doch noch zu einer deutlichen Erhöhung kommt?
--- End quote ---
Für unwahrscheinlich. Mein Gedanke dazu ist, dass die Bundesregierung möglichst viel Sparen will und die Meinung der Verbände sie sowieso kaum interessiert.
Außerdem wissen unsere lieben Besoldungsgesetzgeber sehr wahrscheinlich, dass der Entwurf nicht einmal in die Nähe einer amtsangemessenen Alimentation kommt. Vermutlich versuchen sie das Problem zumindest jetzt für sich ganz schnell aus der Welt zu schaffen. Im Wissen, dass die nächste Regierung sich sowieso damit wieder befassen muss.
Chapman2023:
--- Zitat von: Thomas E am 23.08.2024 09:41 ---Ich bin verheirateter W2-Beamter mit drei Kindern in Berlin (Mietstufe IV). Während ich nach dem alten Entwurf noch auf knapp 270 Euro monatlichen Bruttozugewinn kam, sind es jetzt gerade mal 2 Euro. Ich frage mich gerade, ob ich mich grob verrechnet habe. Hat irgendwer aus dem höheren Dienst in Berlin (A 15 o.ä.) auch schon gerechnet was für ihn rausspringt?
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Ich denke, dass da mehr rausspringt - gem. dem Rechenbeispiel im Entwurf (S. 90) sollten es bei Dir 332 Euro sein; Du bist ergo einer der (sehr) wenigen Glücklichen, für die sich der neue Entwurf aufgrund der Kinderanzahl mehr lohnt als der alte aus dem Jahr 2023:
"Beispiel 1:
Beamter, B 10, drei Kinder, Mietenstufe IV
AEZ laut Anlage VII Tabelle 1 für das erste Kind 12 € zzgl. für das zweite Kind 12 € = 24 €
Abschmelzbetrag B 10 laut Anlage VII Tabelle 2 = 964 €
Im konkreten Fall erfolgt nur eine Abschmelzung in Höhe von 24 €. Der laut Anlage VII
Tabelle 1 auf das dritte Kind entfallende Teil des AEZ (332 €) wird in voller Höhe gewährt"
lotsch:
...... ob diese zum von verfassungswegen garantierten Existenzminimum zählen oder über dieses hinausgehen und ob zur Befriedigung der anerkannten Bedürfnisse Geldleistungen gewährt oder bedarfsdeckende Sach- beziehungsweise Dienstleistungen erbracht werden (BVerfGE 155, 1 <26 Rn. 50>).
Vielleicht kommt der Dienstherr irgendwann auf den Einfall, seinen alimentierten Beamten bedarfsdeckende Sach- beziehungsweise Dienstleistungen zu gewähren, oder wegen Einsatz von KI wird die Besoldungsgruppe pauschal um eine Stufe abgesenkt, weil nun die Beamten nicht mehr so intelligent sein müssen. (Hoffentlich liest der Dienstherr nicht mit)
Es gibt Möglichkeiten über Möglichkeiten wie der Dienstherr seinen weiten Gestaltungsrahmen nutzen kann, und dem BVerfG wird die Arbeit bezüglich Beamtenbesoldung wohl nie ausgehen.
PolareuD:
--- Zitat von: xyz123 am 23.08.2024 09:23 ---Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass die vielen Fehler absichtlich eingebaut wurden und es nach der Verbändeanhörung dann doch noch zu einer deutlichen Erhöhung kommt?
--- End quote ---
Halte ich ebenfalls für absolut unwahrscheinlich. Der Dienstherr handelt aus rein fiskalpolitischen Gründen mit dem Zweck die Kosten so gering wie möglich zu halten, um weiterhin die jeweiligen politischen Ideologien finanzieren zu können. Der daraus resultierende Verfassungsbruch wird billigend in Kauf genommen mit dem Verweis darauf, dass man selbst gar nicht die Beklagte in den beiden Verfahren von 2020 war.
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