P.S. Hier die erwähnte Nennung (von zwei verschiedenen Personen!) der 10 Mrd. Mehrkosten für eine verfassungsgemäße Besoldung:
- https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung
- https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg349800.html#msg349800
Interessant ist übrigens, dass beider Abgeordneten Darlegung in nicht wenigen Textpassagen und dabei bis ins Detail sprachlich identisch formuliert sind. Von daher sollte die von beiden Abgeordneten ungenannte Quelle, aus der sie offensichtlich indirekt zitieren, mit einiger Wahrscheinlichkeit ein schriftliches Dokument sein, in dem der oder die Schreiber/in seine/ihre eigene Interessenslage darlegt, die da lautet:
"Am liebsten wäre mir, wenn wir sämtliche Besoldungsgruppen einfach hoch setzen würden. Aber ich sehe, dass das nicht finanzierbar ist. Ich hätte das Gesetz auch gerne bereits 2022 beschlossen. Doch leider ist gerade dieses Vorhaben sehr kompliziert und wird von anderen Sachverhalten beeinflusst (Tarifabschluss, Grundsicherung, Wohngeld...). Der Teufel liegt also wie so oft im Detail."
Da der Abgeordnete sich sicherlich nicht in der Position befindet, sich vom BFM etwas zusichern zu lassen, er allerdings anders als später die Abgeordnete im direkten Anschluss an die gerade zitierte Passage ausführt:
"
Ich habe mir vom BMI zusichern lassen, dass ich bis Sommer dieses Jahres einen Kabinettsbeschluss bekomme. Ich hoffe, die FDP spielt mit. Immerhin hat der Haushaltsausschuss bereits 1,45 Mrd. Euro dafür in den Haushalt gestellt.",
sollte die/der Schreiber/in des Originaldokuments, sofern es ein entsprechendes schriftliches Dokument gibt, sich in einer entsprechenden Position befinden, sich entsprechende Zusicherungen machen lassen zu können. Diese Zusicherung ist darüber hinaus vonseiten des BMI eingehalten worden: Es hat nun im Sommer einen Entwurf geliefert, wobei seit jeher kein BMI einen Kabinettsbeschluss zusichern konnte und kann. Denn einen solchen Beschluss kann nur das Kabinett selbst herstellen und kein einzelnes Ministerium. Insofern sollte, sofern hier tatsächlich ein entsprechendes Schreiben die Grundlage der jeweiligen Antwort der beiden SPD-Abgeordneten sein sollte, die Schreberin/der Schreiber jenes Originaldokuments sowohl in der Position sein, sich vom BMI zusichern zu lassen, einen entsprechenden und nun tatsächlich vorliegenden Entwurf zu erhalten, als auch, dass er oder sie davon ausgehen sollte, dass sie oder er daraufhin vom Kabinett einen darauf fußenden Beschluss erhalten würde, wobei das von seiner/ihrer Seite mit der Hoffnung verbunden wird, dass die FDP und damit das Finanzministerium mitspiele.
So verstanden sollten, sofern ein entsprechendes Originaldokument existiert, das also bereits im April vorgelegen haben müsste, die Autorin oder der Autor wohl aus der SPD stammen und über eine entsprechende Machtposition verfügen, die mit entsprechenden Hoffnungen verbunden wäre.
Mir fallen hier nur zwei Personen ein, auf die die dargelegten Personenkategorien zutreffen, von der die eine eine Frau, die andere ein Mann ist. Die Summe der zehn Mrd. € sollte so verstanden aus einem entsprechenden Dokument stammen. Zugleich sollten die leichten sprachlichen Veränderungen, die beide Abgeordneten offensichtlich am Originaldokument vorgenommen haben und mit denen sie - so vermute ich - den Aussagen aus jenem Dokument eine je eigene Note geben wollten, um zugleich auch zu verschleiern, dass sie hier über weite Strecken offensichtlich nur indirekt zitieren, ihre jeweilige Stellung zum BMI schattieren:
01.08.2024:
"Ergänzend möchte ich Ihnen dennoch gerne erläutern, warum es zu Verzögerungen kam: Am einfachsten wäre es gewesen, die gesamte Besoldungsstruktur anzuheben, um das Abstandsgebot des Gerichts zu achten. Das würde den Bund jährlich aber rund 10 Milliarden Euro kosten, was in der Haushaltslage leider nicht zu finanzieren wäre. Deshalb stand das Bundesinnenministerium (BMI) vor der Herausforderung, eine Lösung zu finden, die sowohl verfassungsgemäß ist als auch die unterschiedlichen Wohnkosten in Deutschland berücksichtigt. Zudem hatte sich der Innenausschuss des Bundestags bereits im Jahr 2019 dafür ausgesprochen, den Familienzuschlag der Lebenswirklichkeit anzupassen. Das Bundesfinanzministerium trat innerhalb der Bundesregierung dafür ein, dass das Gesetz möglichst nichts kostet. So kam der erste Referentenentwurf aus dem Jahr 2023 zustande."
Vor dem 09.04.2024:
"Am einfachsten wäre es, die gesamte Besoldungsstruktur anzuheben, um das Abstandsgebot des Gerichts zu achten. Das würde den Bund jährlich rund 10 Milliarden Euro kosten, ist also nicht finanzierbar. Deshalb stand BMI vor der Herausforderung, eine Lösung zu basteln, die sowohl verfassungsgemäß ist, als auch die unterschiedlichen Wohnkosten in Deutschland berücksichtigt. Zudem hatte sich der Innenausschuss bereits im Jahr 2019 dafür ausgesprochen, den Familienzuschlag der Lebenswirklichkeit anzupassen. Das Bundesfinanzministerium trat innerhalb der Bundesregierung da-für ein, dass das Gesetz möglichst nichts kostet. So kam der o.g. Referentenentwurf zustanden."
Ergo sollte man davon ausgehen - denke ich -, dass es sich bei dem augenscheinlichen Originaldokument, aus dem sich die beiden Abgeordneten offensichtlich bedienen, um eine interne schriftliche Information an die SPD-Fraktion aus dem Frühjahr handelt, mit der diese auf den Stand der Entwicklungen gebracht wird und die also an alle SPD-Abgeordnete verteilt worden ist, was in allen Fraktionen zum Tagesgeschäft dazu gehört.
Wenn wir auch nicht wissen, auf welcher (Berechnungs-)Basis der Betrag der zehn Mrd. € beruht und wer entsprechende Berechnungen angestellt haben sollte (sofern er oder sie nicht einfach hat ins Blaue schätzen lassen oder selbst aus ihrem/seinem Kenntnisstand geschätzt hat), bekommen sie durch das offensichtliche Originaldokument einen augenscheinlich zumindest halboffiziellen Charakter, denke ich. Denn ein starkes Indiz für die von mir gerade angestellte Interpretation ist insbesondere die von beiden Abgeordneten hervorgehobene bayerische Variante, die bis heute die einzige ist, die nicht nur ein Partnereinkommen voraussetzt, sondern es zugleich
nicht kompensiert. Es ist also im BMI-Entwurf genauso gekommen, wie es beider Passage andeuten, ohne dass das im April dieses Jahres bereits offensichtlich gewesen wäre. Denn im April 2024 wird der nun veröffentlichte Gesetzentwurf noch weitgehend in den Kinderschuhen gesteckt haben. Insofern waren offensichtlich bereits im Frühjahr 2024 die grundlegenden Strukturen für den heutigen Gesetzentwurf gelegt worden, die sich nun in ihm offenbaren.