Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

<< < (19/112) > >>

Eukaryot:
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Entwurf vor der dritten Tarifverhandlungsrunde am 16.03.2025 als Gesetz verabschiedet wird?

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 25.08.2024 14:45 ---In Anbetracht der realitätsgerecht bemessenen monatlichen Mindestalimentation von 4.504,87 € (vgl. oben unter Abschnitt 5 lit. e) bleibt materiell-rechtlich ein absoluter monatlicher Fehlbetrag von 1.617,56 € und ein prozentualer von 35,9 % zur Grenze zur Unteralimentation festzuhalten.

--- End quote ---

Sehr schön. Fast 36 Prozent sind doch mal eine Ansage!

Und wie erwähnt: Eine Anhebung ALLER Grundgehälter um diesen Wert würde vermutlich gut 10 Mrd. Mehrkosten implizieren, also in etwa die Hausnummer, die (womöglich unbedachterweise) halboffiziell genannt wurde.

[Des Weiteren: Selbst wenn man mal für eine Sekunde von der mutmaßlich groben Verfassungswidrigkeit des AEZ abstrahiert (unter anderem aufgrund der eklatanten Verletzung des Binnenabstandsgebots), würde sich nach meinem Verständnis für den A3-Musterbeamten laut Entwurf maximal ein Zuschlag von 480 Euro brutto bzw. rund 360 Euro netto im Monat ergeben. Also quasi nur ein winziger Tropfen auf dem 1.618-Euro-Stein.]


P.S. Hier die erwähnte Nennung (von zwei verschiedenen Personen!) der 10 Mrd. Mehrkosten für eine verfassungsgemäße Besoldung:
- https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung
- https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg349800.html#msg349800

PolareuD:

--- Zitat von: Eukaryot am 25.08.2024 15:58 ---Wie wahrscheinlich ist es, dass der Entwurf vor der dritten Tarifverhandlungsrunde am 16.03.2025 als Gesetz verabschiedet wird?

--- End quote ---


Alles abhängig davon, ob der Haushalt 2025 so beschlossen wird wie aktuell geplant.

PolareuD:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 25.08.2024 16:22 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 25.08.2024 14:45 ---In Anbetracht der realitätsgerecht bemessenen monatlichen Mindestalimentation von 4.504,87 € (vgl. oben unter Abschnitt 5 lit. e) bleibt materiell-rechtlich ein absoluter monatlicher Fehlbetrag von 1.617,56 € und ein prozentualer von 35,9 % zur Grenze zur Unteralimentation festzuhalten.

--- End quote ---

Sehr schön. Fast 36 Prozent sind doch mal eine Ansage!

Und wie erwähnt: Eine Anhebung ALLER Grundgehälter um diesen Wert würde vermutlich gut 10 Mrd. Mehrkosten implizieren, also in etwa die Hausnummer, die (womöglich unbedachterweise) halboffiziell genannt wurde.

[Des Weiteren: Selbst wenn man mal für eine Sekunde von der mutmaßlich groben Verfassungswidrigkeit des AEZ abstrahiert (unter anderem aufgrund der eklatanten Verletzung des Binnenabstandsgebots), würde sich nach meinem Verständnis für den A3-Musterbeamten laut Entwurf maximal ein Zuschlag von 480 Euro brutto bzw. rund 360 Euro netto im Monat ergeben. Also quasi nur ein winziger Tropfen auf dem 1.618-Euro-Stein.]


P.S. Hier die erwähnte Nennung (von zwei verschiedenen Personen!) der 10 Mrd. Mehrkosten für eine verfassungsgemäße Besoldung:
- https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung
- https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg349800.html#msg349800

--- End quote ---

Wenn man die indizielle Grundbesoldung heranzieht, wie von Swen vorgeschlagen, liegt der relative Fehlbetrag wahrscheinlich deutlich über 40%.

SwenTanortsch:
Die Begründung ist zutreffend, PolareuD, entsprechende Bemessungen folgen nach...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version