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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
Thomas E:
--- Zitat von: Chapman2023 am 23.08.2024 10:23 ---Ich denke, dass da mehr rausspringt - gem. dem Rechenbeispiel im Entwurf (S. 90) sollten es bei Dir 332 Euro sein; Du bist ergo einer der (sehr) wenigen Glücklichen, für die sich der neue Entwurf aufgrund der Kinderanzahl mehr lohnt als der alte aus dem Jahr 2023:
"Beispiel 1:
Beamter, B 10, drei Kinder, Mietenstufe IV
AEZ laut Anlage VII Tabelle 1 für das erste Kind 12 € zzgl. für das zweite Kind 12 € = 24 €
Abschmelzbetrag B 10 laut Anlage VII Tabelle 2 = 964 €
Im konkreten Fall erfolgt nur eine Abschmelzung in Höhe von 24 €. Der laut Anlage VII
Tabelle 1 auf das dritte Kind entfallende Teil des AEZ (332 €) wird in voller Höhe gewährt"
--- End quote ---
Ganz herzlichen Dank. Auf den Umstand der Nichtanwendung des Abschmelzungsbetrages ab dem 3. Kind aufwärts war ich bis jetzt nicht gestoßen. Dann bin ich erst mal beruhigt, auch wenn es mich nicht wirklich glücklich macht, einer der wenigen Glücklichen zu sein. Ich hoffe, dass die Verbände auch für alle anderen noch positive Wirkung erzielen können.
Roja:
Weiß jemand, welche Abschmelzbeträge beim AEZ für Anwärter zur Anwendung kommen?
Tom1234:
Hallo Swen, wäre es ratsam einen eigenes Forum bezüglich der Bedarfe ab dem dritten Kind zu eröffnen? Laut Urteil BVerfG hat der Dienstherr die Bedarfe ab dem dritten Kind vollumfänglich zu gewähren. Dementsprechend erfolgt auch keine Abschmelzung. Nun möchte der Bund in Mietenstufe 1 ca. 721 Euro und in Mietenstufe 7 ca. 873 Euro gewähren (ich unterstelle 2025).Einige Länder gewähren pauschal (ohne Mietenstufe) mehr als 900 Euro ab dem dritten Kind. Gibt es da keine gültigen Sätze, die heranzuziehen sind?
LG
Tom1234:
--- Zitat von: Roja am 23.08.2024 23:08 ---Weiß jemand, welche Abschmelzbeträge beim AEZ für Anwärter zur Anwendung kommen?
--- End quote ---
Nach der Logig des Gesetzes wohl eher Null.
Imperator:
--- Zitat von: Roja am 23.08.2024 23:08 ---Weiß jemand, welche Abschmelzbeträge beim AEZ für Anwärter zur Anwendung kommen?
--- End quote ---
Nun ja, die Familienzuschläge werden bereits als Anwärter in voller Höhe gewährt. Danach denke ich, dass auch der AEZ und der Abschmelzbetrag in voller Höhe gewährt bzw. vorgenommen wird.
Beim Anwärter für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist das Einstiegsamt die A9. Deshalb denke ich, würde der Abschmelzbetrag der A9 abgezogen werden.
Ist aber auch nur eine Überlegung.
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