Autor Thema: Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG  (Read 63077 times)

Eukaryot

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Entwurf vor der dritten Tarifverhandlungsrunde am 16.03.2025 als Gesetz verabschiedet wird?

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 399
In Anbetracht der realitätsgerecht bemessenen monatlichen Mindestalimentation von 4.504,87 € (vgl. oben unter Abschnitt 5 lit. e) bleibt materiell-rechtlich ein absoluter monatlicher Fehlbetrag von 1.617,56 € und ein prozentualer von 35,9 % zur Grenze zur Unteralimentation festzuhalten.

Sehr schön. Fast 36 Prozent sind doch mal eine Ansage!

Und wie erwähnt: Eine Anhebung ALLER Grundgehälter um diesen Wert würde vermutlich gut 10 Mrd. Mehrkosten implizieren, also in etwa die Hausnummer, die (womöglich unbedachterweise) halboffiziell genannt wurde.

[Des Weiteren: Selbst wenn man mal für eine Sekunde von der mutmaßlich groben Verfassungswidrigkeit des AEZ abstrahiert (unter anderem aufgrund der eklatanten Verletzung des Binnenabstandsgebots), würde sich nach meinem Verständnis für den A3-Musterbeamten laut Entwurf maximal ein Zuschlag von 480 Euro brutto bzw. rund 360 Euro netto im Monat ergeben. Also quasi nur ein winziger Tropfen auf dem 1.618-Euro-Stein.]


P.S. Hier die erwähnte Nennung (von zwei verschiedenen Personen!) der 10 Mrd. Mehrkosten für eine verfassungsgemäße Besoldung:
- https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung
- https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg349800.html#msg349800

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Entwurf vor der dritten Tarifverhandlungsrunde am 16.03.2025 als Gesetz verabschiedet wird?


Alles abhängig davon, ob der Haushalt 2025 so beschlossen wird wie aktuell geplant.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
In Anbetracht der realitätsgerecht bemessenen monatlichen Mindestalimentation von 4.504,87 € (vgl. oben unter Abschnitt 5 lit. e) bleibt materiell-rechtlich ein absoluter monatlicher Fehlbetrag von 1.617,56 € und ein prozentualer von 35,9 % zur Grenze zur Unteralimentation festzuhalten.

Sehr schön. Fast 36 Prozent sind doch mal eine Ansage!

Und wie erwähnt: Eine Anhebung ALLER Grundgehälter um diesen Wert würde vermutlich gut 10 Mrd. Mehrkosten implizieren, also in etwa die Hausnummer, die (womöglich unbedachterweise) halboffiziell genannt wurde.

[Des Weiteren: Selbst wenn man mal für eine Sekunde von der mutmaßlich groben Verfassungswidrigkeit des AEZ abstrahiert (unter anderem aufgrund der eklatanten Verletzung des Binnenabstandsgebots), würde sich nach meinem Verständnis für den A3-Musterbeamten laut Entwurf maximal ein Zuschlag von 480 Euro brutto bzw. rund 360 Euro netto im Monat ergeben. Also quasi nur ein winziger Tropfen auf dem 1.618-Euro-Stein.]


P.S. Hier die erwähnte Nennung (von zwei verschiedenen Personen!) der 10 Mrd. Mehrkosten für eine verfassungsgemäße Besoldung:
- https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung
- https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg349800.html#msg349800

Wenn man die indizielle Grundbesoldung heranzieht, wie von Swen vorgeschlagen, liegt der relative Fehlbetrag wahrscheinlich deutlich über 40%.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,191
Die Begründung ist zutreffend, PolareuD, entsprechende Bemessungen folgen nach...

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,191
j) In Anbetracht der gerade ermittelten Fehlbeträge im Vorfeld der geplanten Neuregelungen soll insofern geprüft werden, ob ggf. auch noch die einem Musterbeamten in der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 12 gewährte Nettoalimentation aktuell die realitätsgerecht ermittelte Grenze zur Unteralimentation unterschreitet. Hierzu sind im Rahmen der oben genannten gesetzlichen Regelungen und entsprechenden Zeiträume ein jeweiliger Grundgehaltssatz von monatlich 3.916,11 € und 4.334,26 € heranzuziehen. Die familienbezogenen Besoldungskomponenten betragen monatlich 416,92 € und 464,04 €. Entsprechend ist ein jährliches Besoldungsniveau von 56.649,06 € zugrundezulegen. Der auf Grundlage der beschriebenen Beträge bemessene steuerliche Abzug in Höhe von 5.862,- € führt zu einer jährlichen Nettobesoldung von 50.787,06 €. Nach Abzug und Addition der weiteren genannten Beträge ergibt sich eine jährliche Nettoalimentation von 48.942,66 € bzw. eine monatliche von 4.078,56 €. Der materiell-rechtliche Fehlbetrag zur Grenze zur Unteralimentation beträgt monatlich absolut 436,31 € und prozentual 9,5 %. Das in der Bundesbesoldung an der Besoldungsgruppe A 3 orientierte Mindestabstandsgebot zeigt sich auch noch in der Besoldungsgruppe A 12 als signifikant verletzt.

Eukaryot

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Entwurf vor der dritten Tarifverhandlungsrunde am 16.03.2025 als Gesetz verabschiedet wird?


Alles abhängig davon, ob der Haushalt 2025 so beschlossen wird wie aktuell geplant.
Danke. Das bedeutet also, dass das Gesetz frühestens im Dezember 2024 verabschiedet werden könnte?

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 399
Wenn man die indizielle Grundbesoldung heranzieht, wie von Swen vorgeschlagen, liegt der relative Fehlbetrag wahrscheinlich deutlich über 40%.

He he, ich nehme gerne auch über 40%.  8)

Und wenn es dann statt 10 Mrd. eben 12 oder 14 Mrd. kostet:
So be it!

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,191
k) Wegen der Unterschreitung der Grenze zur Unteralimentation auch noch in der Besoldungsgruppe A 12 soll ebenfalls die nächsthöhere Besoldungsgruppe betrachtet werden. In der ersten Erfahrungsstufe des Besoldungsgruppe A 13 sind im Rahmen der oben genannten gesetzlichen Regelungen und entsprechenden Zeiträume ein jeweiliger Grundgehaltssatz von monatlich 4.592,31 € und 5.046,30 € heranzuziehen. Die familienbezogenen Besoldungskomponenten betragen im Monat 416,92 € und 464,04 €. Entsprechend ist ein jährliches Besoldungsniveau von 65.121,86 € zugrundezulegen. Der auf Grundlage der beschriebenen Beträge bemessene steuerliche Abzug in Höhe von 8.190,- € führt zu einer jährlichen Nettobesoldung von 56.931,86 €. Nach Abzug und Addition der weiteren genannten Beträge ergibt sich eine jährliche Nettoalimentation von 55.087,46 € bzw. eine monatliche von 4.590,62 €. Die so gewährte Nettoalimentation überschreitet aktuell die Grenze zur Unteralimentation materiell-rechtlich um monatlich 55,75 € (+ 1,2 %). Das Mindestabstandsgebot zeigt sich in der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 13 materiell-rechtlich als knapp nicht mehr verletzt.

Das Alimentationsniveau eines jeweils verheirateten und zwei Kinder habenden Akademischen Rats als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule, eines Ersten Kriminalhauptkommissars, eines Ersten Polizeihauptkommissar, eines Kanzlers Erster Klasse im auswärtigen Diensts, soweit er nicht in die Besoldungsgruppe A 14 eingruppiert ist, eines Konsuls, Kustos, Legationsrats, Militärrabbiners, soweit er nicht in die Besoldungsgruppe A 14 eingruppiert ist, eines Oberamtsrats, Oberrechnungsrats als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof, Pfarrers, soweit er nicht in die Besoldungsgruppe A 14 eingruppiert ist, eines Rats, Seehauptkapitäns, soweit er nicht in die Besoldungsgruppe A 12 eingruppiert ist, eines Fachschuloberlehrers mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen, Studienrats im höheren Dienst, Stabshauptmanns, Stabskapitänleutnants, Majors, Korvettenkapitäns, Stabsapothekers, Stabsarzts und Stabsveterinärs wird heute tatsächlich in etwa in der Höhe gewährt, wie das materiell-rechtlich für die entsprechenden Hauptamtsgehilfen, Oberaufseher, Oberschaffner, Oberwachtmeister, Grenadiere, Jäger, Panzerschützen, Panzergrenadiere, Panzerjäger, Kanoniere, Panzerkanoniere, Pioniere, Panzerpioniere, Funker, Panzerfunker, Schützen, Flieger, Sanitätssoldaten, Matrosen und Gefreiten weiterhin weitgehend so zu regeln wäre (vgl. die Anlage I Bundesbesoldungsgesetz v. 19.06.2009 <BGBl. I 2009 S. 1434>, zuletzt geändert durch Art. 7 G. v. 19.07.2024 <BGBl. 2024 I Nr. 247>).

In dem Moment, wo den gerade genannten entsprechenden Bediensteten, die in der Besoldungsgruppe A 3 eingruppiert sind, in etwa das Alimentationsniveau gewährt werden würde, das heute tatsächlich den in der zuvor genannten Gruppe von Bediensteten, die in der Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert sind, gewährt wird, dürfte man wieder – sofern dann alle anderen Bediensteten auf Grundlage des genannten Ausgangspunkts unter Beachtung des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen alimentiert werden würden – selbstverständlich davon ausgehen, dass die Alimentation regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau übersteige. Solange das nicht der Fall ist, sollte man selbstverständlich davon ausgehen können, dass das Bundesverwaltungsgericht weiterhin nicht selbstverständlich davon ausgehe, dass die Alimentation regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau übersteige (BVerwG, Urteil vom 21.03.2024 – 5 C 5.22 –, https://www.bverwg.de/210324U5C5.22.0, Rn. 14; vgl. a. Torsten Schwan, Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts unter: https://www.berliner-besoldung.de/uebersteigt-die-alimentation-noch-regelmaessig-das-nach-massgabe-von-art-33-abs-5-gg-gebotene-besoldungsniveau-ein-offensichtlich-fundamentaler-rechtsprechungswandel-des-bundesverwaltungs/).

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Entwurf vor der dritten Tarifverhandlungsrunde am 16.03.2025 als Gesetz verabschiedet wird?


Alles abhängig davon, ob der Haushalt 2025 so beschlossen wird wie aktuell geplant.
Danke. Das bedeutet also, dass das Gesetz frühestens im Dezember 2024 verabschiedet werden könnte?

Ich gehe davon aus, dass das BBVAngG erst vom BT verabschiedet werden kann, wenn der HH2025 erfolgreich durch den BT gewunken wurden, also nicht vor Nov/Dez. Falls es hier noch gravierende Veränderungen stattfinden, würde auch das BBVAngG wieder zur Disposition stehen.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
Wäre es eigentlich ein gangbarer Weg, wenn ein Verband, analog zum dbb SH, gegen das BBVAngG beim BVerfG Verfassungbeschwerde unter Beantragung eines einstweiligen Rechtsschutzes einreichen würde? Könnte man das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern?

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,191
Wäre es eigentlich ein gangbarer Weg, wenn ein Verband, analog zum dbb SH, gegen das BBVAngG beim BVerfG Verfassungbeschwerde unter Beantragung eines einstweiligen Rechtsschutzes einreichen würde? Könnte man das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern?

Ich denke, dass der Versuch, ein Gesetz im Zuge einer Verfassungsbeschwerde zu verhindern, ausgeschlossen ist, PolareuD. Gegen einen Entwurf, der noch keine Gesetzeskraft hat, kann verfassungsrechtlich genauso wenig vorgegangen werden wie gegen anderes politisches Verhalten, das mit der eigenen Selbstverzwergung einhergeht. Das Bundesverfassungsgericht kann nur Gesetze prüfen, nicht aber politisches Handeln, das zu ihnen hinführen soll.

Bundesgesetze müssen allerdings am Ende ausgefertigt werden, so wie das auch hinsichtlich der Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 oder des Bundeswahlgesetzes 2023 geschehen ist. Berechtigt ist nach deren vollständigen oder teilweise Verwerfung über damit einhergehende Probleme debattiert worden. Dieser Debatte werden sich irgendwann, wenn es so weitergeht, vermutlich alle an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorgane stellen müssen. Auch das wäre, so ist zu vermuten, nur eine Frage der Zeit.

A

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo BalBund,

ist den maßgeblichen Personen im BMI eigentlich das rege Treiben hier im Forum bekannt. Mich würde interessieren, ob die Autoren des Entwurfes heimlich hier im Forum mitlesen. Wenn die den Namen 'SwenTanortsch' lesen, muss es denen doch kalt den Rücken runterlaufen. Wahrscheinlich haben die alle selbst einen WS gegen ihre eigene Besoldung eingelegt (zumindest bis Referentenebene).

Jede und jeder kann das BMI kontaktieren und so mit den Kolleginnen und Kollegen in Kontakt treten. Das geht telefonisch oder schriftlich per Format Bürgerkommunikation hier: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html
Alle dort eingehenden Sachverhalte (sofern sie sachlich sind) werden beantwortet und in einer Zusammenfassung auch regelmäßig der Hausleitung vorgelegt.

Was auch immer geht: Dem zuständigen Fachreferat direkt eine E-Mail schreiben. Vielleicht wird nicht geantwortet, aber es wird mit Sicherheit gelesen und veraktet.  ;) Hier dürfte das gemäß Referentenentwurf D3@bmi.bund.de sein.


SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,191

P.S. Hier die erwähnte Nennung (von zwei verschiedenen Personen!) der 10 Mrd. Mehrkosten für eine verfassungsgemäße Besoldung:
- https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung
- https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg349800.html#msg349800

Interessant ist übrigens, dass beider Abgeordneten Darlegung in nicht wenigen Textpassagen und dabei bis ins Detail sprachlich identisch formuliert sind. Von daher sollte die von beiden Abgeordneten ungenannte Quelle, aus der sie offensichtlich indirekt zitieren, mit einiger Wahrscheinlichkeit ein schriftliches Dokument sein, in dem der oder die Schreiber/in seine/ihre eigene Interessenslage darlegt, die da lautet:

"Am liebsten wäre mir, wenn wir sämtliche Besoldungsgruppen einfach hoch setzen würden. Aber ich sehe, dass das nicht finanzierbar ist. Ich hätte das Gesetz auch gerne bereits 2022 beschlossen. Doch leider ist gerade dieses Vorhaben sehr kompliziert und wird von anderen Sachverhalten beeinflusst (Tarifabschluss, Grundsicherung, Wohngeld...). Der Teufel liegt also wie so oft im Detail."

Da der Abgeordnete sich sicherlich nicht in der Position befindet, sich vom BFM etwas zusichern zu lassen, er allerdings anders als später die Abgeordnete im direkten Anschluss an die gerade zitierte Passage ausführt:

"Ich habe mir vom BMI zusichern lassen, dass ich bis Sommer dieses Jahres einen Kabinettsbeschluss bekomme. Ich hoffe, die FDP spielt mit. Immerhin hat der Haushaltsausschuss bereits 1,45 Mrd. Euro dafür in den Haushalt gestellt.",

sollte die/der Schreiber/in des Originaldokuments, sofern es ein entsprechendes schriftliches Dokument gibt, sich in einer entsprechenden Position befinden, sich entsprechende Zusicherungen machen lassen zu können. Diese Zusicherung ist darüber hinaus vonseiten des BMI eingehalten worden: Es hat nun im Sommer einen Entwurf geliefert, wobei seit jeher kein BMI einen Kabinettsbeschluss zusichern konnte und kann. Denn einen solchen Beschluss kann nur das Kabinett selbst herstellen und kein einzelnes Ministerium. Insofern sollte, sofern hier tatsächlich ein entsprechendes Schreiben die Grundlage der jeweiligen Antwort der beiden SPD-Abgeordneten sein sollte, die Schreberin/der Schreiber jenes Originaldokuments sowohl in der Position sein, sich vom BMI zusichern zu lassen, einen entsprechenden und nun tatsächlich vorliegenden Entwurf zu erhalten, als auch, dass er oder sie davon ausgehen sollte, dass sie oder er daraufhin vom Kabinett einen darauf fußenden Beschluss erhalten würde, wobei das von seiner/ihrer Seite mit der Hoffnung verbunden wird, dass die FDP und damit das Finanzministerium mitspiele.

So verstanden sollten, sofern ein entsprechendes Originaldokument existiert, das also bereits im April vorgelegen haben müsste, die Autorin oder der Autor wohl aus der SPD stammen und über eine entsprechende Machtposition verfügen, die mit entsprechenden Hoffnungen verbunden wäre.

Mir fallen hier nur zwei Personen ein, auf die die dargelegten Personenkategorien zutreffen, von der die eine eine Frau, die andere ein Mann ist. Die Summe der zehn Mrd. € sollte so verstanden aus einem entsprechenden Dokument stammen. Zugleich sollten die leichten sprachlichen Veränderungen, die beide Abgeordneten offensichtlich am Originaldokument vorgenommen haben und mit denen sie - so vermute ich - den Aussagen aus jenem Dokument eine je eigene Note geben wollten, um zugleich auch zu verschleiern, dass sie hier über weite Strecken offensichtlich nur indirekt zitieren, ihre jeweilige Stellung zum BMI schattieren:

01.08.2024:

"Ergänzend möchte ich Ihnen dennoch gerne erläutern, warum es zu Verzögerungen kam: Am einfachsten wäre es gewesen, die gesamte Besoldungsstruktur anzuheben, um das Abstandsgebot des Gerichts zu achten. Das würde den Bund jährlich aber rund 10 Milliarden Euro kosten, was in der Haushaltslage leider nicht zu finanzieren wäre. Deshalb stand das Bundesinnenministerium (BMI) vor der Herausforderung, eine Lösung zu finden, die sowohl verfassungsgemäß ist als auch die unterschiedlichen Wohnkosten in Deutschland berücksichtigt. Zudem hatte sich der Innenausschuss des Bundestags bereits im Jahr 2019 dafür ausgesprochen, den Familienzuschlag der Lebenswirklichkeit anzupassen. Das Bundesfinanzministerium trat innerhalb der Bundesregierung dafür ein, dass das Gesetz möglichst nichts kostet. So kam der erste Referentenentwurf aus dem Jahr 2023 zustande."

Vor dem 09.04.2024:

"Am einfachsten wäre es, die gesamte Besoldungsstruktur anzuheben, um das Abstandsgebot des Gerichts zu achten. Das würde den Bund jährlich rund 10 Milliarden Euro kosten, ist also nicht finanzierbar. Deshalb stand BMI vor der Herausforderung, eine Lösung zu basteln, die sowohl verfassungsgemäß ist, als auch die unterschiedlichen Wohnkosten in Deutschland berücksichtigt. Zudem hatte sich der Innenausschuss bereits im Jahr 2019 dafür ausgesprochen, den Familienzuschlag der Lebenswirklichkeit anzupassen. Das Bundesfinanzministerium trat innerhalb der Bundesregierung da-für ein, dass das Gesetz möglichst nichts kostet. So kam der o.g. Referentenentwurf zustanden."

Ergo sollte man davon ausgehen - denke ich -, dass es sich bei dem augenscheinlichen Originaldokument, aus dem sich die beiden Abgeordneten offensichtlich bedienen, um eine interne schriftliche Information an die SPD-Fraktion aus dem Frühjahr handelt, mit der diese auf den Stand der Entwicklungen gebracht wird und die also an alle SPD-Abgeordnete verteilt worden ist, was  in allen Fraktionen zum Tagesgeschäft dazu gehört.

Wenn wir auch nicht wissen, auf welcher (Berechnungs-)Basis der Betrag der zehn Mrd. € beruht und wer entsprechende Berechnungen angestellt haben sollte (sofern er oder sie nicht einfach hat ins Blaue schätzen lassen oder selbst aus ihrem/seinem Kenntnisstand geschätzt hat), bekommen sie durch das offensichtliche Originaldokument einen augenscheinlich zumindest halboffiziellen Charakter, denke ich. Denn ein starkes Indiz für die von mir gerade angestellte Interpretation ist insbesondere die von beiden Abgeordneten hervorgehobene bayerische Variante, die bis heute die einzige ist, die nicht nur ein Partnereinkommen voraussetzt, sondern es zugleich nicht kompensiert. Es ist also im BMI-Entwurf genauso gekommen, wie es beider Passage andeuten, ohne dass das im April dieses Jahres bereits offensichtlich gewesen wäre. Denn im April 2024 wird der nun veröffentlichte Gesetzentwurf noch weitgehend in den Kinderschuhen gesteckt haben. Insofern waren offensichtlich bereits im Frühjahr 2024 die grundlegenden Strukturen für den heutigen Gesetzentwurf gelegt  worden, die sich nun in ihm offenbaren.
« Last Edit: 26.08.2024 08:17 von SwenTanortsch »

Neu555

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Moin ich bin neu hier,
danke an Swen für die tollen Beiträge. Er scheint ja in Deutschland der Einzige mit Durchblick zu sein.

Aber habe ich das richtig verstanden? Es fehlen ungefähr 35 Prozent Netto-Besoldung und alle bleiben verhältnismäßig entspannt?
Das wäre doch der größte Skandal in der Geschichte des Beamtentums.
Wo sind denn die Gewerkschaften?